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Staatsanwalt schaft ermittelt nicht wegen Betrug

 
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berton58
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 06:04    Titel: Staatsanwalt schaft ermittelt nicht wegen Betrug Antworten mit Zitat

Hallo Fachkundige
Wie ist die Rechtslage, wenn die Staatsanwaltschaft trotz vorliegender Beweise in Schriftform und Zeugen, in einem Betrugsfall seit bereits einem Jahr untätig ist?
Welche Möglichkeiten habe ich darauf Einfluß zu nehmen?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an, ob Sie Opfer des Betruges sind oder nicht.

Woher wissen Sie, dass die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt?
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berton58
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rembrandt
Danke erstmals für das Intresse. Ich hatte ein Telefonat mit der Polizei, bei der ich die Anzeige gestellt habe. Dort wurde mir gesagt, das die Akte bei der Staatsanwaltschaft zu Entscheidung vorliegt. Ein weiterer Anruf bei der Staatsanwaltschaft brachte das Ergebnis, das der Fal abgeschlossen ist.
Ich hatte umfangreiches Beweismaterial und mehrere Zeugenanschriften übergeben. Nachfrage bei den Zeugen ergab, das sch niemand mit ihnen in Verbindung gesetzt hat-
Ich bin das Opfer.
Ich hoffe damit die Fage beantwortet zu haben.
Gruß berton.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fall kann auch dadurch abgeschlossen sein, dass eine Anklageschrift gefertigt wurde und die Akten dem Richter zugingen.

Wenn nicht, hat die Staatsanwaltschaft dem Antragsteller (Anzeiger) einen Bescheid zuzusenden, § 171 StPO. Gegen diesen Bescheid kann der Antragsteller Beschwerde einlegen.
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auf_jeden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 8
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Sollte die StA der Beschwerde nicht abhelfen (d.h. nicht einstellen und doch Klage erheben), besteht im zweiten Schritt nach der Beschwerde immer noch die Möglichkeit ein Klageerzwingungsverfahren anzustrengen.

Beste Grüße

auf_jeden
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute mal, dass es gar kein Betrug war.
_________________
Grüße,
Abrazo
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berton58
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo
Der Paragraf 263 des Strafgesetzbuches beschreibt Betrug als die Erlangung eines Vermögensvorteiles durch die Täuschung anderer, beispielsweise durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen.
Dies ist bei mir der Fall, weil durch falsche Beschuldigung und Entwendung oder mit Absicht nicht vorgelegte Schriftstücke der Eindruck erweckt wurde, das ich eine Straftat begangen habe. Dadurch wurde ich aus einer Ungarischen Firma als Miteigentümer ausgeschlossen und meine Geschäftsanteile von dieser Person ersteigert. Mir sind so erhebliche finanzielle Verluste entstanden und sie hat sich dadurch einen enorm hohen Vermögensvorteil verschafft. Die ungarische Staatsanwaltschaft hat alle gegen mich gerichteten Vorwürfe überprüft und das Verfahren eingestellt. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen und alle mir zur Verfügung stehenden Unterlagen wurde an die hiesige Staatsanwaltschaft in Stuttgart weiter gegeben.
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mightymike1978
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 59
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nur zur Klarstellung:

Dadurch, dass eine strafrechtliche Anklage erhoben wird, erhältst Du noch lange nicht Deine Firmenanteile zurück!!!

Mit einer Anklage wird einzig und allein das "Recht" des Staates auf Strafe geltend gemacht.

Ich würde an Deiner Stelle SCHNELLSTMÖGLICH auch zivilrechtliche Schritte einleiten.

Dafür benötigst Du aber eine Kanzlei, die sich auch mit ungarischem Recht auskennt.

Die Verjährungsfrist für deliktische Sachen ist zwar lang, aber Beweise lassen sich auch verdunkeln/vernichten.

Beste Grüße

Michael

p.s.:
So einfach wie das im StGB klingt, ist es leider noch lange nicht! Betrug - und das sage ich nicht um Dich zu ärgern - ist mit eines der am schwersten zu prüfenden Delikte!

Ich bin mir nicht sicher, ob die von Dir vorgetragenen Umstände ausreichen um Betrug zu bejahen. Du hast nämlich völlig die Beweisebene ausgeblendet und alles von Dir Genannte als wahr/beweisbar unterstellt.

Der Angrklagte wird aber vor Gericht genau das Gegenteil behaupten.
Er wird vielleicht sagen, dass andere Gründe zum Auschluss aus der Eigentümergemeinschaft geführt haben u.ä.
_________________
"nullum crimen, sine Kiemen"
Zitat eines Raubfischs vor Gericht
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wieder mal so ein Beitrag, bei dem die Fetzen eines Sachverhaltes hingeworfen werden und die gutmütigen Antworter im Nebel stochern.

Ich sollte auf so etwas nicht mehr antworten.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Aber Rembrandt, das ist doch normal, dass erst einmal der Sachverhalt geklärt werden muss! Die meisten, die hier anfragen, wissen doch gar nicht, was dafür wichtig und notwendig ist und was nicht. Unverrückbar feststehende Sachverhalte kriegen die Studenten auf der Universität zur rechtlichen Begutachtung serviert, im praktischen Leben sieht das ganz anders aus.
_________________
Grüße,
Abrazo
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berton58
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

zur Info
Ich war in Stuttgart beim Staatsanwalt, der eingeräumt hat, das die Akte in der die Polizei ermittelt hat bereits wieder in der Staatsanwaltschaft vorgelegen hat und aufgrund einer personellen Veränderung die Akte versehentlich als erledigt abgehandelt wurde.
Bei meiner persönlichen Vorsprache unter der Vorlage der relevanten Beweise und Angaben der Zeugen wurde ein Anfangsverdacht eingeräumt und ein erneutes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich muß lediglich noch ein paar Schriftstücke nachreichen.
Besten Dank für die Unterstützung
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Paragraf 263 des Strafgesetzbuches beschreibt Betrug als die Erlangung eines Vermögensvorteiles durch die Täuschung anderer, beispielsweise durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen.
Dies ist bei mir der Fall, weil durch falsche Beschuldigung und Entwendung oder mit Absicht nicht vorgelegte Schriftstücke der Eindruck erweckt wurde, das ich eine Straftat begangen habe. Dadurch wurde ich aus einer Ungarischen Firma als Miteigentümer ausgeschlossen und meine Geschäftsanteile von dieser Person ersteigert. Mir sind so erhebliche finanzielle Verluste entstanden und sie hat sich dadurch einen enorm hohen Vermögensvorteil verschafft. Die ungarische Staatsanwaltschaft hat alle gegen mich gerichteten Vorwürfe überprüft und das Verfahren eingestellt. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen und alle mir zur Verfügung stehenden Unterlagen wurde an die hiesige Staatsanwaltschaft in Stuttgart weiter gegeben.


Wo hat sich denn der wesentliche Tatbeitrag ereignet?

In Deutschland oder in Ungarn?
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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