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Verfasst am: 31.07.08, 00:24 Titel: Verweigerung eines Honorars aufgrund mangelnder Vereinbarung
ich bin grafik-designer und arbeite ab und zu als vj, unterstütze also auf veranstaltungen und in clubs den dj mit bewegten bildern.
dies mache ich ab und zu zusammen mit einem anderen vj. dieser fragte mich im juni diesen jahres, ob ich interesse daran hätte ihn im juli auf ein festival in spanien zu begleiten, um dort mit ihm zusammen als vj-team zu arbeiten. er kündigte an, dass die festivalbetreiber 2700 euro für vier tage zahlen würden und kosten wie flug und mietwagen selbst bezahlt, bzw. von der gage abgezogen werden müsste. ich sagte ihm zu.
wir bestritten die vier tage erfolgreich und er nahm am letzten tag das geld in empfang.
leider habe ich den fehler gemacht und eine abschließende aufteilung der restsumme, also abzüglich der genannten kosten, nicht vor der reise geklärt. es wurde dummerweise gar kein wort darüber verloren. allerdings zweifelte ich aufgrund der von ihm ausgesprochenen ankündigung der honorarhöhe nicht daran, dass ich als gleichberechtigter partner angesehen und abschließend auch an der gage beteiligt werden würde.
nachdem auch während des aufenthaltes in spanien bis zum rückflug immer noch kein wort diesbezüglich gefallen war, sprach ich das thema direkt nach der landung an. mein kompanion reagierte allerdings auffällig verwundert und begegnete mir mit ausflüchten wie "das wäre jetzt aber spät und das hätten wir vorher klären müssen" oder "der ort und zeitpunkt wären jetzt aber äußerst schlecht".
ich wies ihn darauf hin, dass ich natürlich mit einer beteiligung gerechnet hätte, wir dies aber auch in den nächsten tagen klären könnten und er mir ein vernünftiges aufteilungsverhältnis vorschlagen solle.
er reagierte wenige tage später aber leider mit weiteren absurden erklärungen wie "er hätte mich ja auch zum strand gefahren" und "die refenrenz bei diesem festival dabei gewesen sein zu können, wäre eigentlich schon eine art angemessene entlohnung" und fügte hinzu, dass er nachverhandlungen von abgeschlossenen deals generell eh abblocken würde.
da wir an der arbeit während des festivals gleichermaßen beteiligt waren und ich natürlich nicht einsehe, im gegensatz zu ihm leer auszugehen, antwortete ich ihm, dass ich das alles ein wenig anders sehe und im besten fall von einer 50/50 teilung absehen und mich mit einer 65/35 aufteilung einverstanden erklären würde, da er die gesamte organisatorische vorarbeit (flüge/mietwagen buchen, mit den festivalbetreibern kommunizieren, etc.) übernommen hatte.
auch dies lehnte er ab und erklärte seine ansprüche dieses mal mit seiner sagenhaften stellung als alter hase im vj-geschäft und der damit verbundenen jahrelang erarbeiteten erfahrung und fähigkeiten, die er mir scheinbar abspricht (hierzu sollte man wissen, dass wir uns bereits seit einem jahr vj-gigs teilen und abwechselnd in einem club arbeiten und ich seit über einem jahr mehrmals im monat als vj arbeite).
aber auch das kann ich nicht gelten lassen, da inzwischen deutlich ist, dass er das geld grundlos für sich beansprucht. was man einmal hat, gibt man ungern wieder her. oder so ähnlich.
das mag jetzt alles etwas naiv klingen und natürlich war es ein extrem dämlicher fehler von mir, das ganze nicht vorab geklärt, wenn nicht sogar schriftlich festgehalten zu haben, aber da die ganze aktion eher freundschaftlich gestartet wurde, habe ich mich auf seine fairness verlassen.
nun ist die frage, habe ich trotz einem nicht vorhandenen vertrag oder sonstigen schriftlichen vereinbarungen eine rechtliche chance, einen teil des honorares einzufordern?
ein zeuge der während der gesamten reise anwesend war und meine arbeit zu gleichen teilen bestätigen kann, ebenso wie die ankündigung der gesamtsumme im vorfeld, ist vorhanden.
vielleicht weiß jemand wie die rechtslage ausschaut?
gruss und dank,
gordon
Zuletzt bearbeitet von gordon3000 am 31.07.08, 12:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
Gibt es keine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung, ist die taxmäßige Vergütung als vereinbart anzusehen. Gibt es diese auch nicht, gilt die übliche Vergütung.
BGB § 612 bzw. § 632 je nachdem, ob ein Werk- oder Dienstvertrag vorliegt. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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