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Semesterarbeit nicht bestanden wegen zu vielen Zitaten

 
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patrick51
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 18:57    Titel: Semesterarbeit nicht bestanden wegen zu vielen Zitaten Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen.

Wie der Überschrift schon zu entnehmen ist, bin ich in einer Semesterarbeit durchgefallen mit der Begründung ich hätte zu viel zitiert.

Das Fach besteht aus einer Semesterarbeit (ca. 15 Seiten über ein Thema schreiben) und einer Klausur.

Ich habe in der Arbeit alles sauber zitiert und der Vorwurf ist nicht Unterschleif im Sinne das ich eine Quelle nicht angegeben hätte, sondern das ich zu viel zitiert hätte. Ich habe auf ca. 20 Seiten ca. 10 verschiedene Quellen. Ich habe die Sätze nie wörtlich übernommen aber mich wohl zu ca. 60% sehr nah am Originaltext angelehnt. Ich habe also einzelne Wörter, Satzbau geändert. Sätze umformuliert mit der gleichen Idee wie im Originaltext. Ich habe dabei um einen Sachverhalt zu erläutern oft mehrere Quellen ineinander gemischt und einen flüssigen Text kreiert.

Ich konnte leider in den Prüfungsordnungen nichts finden, wie solche Arbeiten zu bewerten sind. Also nichts in der Art "in Studienarbeiten müssen 70% eigene Ideen sein."

Meine Frage also. Hat jemand schon mal von sowas gehört? Und wenn ja wie ist sowas geregelt? Ich meine mir ist schon klar, dass ich nicht ein buch nehmen kann und 20 Seiten aus diesem Buch nachbeten. Ich habe über 20 solcher Arbeiten abgegeben, hatte nie Probleme und verstehe die Welt nicht mehr ehrlich gesagt.

mfg patrick
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können sicherheitshalber noch einmal die Rechtsvorschriften Ihrer Hochschule und Fakultät hierzu sichten, aber ansonsten dürfte es keine konkreten Regelungen hinsichtlich genauer Zitieranteile etc. geben.

Einfach gesagt muss eine Arbeit hinreichende Eigenanteile enthalten. (Was btw. nicht mit eigenen Ideen gleichzusetzen ist. Wenn Sie in Ihren Semesterarbeiten tatsächlich je 70 % noch von niemandem wissenschaftlich entwickelte Eigenideen prästentieren würden, müssten Sie ein gar erstaunliches Wunderkind sein.)

Ist aber die Eigenleistung gar zu gering - z.B. wenn alles nur sprachlich neu gefasst wurde ohne sonstige erkennbare Eigenleistung - kann das einer Verwertbarkeit als Prüfungsleistung tatsächliche entgegenstehen.

Ob das konkret vorliegt und wann dieser Punkt erreicht ist, ist immer am Einzelfall festzumachen und in gewissen Grenzen auch Beurteilungsspielraum des Prüfers.

Falls Sie eine studentische Vertretung/Rechtsberatung haben, können Sie sich zuerst an diese wenden, ansonsten empfielt sich wegen der typischerweise eher schwammigen Situation auf alle Fälle ein Gesprächestermin mit dem Prüfer - oder so dieser verweigert werden sollte - eine schriftliche Auseinandersetzung. Wann man bei solchen Dingen einen Rechtsexperten einsetzen sollte ist kaum allgemein zu sagen, hängt von vielen Dingen ab, darunter auch, wie die Prüfer darauf reagieren und wie die genauen Details sind.

Fazit: Extrem ungewöhnlicher Grund. Wenn Sie da nicht eine Handvoll Originaltexte lediglich sprachlich umformuliert haben bei genauer Beibehaltung von Inhallt und Struktur sollte es da schon einiges zu begründen geben.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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patrick51
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ok vielen dank. Mit dem Prüfer habe ich bereits gesprochen - daher die Info was der Grund war.

Der Prüfer ist ein Lehrbeauftragter der noch nicht lange an der Hochschule ist. Er meinte in etwa "er legt es jetzt der Prüfungskommission vor und diese soll dann entscheiden".

Die Eigenleistung war in der Arbeit definitiv vorhanden, wenn natürlich wie Sie schon ansprachen nicht von 70%. Das Thema war Voice over IP und dazu gibt es tausende Bücher etc. in denenn das Thema schon rauf und runter gebetet wurde.

Ich wollte einfach wissen, ob es dazu Regelungen gibt, da ich keine in unseren Prüfungsordnungen finden konnte und ich einen Widerspruch ja irgendwie begründen muss.

Wenn noch jemand was weiß bin ich für jeden Tipp dankbar.
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

An den meisten Hochschulen gibt es sog. "Leitlinien guter wissenschaftlicher Arbeit": Diese sind zwar meist auf den akademischen Mittelbau bzw. das Professorium ausgerichtet, aber geben meist einen guten Hinweis auf die Regelungen an der spezifischen Uni. Auch gibt es bisweilen Plagiatsrichtlinien für die Fakultät oder die gesamte Universität.
Aber - wie der Name schon sagt: Es sind meist nur Richtlinien, d.h. verabsolutierte Regelungen sind mir nicht bekannt und daher ist häufig einfach der persönliche Ermessensspielraum des Dozenten groß. Und wenn ein Dozent einen gewissen (vielleicht im Vergleich zu anderen Kollegen höheren) Eigenanteil bei einer Seminarbeit verlangt, so ist das meines Erachtens durch die akademische Freiheit gedeckt: Er verlangt ja nun nichts Unmögliches und es wurde ja eingeräumt, große Teile der Arbeit paraphrasiert aus bereits bestehenden Werken abgeschrieben zu haben. Ich würde mich mal an die Studierendenvertretung wenden, allzugroße Hoffnungen aber nicht machen.

Gruß,

katmai.
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 02:36    Titel: Antworten mit Zitat

patrick51 hat folgendes geschrieben::
Die Eigenleistung war in der Arbeit definitiv vorhanden, wenn natürlich wie Sie schon ansprachen nicht von 70%. Das Thema war Voice over IP und dazu gibt es tausende Bücher etc. in denenn das Thema schon rauf und runter gebetet wurde.

Je nach Studienfach und Veranstaltungsthema könnte auch durchaus gewünscht sein und der wissenschaftlichen Praxis entsprechen, dass nur wenig zitiert wird. Es ist nun einmal ein erheblicher Unterschied, ob in Literaturwissenschaften ein Text interpretiert, in Jura eine Hausarbeit geschrieben oder zum Beispiel in einem Informatik-Seminar über Rechnernetze die Eigenschaften von "voice over IP" bzw. in einem zu den Wirtschaftswissenschaften dessen wirtschaftliche Bedeutung behandelt wird.
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Planloser
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Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt sowas wie "wissenschaftliches Allgemeingut". Wenn es wie Du, schreibst schon "tausende Bücher" dazu gibt, so bringt es einfach nicht viel davon 10 Stück teilweise "abzuschreiben".
Der Kandidat soll entweder nur knapp auf das "Allgemeingut" verweisen und dann eigene Erkentnisse ziehen. (Dann ist das super - eher für wissenschaftlich Fortgeschrittene.)
Oder aber der Kandidat soll schlicht zeigen, dass er das verstanden hat ,und in eigenen Worten und Struckturen beschreiben und kritisch wiedergeben kann (Grundstudium).
[Grauzonen zwischen den beiden Alternativen sind denkbar.]

So als "Ferndiagnose" hab ich das Problem jetzt so verstanden, und hoffe geholfen zu haben.
Vermutlich hat der Prüfer in Alternative 2 das eigene Verständnis des Prüflings nicht finden können, auch wenn der Prüfling verstanden hat, was er "abschreibt".
Grüße
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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