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Hoheitsabzeichen der Bundeswehr

 
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bineinfallslos
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Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 13:38    Titel: Hoheitsabzeichen der Bundeswehr Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine Feldjacke der deutschen Bundeswehr sehr günstig in einem so genannten "Army-Shop" erworben. Die Flaggen der BRD an den Ärmeln haben mich relativ wenig gestört.
Nun muss ich allerdings erfahren, dass diese Flaggen als Hoheitsabzeichen gelten. In dem dazugehörigen Gesetzesausschnitt wird allerdings nur beschrieben, welche Folgen eine Beschädigung, Zerstörung etc. haben können und das das Führen eines Polizeisterns, ohne ein solcher zu sein ebenfalls unrechtmäßig ist.
Zu der Flagge der Bundeswehr habe ich nichts gefunden, was eindeutig klärt, ob ich die Jacke trotz des Hoheitsabzeichens "führen" darf.
Weiß jemand genaueres dazu? Denn ich würde nur ungern 3 Jahre in Haft verbringen, weil ich besagte Jacke trage. Verrückt
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was genau heißt "Flagge der Bundeswehr"? Scharz-Rot-Gold wäre die Flagge der Bundesrepublik Deutschland. Die darf man z.B. auch auf dem Fußballtrikot tragen...
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Pfeil
Hoheitsabzeichen
Also ich kenne nur das:
http://dejure.org/gesetze/StGB/90a.html

und lese ich nichts darüber dass bereits das Tragen verboten wäre.

Hier interessiert mich jetzt aber folgendes:
Wäre das Tragen einer kompletten Offiziersuniform inkl.
Rangabzeichen außerhalb militärischer Einrichtungen Amtsanmaßung?

Gr.
ZetPeO
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::

Hier interessiert mich jetzt aber folgendes:
Wäre das Tragen einer kompletten Offiziersuniform inkl.
Rangabzeichen außerhalb militärischer Einrichtungen Amtsanmaßung?


Das bloße Tragen einer Uniform dürfte keine Befassung mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes oder eine Handlung sein, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf (§ 132 StGB --> http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132.html - Amtsanmaßung).

Das bloße Auftreten als Beamter fällt jedenfalls nicht unter § 132 (GA 67, 114).

Es würde aber unter § 132a StGB fallen --> http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132a.html (Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen trägt ....)
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, den §132 a hätte ich ja auch selber finden können. Verlegen
Ich hatte nämlich dieselbe Seite wegen Amtsanmaßung § 132 besucht.
Hätte ich einen anderen Suchdienst gewählt, wäre der Hinweis auf
§ 132 a auch zu sehen gewesen. Mit den Augen rollen



Gr.
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bineinfallslos
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Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Pfeil
Hoheitsabzeichen
Also ich kenne nur das:
http://dejure.org/gesetze/StGB/90a.html

Ja das hatte ich auch schon gefunden. Da ich mich allerding lieber gründlich informiere, wollte ich wissen, ob es einen unerwähnten Abschnitt im "Paragraphen-Dschungel" Deutschlands gibt, der das Tragen von Kleidung, die mit Hoheitsabzeichen versehen sind, in Deutschland ausserhalb der Ausführung von Pflichten verbietet.

Danke für die schnelle Antwort, war von eurem Fleiß ganz schön überrascht. In anderen Foren wartet man auf eine Antwort immerhin wesentlich länger, ums mal nett auszudrücken!
Danke Sehr glücklich
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