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....aber wenn die forderung nicht berechtigt ist? kann der spediteur in diesem falle einfach eingelagerte ware als "faustpfand " nehmen?
Zumindest bei unbestrittenen Forderungen steht ihm nach § 441 HGB ein Pfandrecht zu.
Zitat:
Zumal die Preiserhöhung auch sehr hoch ist und ihr sofort widersprochen wurde.
Also gab es zumindest ein Angebot des Spediteurs, die Lagerflächen zu einem neuen höheren Preis weiterzuvermieten. Je nach Vertragsgestaltung kann durch die Inanspruchnahme der Lagerfläche durchaus das Angebot angenommen worden sein, selbst wenn der Preiserhöhung widersprochen wurde.
Genaues wird nach Prüfung der Unterlagen ein Rechtsanwalt sagen können.
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