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Vorladung Aussage HEUTE

 
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Mr.X321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 09:35    Titel: Vorladung Aussage HEUTE Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A wurde heute Persönlich ein Brief zur Vorladung vorbeigebracht.
In dem Ihr vorgeworfen wird, Leergut entwendet zu haben.

Welche Beweise es dazu gibt weiß bis lang noch keiner, reicht es wenn das Auto dort gesehen wurde,...bzw ab wann sollte Person A die Tat zugeben.

Welche Beweise sind nötig die Person zu überführen, das gesehen sein, oder reicht ein tipp eines mitwissers, wenn ja reicht er als belastungszeuge.

bzw reicht ein zeuge der das auto dort gesehen hat als zeuge oder muss dieser auch gesehen haben wie die person eingeladen hat ?
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 05.08.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Richter ist frei in der Würdigung der Beweise. Auf ihre Fragen kann so pauschal nicht geantwortet werden.

Es kann sein, dass ein Richter es so, ein anderer Richter es anders sieht.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mr.X321 hat folgendes geschrieben::
... ab wann sollte Person A die Tat zugeben.

A sollte die Tat zugeben, wenn er es war. Das wird er ja wohl wissen.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

A hat aber auch das Recht zu schweigen.
Reden sollte er zuerst einmal nur mit einem Anwalt.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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