Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Heirat mit Touristenvisa
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Heirat mit Touristenvisa

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dyter07
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 10:10    Titel: Heirat mit Touristenvisa Antworten mit Zitat

Servus,

fiktiver Fall, etwas lustig umschrieben.

Der mittlerweile 90 Jährige deutsche Graf von Größenwahn lernt die knapp 70 Jahre jüngere Brasilianerin Eva Stripstange kennen und möchte diese heiraten. Eva Stripstange ist als normale Touristin in Deutschland, Brasilianer benötigen kein Visum zur Einreise. Sie hat den Einreisestempel im Pass und ist noch keine 3 Monate im Land.

Wenn die beiden heiraten, bekommt Frau Stripstange dann sofort eine Aufenthaltsgenehmigung? Oder muss sie zurück nach Brasilien und dort bei der deutschen Botschaft eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?

Der Fall ist wirklich fiktiv und wurde übertrieben lustig dargestellt Winken Die sonstigen Beiträge sind immer so humorlos trocken hier...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mythbuster08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kann Eva S denn "einfaches" deutsch?
Haben sich Eva S und Graf Koks während des Aufenthalts mit Touristenvisum kennengelernt?
Heiraten die beiden in Deutschland oder im benachbarten Ausland?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dyter07
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

mythbuster08 hat folgendes geschrieben::
Kann Eva S denn "einfaches" deutsch?
Haben sich Eva S und Graf Koks während des Aufenthalts mit Touristenvisum kennengelernt?
Heiraten die beiden in Deutschland oder im benachbarten Ausland?


a) Ja,sie kann einfaches Deutsch.

b) Ja, während des "touristischen" Aufenthalts.

c) Nein, in Dänemark
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 05:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei einer Heirat in Dänemark ist die anspruchsbegründende Tatsache, welche ein Absehen von einem Visumverfahren ermöglichen könnte, vor der Einreise (aus Dänemark) entstanden.

Demzufolge greift Ziffer 3 des § 39 der AufenthV nicht:

Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn...

...

3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,

...


Auf gut Deutsch kann die Heimreise zur Beantragung des richtigen Visums verlangt werden. Es gibt allerdings ein Gericht in NRW welches da eine abweichende Sicht der Dinge propagiert.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.