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folgender Sachverhalt:
A beantragt eine Gaststättenerlaubnis. Er wurde vor 10 Jahren wegen BTM-Verstößen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Es sind keine weiteren Vorstrafen vorhanden und er ist auch seit 10 Jahren nicht mehr negativ aufgefallen.
Alle anderen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind erfüllt.
Wie ist die Rechtslage?
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