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Hallo. Der Betreiber einer Misuik-Download-Internetseite wirbt dort für seine "Waren". Es sind einige Vorteile für die Kunden aufgezählt, unter anderem "vollkommen anonym" und "kostenloser Testzugang". Wenn man jedoch auf diesen kostenlosen Textzugang klickt, muss man seinen Namen, Vornamen, Adresse, TelefonNr., E-Mail und Geburtsdatum eingeben .
Der Kunde kann also nicht mehr übersehen, dass er den Zugang gerade nicht anonym bekommt. Neben dem auszufüllenden Formular steht aber ebenfalls "100% anonymer Zugriff!" .
Ist so etwas zulässig? Eine Irreführung wird immerhin spätestens beim Ausfüllen beseitigt... _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.08.08, 16:15 Titel:
Da der Anlock-Effekt offenbar nicht zu leugnen ist, würde ich das als UWG-Verstoß sehen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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