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Test Stufe 13, mündliches Fach

 
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evesmum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 20:37    Titel: Test Stufe 13, mündliches Fach Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab mal eine Frage zur Leistungsüberprüfung in der Oberstufe.
Mal angenommen einige Schüler haben einen Grundkurs Biologie und diesen müdlich gewählt. Andere Schüler des Kurses schreiben weiterhin Klausuren. Nun verlangt die Lehrerin von den "mündlichen" Schülern, daß sie immer wenn eine Klausur ansteht, einen Test schreiben. DIes an sich ist nicht das Problem, es stellt sich nur die Frage, wie so ein Test auszusehen hätte.
Ich kenne nur ungefähre "Hören-Sagen" -Angaben, die besagen, daß ein Test nur Stoff der letzten 3 Stunden enthalten darf usw. Stimmt das? Gilt das auch für die Oberstufe? Welche Regelungen gibt es noch? Und was ist bei Stoff der aufeinander aufbaut?
Mal angenommen die Lehrerin würde der Einfachheit halber keinen extra Test erstellen, sondern als Test-Aufgabe eine der Aufgabe der Klausur nehmen. Fällt das in einen Bereich der ok ist?
Speziell ist, daß es sich hier um Erwachsenenbildung im Abendbereich handelt. Ich weiß nicht, ob hier andere Regelungen gelten.

Danke schonmal,

evesmum
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Um festzustellen, ob überhaupt "Regelungen gelten", müsste man erst mal das Bundesland wissen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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evesmum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ups,

hatte völlig vergessen, daß ich den Beitrag geschrieben hatte. Verlegen

Bundesland ist NRW.
Vielleicht kennt sich da jemand aus?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 00:05    Titel: Re: Test Stufe 13, mündliches Fach Antworten mit Zitat

evesmum hat folgendes geschrieben::

Speziell ist, daß es sich hier um Erwachsenenbildung im Abendbereich handelt. Ich weiß nicht, ob hier andere Regelungen gelten.
Kann schon sein.
Die Regelungen für die "normale" gymnasiale Oberstufe finden sich in der APO-GOSt §§ 13 und 15 (Link), die Regelungen für das Berufskolleg in der APO-BK (Link) und für das Weiterbildungskolleg in der APO-WBK (Link).
Welche APO jetzt anzuwenden ist, kann ich aus der Fragestellung nicht entnehmen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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neleabels
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 05:34    Titel: Re: Test Stufe 13, mündliches Fach Antworten mit Zitat

evesmum hat folgendes geschrieben::
Ich kenne nur ungefähre "Hören-Sagen" -Angaben, die besagen, daß ein Test nur Stoff der letzten 3 Stunden enthalten darf usw. Stimmt das? Gilt das auch für die Oberstufe? Welche Regelungen gibt es noch? Und was ist bei Stoff der aufeinander aufbaut?


Ich vermute, es handelt sich um den Bereich Abendgymnasium/Kolleg? Da gilt die APO-WBK und der Lehrplan Biologie für das WBK (nicht online.)

Die APO-WBK definiert in §17,2:
Zitat:
Für die Studierenden ist für jeden Kurs eine Kursabschlussnote zu ermitteln.
Sie ergibt sich in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren)
aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren“ (§ 1Cool und den
Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ (§ 19). Die Kursabschlussnote
wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche
gebildet. Bei Kursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich
„Sonstige Mitarbeit“ die Kursabschlussnote. Eine rechnerische Bildung
der Kursabschlussnote ist unzulässig.


Die "sonstige Mitarbeit" ist die erbrachte Leistung, die nicht Klausur ist - da kann prinzipiell alles gewertet werden (im Gegensatz zu Bayern gibt es z.B. auch kein Bewertungsverbot für Hausaufgaben.) Fächer, in denen man durch die Vorgaben der Prüfungsordnung keine Klausuren schreiben muss, nennt man zwar "mündliche Fächer", das heißt aber nicht, das der Lehrer nicht schriftliche Leistungen verlangen könnte - diese unterliegen nur eben nicht den Vorschriften für Klausuren.

Wie der Lehrer die sonstige Mitarbeit bewertet, liegt weitgehend in seiner Hand, kann aber durch die zuständige Fachkonferenz geregelt werden. (Die könnte z.B. nach Abstimmung z.B. vorschreiben, dass in einem Fach ohne Klausuren tatsächlich umfangreiche Tests geschrieben werden müssen.) Solche einschränkenden Regelungen, wie du sie oben erwähnst, gibt es in NRW nicht, die sind tatsächlich nur Hörensagen.

Ich habe solche Gerüchte aber auch schon zu meiner eigenen Schulzeit in den 80ern gehört. Das ist wahrscheinlich ewige Schüler-Folklore. Winken

Zitat:
Mal angenommen die Lehrerin würde der Einfachheit halber keinen extra Test erstellen, sondern als Test-Aufgabe eine der Aufgabe der Klausur nehmen. Fällt das in einen Bereich der ok ist?


Ich sähe da nichts, was zu beanstanden wäre.

Nele
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evesmum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, dankeschön.

Das ist Pech für uns, aber nicht zu ändern. Jetzt können wir nur auf guten Willen hoffen.
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