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Entscheidungsträger bei Impfungen bei 16 Jähriger Tochter?

 
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Snodoto
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 20:17    Titel: Entscheidungsträger bei Impfungen bei 16 Jähriger Tochter? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin die Mutter einer 16 Jahre alten Tochter.
Meine Tochter Lebt und wohnt seit ca. einem Jahr bei einer anderen Familie ( bei einer anderen Mutter und Vater mit Kindern ).

Nun habe ich mitbekommen, dass meine 16 jährige Tochter ohne mir darüber bescheid zu geben vor wenigen Tagen gegen Prostatakrebs geimpft worden ist.

Veranlasst wurde die Impfung von Ihrer neuen Betreuerin bzw. Mutter !

Ich selber hätte die Impfung strigt nicht zugelassen...

Ich kenne mich mit Impfungen im Bezug auf Alter und Mitentscheidung nicht so gut aus und möchte eucht Fragen ob die Betreuerin das hätte mir mitteilen müssen??

Ich hoffe sehr auf eure Hilfe!!
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ratte1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hre Tochte kann sich nicht gegen Prostata-Krebs impfen lassen, da sie 1. keine Prostata hat (die haben nur Männer, s.hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Prostata) und es 2. eine solche Impfung nicht gibt.

Was Sie meinen ist sicher die HPV-Impfung: Nähere Informationen erhalten Sie hier: http://www.krebsinformationsdienst.de/themen/vorbeugung/hpv-impfung.php

Ob Sie vorher informiert oder sogar hätten gefragt werden müssen, kann ich leider nicht sagen, hängt aber sicher davon ab, wer das Sorgerecht hat .

Freundliche Grüße

ratte1
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Snodoto
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ich muss mich entschuldigen ich habe Gebärmutter - krebsinfung mit Prostata verwechselt, selbstveständlich meinte ich die Impfung gegen Gebärmutterkrebs.

Ich finde das absolut unverantwortlich...

Ich hoffe ich werde trotzdem noch Antworten bekommn Traurig
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Jella
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Snodoto,

ich hab keine Ahnung von der rechtlichen Seite.. möchte Dir aber auch eine kurze Antwort geben.

Deine Tochter ist 16 und lebt bei anderen Familie. Ohne Dich zu fragen hat sie sich nun die HIP Impfung geben lassen. Und Du bist sauer weil sie Dich nicht gefragt hat.

Was ich überlege: Bist Du wütend weil man Dich übergangen hat oder hast Du wirkliche Bedenken wegen der Impfung? Ich habe in letzter Zeit viel über diese Impfung gelesen und ich als Mutter von 2 Kindern würde meine Tochter auch dagegen impfen lassen. Aber das ist natürlich eine Sache, die man sich gut überlegen soll. Wie bei allen Impfungen gibt es Vor.- und Nachteile.

Deine Tochter ist 16 Jahre alt. Das heißt, soweit ich weiß, darf sie sich beim Arzt auch ohne die Erlaubniss der Sorgeberechtigten, die Pille verschreiben lassen. Vielleicht ist das ja mit der Impfung ähnlich? Vielleicht wollte Deine Tochter das ja von sich aus?

Wenn ja hat der Arzt sie sicherlich über die Möglichen Risikien aufgeklärt. Und bei den jungen Mädels ist das ja auch so schon ein Thema, über das viel gesprochen wird. Das heißt, Deine Tochter hat sicherlich viele Informationen darüber gesammelt und sich dann dazu entschlossen.

Auf mich wirkt das sehr Erwachsen und Verantwortungsbewußt. Gerade in der heutigen Zeit, wo viele junge Mädels nicht mal über Verhütung nachdenken, ist Deine Tochter schon einen Schritt weiter und denkt darüber nach, dass man sich eben auch noch gegen einen gewissen Krebserreger schützen kann.

Ich verstehe Deine Enttäuschung wirklich, ich wäre auch stinkig wenn meine Tochter dass ohne mit mir zu reden gemacht hätte. Aber andereseits muss man eben auch aktzeptieren das die Kleinen Babys, denen man die Windeln gewechselt hat, irgendwann groß werden. Und eigene Entscheidungen treffen.

Vielleicht solltest Du, da Deine Tochter gerade dabei ist sich abzukapseln und ihre eigenen Wege zu gehen, eher versuchen, sie dabei zu unterstützen. Wenn Du anfängst, alle ihre Entscheidungen zu kritisieren, wist Du sicher noch weniger erfahren und noch mehr Abstand rein bringen, als im Moment eh schon.

Aber das ist nur meine Meinung Smilie

Liebe Grüße
Jella
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

ich kann zwar nicht mit § dienen u. es hat auch nicht direkt etwas mit der frage zu tun, dennoch könnte ich mir vorstellen das es wenigstens ein wenig weiter hilft.

auf folgender seite sieht man was getrennt lebende eltern (gemeinsames sorgerecht) alleine entscheiden dürfen u. für was die "erlaubnis" des anderen elternteiles benötigt wird (grob umrissen).
http://www.scheidung-aktuell.de/sorgerecht-gemeinsames.php
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Snodoto,

die Fragen können m.E. erst beantwortet werden, wenn die Sorgerechtsfrage geklärt ist.

Allerdings läßt sich die Impfung auch nicht mehr rückgängig machen. Notwendige oder sinnvolle Vorsorgemaßnahmen stellen aber in der Regel keine Kindeswohgefährdung dar.

Die Impfung zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs ist wohl eine sehr wichtige Vorsorgemaßnahme, so daß hier § 36 SGB I mit berücksichtigt werden muß.

Liebe Grüße

Klaus
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
... Deshalb gehe ich davon aus, dass im umgekehrten Fall - selbst wenn die Mutter dagegen ist - sich der Jugendliche sehr wohl impfen lassen darf.

...

Hallo Questor,

wenn der Personensorgeberechtigte gegen diese Impfung ist, aber der Jugendliche dafür, bleibt neben § 36 SGB I die Möglichkeit, daß sich die/der Jugendliche an das Jugendamt oder an das Familiengericht wendet. Das Familiengericht wird dann u.U. für den Teil "Gesundheitsfürsorge" einen Ergänzungspfleger bestellen.

Liebe Grüße

Klaus
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