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Hochschulzugangsberechtigungsnote

 
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shadowrunner2008
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 19:09    Titel: Hochschulzugangsberechtigungsnote Antworten mit Zitat

Angenommen ein junger Mann ist in einem anderen Land geboren.
Er macht in diesem Land Schule und erwirbt in diesem Land eine Hochschulzugangsberechtigung.
Im selben Jahr reißt dieser nach Deutschland aus und bekommt hier eine deutsche Staatsbürgerschaft.

Hier muss er noch ein Mal eine Hochschulzugangsberechtigung erlangen, da man in Deutschland im Jahr 2004 das Abitur erst mit Bestehen der Prüfungen in der 13-en Klasse bekommt.

Wegen der nicht ausreichenden Deutsch- Kenntnissen muss er in ein Sonderlehrgang für die Aussiedler an einem deutschen Gymnasium, da in einem anderen Land mit 11 Klassen die Hochschulzugangsberechtigung erlangt wird, obwohl vom Stoff her dasgleiche ist, wie in Deutschland in 13 Jahren, und diese 11 Klassen hier in Deutschland nur für ein Realschulabschluss ausreichen.

Nachdem er in diesem Sonderlehrgang "Fachhochschulreife schulischer Teil" macht, d.h. er muss noch eine Ausbildung absolvieren um normale Fachhochschulreife zu erlangen und somit eine Hochschulzugangberechtigung erhält. Mit "Fachhochschulreife schulischer Teil" darf man an einer Fachhochschule nicht studieren.

Also er besteht die Prüfungen im Sonderlehrgang und bekommt eine Durchschnittsnote 2,4. Diese Note wird mit der Durchschnittsnote aus dem Ursprungsland (es ist eine 3,7) zusammen gezählt und durch 2 geteilt d. h. 2,4 + 3,7 = 6,1 / 2 = 3,05 aufgerundet 3,1.
Danach macht er eine kaufmännische Ausbildung, die er auf Grund guter Leistungen verkürzt. Nachdem er das Zeugnis bekommt, schickt er alles an das Gymnasium, an dem er seine "Fachhochschulreife schulischer Teil" erlangt hat.

Von der Verwaltung des Gymnasiums erhält er eine Bescheinigung, dass er eine Hochschulzugnagberechtigung erlangt hat und sich an einer deutschen Fachhochschule bewerben darf und studiert, davor durfte er das nicht machen.
Leider wurde die Note aus der Ausbildung nicht mit der Note aus dem Sonderlehrgang zusammen gezählt.

Jetzt bewirbt sich der junge Mann an einer Fachhochschule und bekommt keinen Studienplatz, da sein Schnitt bei 3,1 liegt.

Insgesamt hat der junge Mann 4,5 Jahre gebraucht um eine Hochschulzugangberechtigung zu erlangen und dann wurde die Note aus dem anderen Land mit der aus dem Gymnasium zusammen gezählt und somit wurde sein Schnitt um 0,5 verschlechtert. Dann hat man die Note aus der Ausbildung nicht dazu gezählt, obwohl diese sein Schnitt verbessern würde und er davor ohne Ausbildung nicht studieren durfte, somit hat er diese Note gebraucht. Außerdem was noch ärgerlicher ist, dass man in dem Land, aus dem der junge Mann ursprünglich kam, jedes Zeugnis kaufen kann mit beliebigen Noten, sogar mit lauten 1-er.

Wie kann man dem jungen Mann helfen?

Meiner Meinung nach wurde er benachteiligt.

Kann man irgendwie die Note aus dem anderen Land nicht mitzählen lassen oder die Note aus der Ausbildung noch dazu zählen.

Für einen Rat wäre ich dankbar.
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich mit dem Auto in ein anderes Land fahre, hab ich mich auch an die DORTIGE Strassenverkehrsordnung zu halten.
Zitat:
Kann man irgendwie die Note aus dem anderen Land nicht mitzählen lassen oder die Note aus der Ausbildung noch dazu zählen.
Vielleicht kennt sich ja jemand in dem betreffenden Rechtsgebiet aus, ob man das machen KÖNNTE oder ob man einen Rechtsanspruch darauf hat.

Zitat:
Wegen der nicht ausreichenden Deutsch- Kenntnissen
Dann geht es offensichtlich nicht um sie, denn sie beherrschen (entgegen einigen "Eingeborenen" im Forum) sogar korrekte Groß/Kleinschreibung, Zeichensetzung und Gliederung ihres Beitrages Idee .

hws
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