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Schadenfreispruchsformular --- bei Fluglinie

 
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Mope
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 12:02    Titel: Schadenfreispruchsformular --- bei Fluglinie Antworten mit Zitat

Liebe Forengemiende,

weiss jemand, was ein Schadenfreispruchsformular genau ist ?

Eine Billigfluglinie schreibt in Ihren AGBs (Beförderung Minderjähriger):
Minderjährige zwischen 14 und 15 Jahren nur, sofern bei der Abfertigung ein von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnetes Schadenfreispruchsformular an jedem Abflugflughafen vorgelegt wird.

Es gibt auf der Homepage weder einen Vordruck noch weitere Erläuterungen dazu.
Was gehört inhaltlich rein ?
Wird dieses auch benötigt, wenn z.B. auch der 18 jährige Freund mit der 15 jährigen Freundin fliegt (mit Wissen/Zustimmung der Eltern) ?

Danke.

Mope
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mope,
die englische Bezeichnung für das Formular ist "form of indemnity", dessen deutsche Übersetzung möglicherweise nicht eindeutig genug war. "Haftungsbefreiung" trifft es vielleicht auch nicht 100%ig.

Die Airline möchte sich mit dem "form of indemnity" durch den Erziehungsberechtigten oder den erwachsenen Begleiter von der Aufsichtspflicht und evtl. daraus resultierenden Haftungs- und Schadenersatzforderungen freistellen lassen.
Der Minderjährige reist in diesem Fall vom Status her quasi als "Erwachsener", für den die Airline keine besondere Beaufsichtigung oder Hilfestellung für Kinder anbietet.

So könnte ein Form of Indemnity zum Beispiel aussehen. Nicht alle Airlines bieten es vorab zum Download an, weil das Formular ohnehin erst am Flughafen beim Check-In zu unterzeichnen ist.

Wie alt der Begleiter sein muss und ob er zusätzlich eine Bescheinigung der Eltern der Minderjährigen benötigt, sollte man unbedingt vorher bei der jeweiligen Airline erfragen und sich bestätigen lassen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Bestimmungen hierzu unterscheiden sich je nach Airline und sind ausserdem länderspezifisch.

Freundliche Grüsse
Risus
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Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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Mope
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 22:02    Titel: Danke klingt sehr plausobel, aber ... Antworten mit Zitat

Hallo Risus,

zunächst einmal vielen Dank, klingt soweit auch plausibel. und ist von Ihnen sehr verständlich geschrieben.

Irritierend ist: Formular ist am Flughafen von den Eltern zu iunterschreiben .
Nehmen wir mal an: Eltern fahren auf Zeltplatz 2 Tage vorher los, Freund mit 15 jähriger Tochter fliegen nach.
Wie sollen Eltern dieses Formular am Flughaften unterschreiben ?

Gruss

Mope
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mope,
danke für das "Danke! Sehr glücklich
Wie die Eltern das machen sollen, weiss ich leider auch nicht. Aber vielleicht ist es ja auch bei dieser bestimmten Airline nicht nötig, , sondern die Unterschrift des autorisierten bzw. erwachsenen Begleiters genügt, der die Verantwortung übernimmt?

Wenn die Eltern nun schon vor Ort sind, könnten sie das Formular vielleicht auch am Zielflughafen bei der betreffenden Airline ausfüllen und die faxt es nach Deutschland?

Das alles kann man aber nur herausfinden, wenn man vorher Kontakt mit der Airline aufnimmt - wäre jedenfalls mein Tip. Winken

Freundliche Grüsse
Risus
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