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Ich habe da eine kleine Frage, was die Rechtslage angeht.
Meine Frau kommt aus der Ukraine und fuhr vor drei Wochen ihre Eltern besuchen. Auf dem Hinweg war alles bestens: trotz voller Besetzung des Busses hat alles prima funktioniert: Klimaanlage, ausfahrbare Sessel, Toilette usw.
Auf dem Rückweg kommt der Hammer: Die Gruppe wird kurzerhand in einer Zwischenstadt in einen anderen Bus verfrachtet. Dieser Bus hat keine funktionierende Klimaanlage, ja nichtmal Gardinen bzw. Sonnenschutz vor den Fenstern sind vorhanden. Toilette ist zu, Sessel nicht ausfahrbar.
Das alles bei Außentemperaturen über 40 Grad.
Nach Aussage des zuständigen Reisebüros können die angeblich nichts für, da der Bus ihnen ja nicht gehören würde und haben mich an eine ukrainische Firma weitergeleitet, ich solle bitteschön mit denen reden.
Und jetzt die Frage: Ist es denn wirklich so, dass der Reiseveranstalter (Reisebüro) für solche Bedingungen nicht haftet? Wie sieht in so einem Fall die Rechtslage aus?
Reisebüros ind lediglich Vermittler für die Leistungen der Reiseveranstalter. Es scheint also plausibel, dass in Deinem Fall das ukrainische Busunternehmen in Haftung zu nehmen ist. Dagegen würde sprechen, wenn das Reisebüro sich selbst als Veranstalter ausgegeben hätte oder mehrere Reiseleistungen miteinander kombiert hätte.
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