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Verfasst am: 31.07.08, 10:10 Titel: Heirat mit Touristenvisa
Servus,
fiktiver Fall, etwas lustig umschrieben.
Der mittlerweile 90 Jährige deutsche Graf von Größenwahn lernt die knapp 70 Jahre jüngere Brasilianerin Eva Stripstange kennen und möchte diese heiraten. Eva Stripstange ist als normale Touristin in Deutschland, Brasilianer benötigen kein Visum zur Einreise. Sie hat den Einreisestempel im Pass und ist noch keine 3 Monate im Land.
Wenn die beiden heiraten, bekommt Frau Stripstange dann sofort eine Aufenthaltsgenehmigung? Oder muss sie zurück nach Brasilien und dort bei der deutschen Botschaft eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
Der Fall ist wirklich fiktiv und wurde übertrieben lustig dargestellt Die sonstigen Beiträge sind immer so humorlos trocken hier...
Kann Eva S denn "einfaches" deutsch?
Haben sich Eva S und Graf Koks während des Aufenthalts mit Touristenvisum kennengelernt?
Heiraten die beiden in Deutschland oder im benachbarten Ausland?
Kann Eva S denn "einfaches" deutsch?
Haben sich Eva S und Graf Koks während des Aufenthalts mit Touristenvisum kennengelernt?
Heiraten die beiden in Deutschland oder im benachbarten Ausland?
bei einer Heirat in Dänemark ist die anspruchsbegründende Tatsache, welche ein Absehen von einem Visumverfahren ermöglichen könnte, vor der Einreise (aus Dänemark) entstanden.
Demzufolge greift Ziffer 3 des § 39 der AufenthV nicht:
Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn...
...
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,
...
Auf gut Deutsch kann die Heimreise zur Beantragung des richtigen Visums verlangt werden. Es gibt allerdings ein Gericht in NRW welches da eine abweichende Sicht der Dinge propagiert.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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