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Verfasst am: 11.08.08, 13:38 Titel: Hoheitsabzeichen der Bundeswehr
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine Feldjacke der deutschen Bundeswehr sehr günstig in einem so genannten "Army-Shop" erworben. Die Flaggen der BRD an den Ärmeln haben mich relativ wenig gestört.
Nun muss ich allerdings erfahren, dass diese Flaggen als Hoheitsabzeichen gelten. In dem dazugehörigen Gesetzesausschnitt wird allerdings nur beschrieben, welche Folgen eine Beschädigung, Zerstörung etc. haben können und das das Führen eines Polizeisterns, ohne ein solcher zu sein ebenfalls unrechtmäßig ist.
Zu der Flagge der Bundeswehr habe ich nichts gefunden, was eindeutig klärt, ob ich die Jacke trotz des Hoheitsabzeichens "führen" darf.
Weiß jemand genaueres dazu? Denn ich würde nur ungern 3 Jahre in Haft verbringen, weil ich besagte Jacke trage.
Was genau heißt "Flagge der Bundeswehr"? Scharz-Rot-Gold wäre die Flagge der Bundesrepublik Deutschland. Die darf man z.B. auch auf dem Fußballtrikot tragen...
und lese ich nichts darüber dass bereits das Tragen verboten wäre.
Hier interessiert mich jetzt aber folgendes:
Wäre das Tragen einer kompletten Offiziersuniform inkl.
Rangabzeichen außerhalb militärischer Einrichtungen Amtsanmaßung?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.08.08, 14:27 Titel:
ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Hier interessiert mich jetzt aber folgendes:
Wäre das Tragen einer kompletten Offiziersuniform inkl.
Rangabzeichen außerhalb militärischer Einrichtungen Amtsanmaßung?
Das bloße Tragen einer Uniform dürfte keine Befassung mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes oder eine Handlung sein, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf (§ 132 StGB --> http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132.html - Amtsanmaßung).
Das bloße Auftreten als Beamter fällt jedenfalls nicht unter § 132 (GA 67, 114).
Es würde aber unter § 132a StGB fallen --> http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132a.html (Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen trägt ....) _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Danke, den §132 a hätte ich ja auch selber finden können.
Ich hatte nämlich dieselbe Seite wegen Amtsanmaßung § 132 besucht.
Hätte ich einen anderen Suchdienst gewählt, wäre der Hinweis auf
§ 132 aauch zu sehen gewesen.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Ja das hatte ich auch schon gefunden. Da ich mich allerding lieber gründlich informiere, wollte ich wissen, ob es einen unerwähnten Abschnitt im "Paragraphen-Dschungel" Deutschlands gibt, der das Tragen von Kleidung, die mit Hoheitsabzeichen versehen sind, in Deutschland ausserhalb der Ausführung von Pflichten verbietet.
Danke für die schnelle Antwort, war von eurem Fleiß ganz schön überrascht. In anderen Foren wartet man auf eine Antwort immerhin wesentlich länger, ums mal nett auszudrücken!
Danke
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