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Rücktritt vom Leasingvertrag

 
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ptrjunior
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 23:50    Titel: Rücktritt vom Leasingvertrag Antworten mit Zitat

Hallo

gibt eine möglichkeit bei extrem finaziellen schwirigkeiten von einem leasingvertrag zurück zutreten(?), wenn man davon ausgehen müsste, dass man irgendwann die leasingrate nicht mehr bezahlen kann?!

ptrjunior
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Wenn der LN die Leasingraten nicht mehr bezahlen kann, wird von der LG der Vertrag gekündigt und fälliggestellt. Und dann wird es teuer.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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wolke2007
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

und wie ist das, wenn für den Leasingv. ein Bürge da ist? Dann muss ja wohl erstmal der Bürge zahlen! Sollte der Bürge aber das nicht mehr wollen oder können.....kann der Bürge dann das Auto verkaufen, um aus d. Vertrag herauszukommen (obwohl Halter der Leasingnehmer ist?)
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

wolke2007 hat folgendes geschrieben::
und wie ist das, wenn für den Leasingv. ein Bürge da ist? Dann muss ja wohl erstmal der Bürge zahlen! Sollte der Bürge aber das nicht mehr wollen oder können.....kann der Bürge dann das Auto verkaufen, um aus d. Vertrag herauszukommen (obwohl Halter der Leasingnehmer ist?)


Sollte der LN nicht mehr zahlen können, wird die Forderung von der LG beim Bürgen durchgesetzt. Dem kann der Bürge nicht widersprechen, also von Wollen kann keine Rede sein. Er muß zahlen, ob es ihm passt oder nicht. Wenn der Bürge nicht kann, wird die LG die Forderung gerichtlich eintreiben.

Der Bürge kann das Auto nicht verkaufen, da er kein Zugriff auf das Auto hat. Wenn überhaupt kann nur der Eigentümer das Auto verkaufen, und das ist die LG.
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