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Grenzbebauung von Haus mit integrierter Garage

 
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jfreakr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 07:34    Titel: Grenzbebauung von Haus mit integrierter Garage Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zur Grenzbebauung.

Ich weiß, dass eine Garage auf die Grenze gebaut werden darf, sogar ohne die Genemigung der Nachbarn. Wie sieht es aber aus, wenn diese Garage im Haus integriert ist? Muss dann nicht auch ein Abstand von 3 Meter mindestens eingehalten werden?

Mit freundlichem Gruß
Markus Tunger
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich lehne mich jetzt mal etwas raus und behaupte, dass dies in allen Bundesländern gleich ist. Wenn keine eindeutige Texttur zwischen Haus und Garage ist, darf die Garage nicht auf die Grenze gesetzt werden.
Beispiel: Wenn die Dachhaut /Dachneigung fliesend in die Garage übergeht, dann ist die Garage im Baukörper des Hauses eingebunden und wird als eine Einheit angesehen.
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

So wie jede Terrasse zum Haus gehört, die angebaut ist, gehört nun die Garage zum Haus. (Nicht umgekehrt)
Hierzu gibt es die Kuriosität mit einer Mauer.
Eine Mauer schloss an einem Haus an, wurde von dem Haus aus entlang einer Grundstücksgrenze errichtet. Diese Mauer ist nun Bestandteil des Hauses und fällt in die Abstandsregelung.
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Neben den Baugesetzen gibt es noch normalerweise eine Bebauungsplan oder Satzung (normalerweise im Außenbereich). Hier hilft nur ein Blick in diese Dokumente bei der Bauverwaltung oder im Planungsamt.
Aus den Unterlagen sind auch die Grenzabstände, Baulinien und wenn Erlaubt die Art und Weise der Grenzbebauung zu entnehmen.
In einigen Gebieten ist dies augrund des B-Plan zulässig.
Bei uns sind die Mitarbeiter im Amt zur Auskunft verpflichtet.
Alternative, die Ortsansässigen Architekten fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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jfreakr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

danke für die Antworten.

Ich habe noch eine kleine Frage:
Werden die 3 Meter von der Mauer oder vom Dach(vorspurng) gemessen?

Gruß
Markus
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