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Az.: 1 K 496/08.KO

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 14:53    Titel: Az.: 1 K 496/08.KO Antworten mit Zitat

Zitat:

Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft, heißt es weiter. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde.

Wenn man so argumentiert, hebelt man dann nicht eigentlich die ganze Gebührenpflicht für PCs aus. Jetzt mal unabhängig von der Beweislast heisst es dann doch solopp. "Wenn der PC nicht angschaft wurde um auf ARD.de vorbeizusurfen muss auch nicht bezahlt werden..."
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 13:56    Titel: Re: Az.: 1 K 496/08.KO Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::

Wenn man so argumentiert, hebelt man dann nicht eigentlich die ganze Gebührenpflicht für PCs aus.


Genau das will uns der Autor vermutlich auch sagen... Winken
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 14:02    Titel: Re: Az.: 1 K 496/08.KO Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
windalf hat folgendes geschrieben::

Wenn man so argumentiert, hebelt man dann nicht eigentlich die ganze Gebührenpflicht für PCs aus.


Genau das will uns der Autor vermutlich auch sagen... Winken

Schön wenn es tatsächlich so kommt... Glaub ich noch nicht dran. Alleine schon aus "langfristigen Gründen" würde das ja den Todesstoß für die ÖR bedeuten wenn man denn nicht eine "Kopfpauschale" oder ähnliches einführt...
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neubert
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Anmeldungsdatum: 17.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Quelle:
http://www.focus.de/kultur/medien/urteil-zu-rundfunkgebuehren-keine-zwangsabgabe-fuer-pcs_aid_321313.html
Zitat:
Denn ein solcher PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen werde „typischerweise“ nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet (Aktenzeichen: 1 K 496/08.KO).


Daraus leite ich mir ab,
Das die GEZ / Umlage (Endkundenpreis beinhaltet sämmtliche Kosten)
bei z.B.: (Wortsperre: Firma) für Flachbildgeräte/TV enfällt.
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mythbuster08
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Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Windalf:
Zitat:

Alleine schon aus "langfristigen Gründen" würde das ja den Todesstoß für die ÖR

Weil du der Meinung bist, dass in einigen Jahren jedes Fernsehgerät auch ein PC ist? Bzw die Leute nur noch Fernsehen per PC schauen? Vermutlich eine irrige Annahme. Außerdem stehen Urteile nicht für die Ewigkeit fest. Im Laufe der Zeit können Gerichte auch zu der Auffassung gelangen, dass sich bestimmte Sachverhalte geändert haben und dann ein entsprechend anderslautendes Urteil fällen. Außerdem (s.u.) gilt das Urteil (momentan ja auch "nur" EIN VG-Urteil) ja erstmal nur für beruflich genutzte PCs in Geschäftsräumen.

Zitat:

hebelt man dann nicht eigentlich die ganze Gebührenpflicht für PCs aus

Nicht zwangsläufig. Es geht ja erstmal nur um beruflich genutzte PCs in Arbeitsräumen. Ob ein "Normalbürger" der weder Radio noch Fernseher, aber einen internetfähigen PC hat, dadurch die Gebühren einsparen kann, ist noch gar nicht gesagt und vermutlich auch unwahrscheinlich. Immerhin scheint das Gericht ja mit "allgemeiner Lebenserfahrung" zu argumentieren. Und die würde in dem Fall ja eher darauf hindeuten, dass es sich bei einem solchen PC DOCH um ein für den Empfang beretigehaltenes Rundfunkgerät handelt.

Neubert:
Zitat:

Das die GEZ / Umlage (Endkundenpreis beinhaltet sämmtliche Kosten)

Seit wann gibt es eine GEZ-Umlage?? Verwechselst du das ggfs mit der Geräteabgabe an die VG Wort beim Kauf zB eines Scanners?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Weil du der Meinung bist, dass in einigen Jahren jedes Fernsehgerät auch ein PC ist?

Ja oder umgekehrt es immer mehr Leute geben wird die den PC dem Fernseher vorziehen...

Zitat:

Außerdem stehen Urteile nicht für die Ewigkeit fest. Im Laufe der Zeit können Gerichte auch zu der Auffassung gelangen, dass sich bestimmte Sachverhalte geändert haben und dann ein entsprechend anderslautendes Urteil fällen

Jaja schon klar....das da noch was anderes kommen kann. Ich gehe aber erstmal von dem aus was gerade gekommen ist...

Zitat:

Außerdem (s.u.) gilt das Urteil (momentan ja auch "nur" EIN VG-Urteil) ja erstmal nur für beruflich genutzte PCs in Geschäftsräumen.

Hmm also wenn man das Urteil liest lässt sich daraus mehr ableiten. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit steht ja nicht nur berufsausübenden Personen zu. Das ein Rechner prinzipiell nicht zum Rundfunkempfang gekauft wird dürfte ja nicht schwerlich vor Gericht zu vertreten sein...
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mythbuster08
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Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Hmm also wenn man das Urteil liest lässt sich daraus mehr ableiten

Bitte den Link zum Volltext des Urteils. Ich habe bislang leider immer nur Zusammenfassungen gefunden ...

Was jeder für sich daraus ableitet, bleibt einem selbst überlassen.
Ich persönlich sehe allerdings die vom Gericht (anscheinend s.o.) ins Feld geführte "allgemeine Lebenserfahrung" als Killer-Kriterium für den privaten PC. Den da sagt die AL (zumindest meine), dass wenn NUR ein PC mit Internet-Anschluss in einer Privatwohnung vorhanden ist, dieser sicherlich AUCH (überwiegend ist ja keine Voraussetzung) zum Empfang von "Rundfunk" bereitgehalten wird.

Aber aufgrund des jetzigen Urteils wird es sicher den einen oder anderen Privatmenschen geben, der ebenfalls klagt. Da wird dann sicherlich Klarheit geschaffen.
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neubert
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Anmeldungsdatum: 17.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

mythbuster08 hat folgendes geschrieben::
Seit wann gibt es eine GEZ-Umlage?? Verwechselst du das ggfs mit der Geräteabgabe an die VG Wort beim Kauf zB eines Scanners?


Nein, ich meine die GEZ-Gebühr welche AldiLidelundCo zahlen müssen für Flachbildmonitore/TV-Sonderangebote,
welche ja
Zitat:
„typischerweise“ nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werden

sondern nur als Angebot im Handel stehen.

Diese Gebühr wird ja auf den Kunden "umgelegt".
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mythbuster08
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Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Nein, ich meine die GEZ-Gebühr welche AldiLidelundCo zahlen müssen für Flachbildmonitore/TV-Sonderangebote,
welche ja

Lt. Gericht zahlen "Discounter" gerade KEINE GEZ-Gebühren (Begründung des Gerichts in etwa: Kein Anschluss bzw "Werbung" mit laufendem Bild vorgesehen. Reines "Kistenschieber"-Geschäft). Jeweils Urteile des VGH Kassel und OVG Koblenz.
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neubert
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Anmeldungsdatum: 17.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

mythbuster08 hat folgendes geschrieben::
zahlen "Discounter" gerade KEINE GEZ-Gebühren


Oh, da war ich wohl falsch informiert. Sorry

Lag ich da ganz falsch? Oder nur veraltet informiert?
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mythbuster08
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Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Oder nur veraltet informiert?

Veraltet Winken
Ist aber auch SEHR unübersichtlich!

VG Stuttgart -> [Discounter] muss nicht zahlen
VGH BaWü -> Doch
viel später dann nochmal derselbe VGH (warum? k.A.!) -> nee doch nicht

fast zeitgleich in einem anderen Bundesland:
VG Frankfurt -> muss zahlen!
OVG Koblenz -> nee muss nicht!

k.A. ob da derzeit immer noch was anhängig ist, oder ob die GEZ inzwischen aufgegeben hat.

Derzeit dürfte aber wohl gelten, dass [Discounter] nicht zahlen muss.
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neubert
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Anmeldungsdatum: 17.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

ah Smilie danke.

na denn, mal sehen was sich da noch alles tut.
und das oben genannte urteil "rechtskräftig" wird.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das Ganze war doch von Anfang an eine an den Haaren herbeigezogene Farce, bei der eine Zahlungspflicht mit Worthülsen herbeiargumentiert wurde, obwohl jeder nicht völlig hirnamputierte ganz klar feststellen konnte, dass nur ein Bruchteil aller Computerbesitzer diese für den Fernsehempfang nutzen wird und viele (Regelarbeitnehmer) es typischerweise nicht einmal dürfen in der Arbeitszeit.

Die Offensichtlichkeiten:

1. s.o. - Rechner haben anders als Fernseher nicht den nahezu ausschließlichen Zweck des Empfangs von Fernsehsendungen.

2. noch viel offensichtlicher: Diese gigantische Pauschalisierung "Haben eines TV=grds. gebührenpflichtige Nutzung unterstellt" beruhte allein auf dem Argument der ansonsten praktisch unmöglichen Verwaltung des Ganzen.

Dieses Argument ist bei PCs doch völliger Blödsinn. Im Internet ist es anders als bei PCs unproblematisch möglich, dass die öffentlich-rechtlichen einfach Ihr Programm über registrierungspflichtige Websites einspeisen. Soll ja schon vorgekommen sein, dass das sogar andere Websites gemacht haben! Was für Wunder der Genialität um die Nutzes des Angebots der Website zu ermitteln! Aber den öffentlich rechtlichen ist das vermutlich unzumutbar?
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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