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Verfasst am: 07.08.08, 16:57 Titel: Kündigungsrecht im Falle von Marktführerschaft
Hallo Leute,
ich habe mal irgendwo gehört, dass es bei Verträgen mit Marktführern, auch wenn sie auf mehrere Jahre angelegt sind, jedes Jahr kündbar sind. Stimmt das? Ich glaube es war eine Rechtssprechung weiß nur nicht mehr auf welcher Ebene...wäre echt toll wenn jemand davon weiß oder mir einen tipp geben könnte wie ich das rausfinden kann.
Ich hab sowas auch noch nicht gehört und warum sollte das bezüglich der Marktführereigenschaft so sein und wer müsste die Marktführereigenschaft dann mit welchen Mitteln beweisen? _________________ Null Komma
***
nix
Verfasst am: 09.08.08, 19:53 Titel: Re: Kündigungsrecht im Falle von Marktführerschaft
chessmachine hat folgendes geschrieben::
ich habe mal irgendwo gehört, dass es bei Verträgen mit Marktführern, auch wenn sie auf mehrere Jahre angelegt sind, jedes Jahr kündbar sind. Stimmt das?
1) Hat nichts mit Marktführern zu tun.
2) Wenn ein Vertrag über mehr als zwei Jahre läuft (halt normales Dauerschuldverhältnis mit offenem Ende), kann man ihn normalerweise mindestens zum Ende eines Jahres kündigen, ggf. öfter. Wenn man Verbraucher ist und der Vertragspartner ein Unternehmer ist. Steht im Gesetz (§ 309 Nr. 9 a) BGB). _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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