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Fahrradkarte im Zug?
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KaKu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 18:29    Titel: Fahrradkarte im Zug? Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Meinem Vater ist vor kurzem folgendes passiert. Er steigt an einem Werktag um 08:35 Uhr mit seinem Fahrrad in einen Regionalzug. Der Schaffner kontrolliert die Fahrkarte und deutet auf das Rad. "Was ist hiermit?" fragt er meinen Vater. Der wiederum "Räder sind doch frei, die kosten doch nichts!" Der Schaffner: "Aber werktags erst ab 9 Uhr". Mein Vater sagt, das hätte er nicht gewußt. Der Schaffner erwidert nichts, verlangt aber den Personalausweis meines Vaters. Der gibt ihm den Ausweis, denkt, der Schaffner macht eine Erhebung o.ä. erhält ihn wieder, nachdem der Schaffner einige Eingaben in sein Gerät gemacht hat und gegangen ist. Jetzt flattert meinem Vater ein Schreiben der Fahrgastbeförderungsfirma ins Haus. "Fahrpreisnacherhebung", anstatt der 1,50 EUR, die die Fahrt für das Rad theoretisch, sofern er eine Karte gebraucht hätte, gekostet hätte, soll er nun 44,05 EUR zahlen.
Mein Vater war total perplex. Der Schaffner hat ihn nicht darauf hingewiesen, dass er jetzt etwas nachzahlen muss, mein Vater hat nichts ausgehändigt bekommen, vielmehr lag dieser "Bon", den der Schaffner im Zug erstellt haben muss dem Schreiben von dem Beförderungsunternehmen (kein regionaler Beförderungsbetrieb) bei.
Mein Vater meint, er hätte ja gar keine Fahrkarte gebraucht, er war lediglich 25 min zu früh im Zug (unwissend). Der Schaffner hätte meinen Vater doch bitten können, den Zug an der nächsten Haltestelle zu verlassen, wo er bis 9 Uhr hätte warten können und weiterfahren können.
Irgendwie kommt uns das alles recht unverhältnismäßig vor. Wenn ich keine Fahrkarte brauche und lediglich zur falschen Zeit im Zug bin, liegt es doch eigentlich näher, dass ich den Zug verlasse als das ich zahlen muss (zumindest aus Verbrauchersicht).

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für die Hilfe!

Liebe Grüße aus dem Schwabenland,

Karin
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

KaKu hat folgendes geschrieben::
Wenn ich keine Fahrkarte brauche und lediglich zur falschen Zeit im Zug bin, liegt es doch eigentlich näher, dass ich den Zug verlasse als das ich zahlen muss (zumindest aus Verbrauchersicht)

Aber mit Sicherheit nicht aus Sicht des Verkehrsunternehmens. Da wäre wohl ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig.
Und wenn an Werktagen Fahrräder ab 9 Uhr kostenlos befördert werden, dann nicht um 8.30 Uhr. Auch da würde ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt als gerechtfertigt ansehen.
Und dass bis 9 Uhr Fahrräder nicht kostenlos befördert werden macht sogar noch Sinn. Damit soll vermutlich verhindert werden, dass im "dicksten Berufsverkehr" alle ihre Fahrräder mitnehmen.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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KaKu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 19:25    Titel: Fahrradkarte im Zug? Antworten mit Zitat

Hallo an alle, insbesondere an nordlicht02!

Danke für die Antwort:
ich habe leider vergessen zu erwähnen, dass Fahrräder im Zug im Regionalverkehr kostenfrei sind, DAS Problem war also wohl, dass mein Vater 25 min zu früh mit dem Rad im Zug war. Er hätte also keine Fahrkarte gebraucht. Da hätte es doch "gereicht", wenn der Schaffner ihn "vor die Türe gesetzt hätte!"

Wie ist die Sache jetzt zu bewerten?

Danke und Grüße
Karin
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 20:48    Titel: Re: Fahrradkarte im Zug? Antworten mit Zitat

KaKu hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Sache jetzt zu bewerten?

So, wie ich es bereits geschrieben hatte. Wenn die kostenlose Beförderung erst ab 9 Uhr gilt, wird vor 9 Uhr eine Karte für das Fahrrad benötigt.

KaKu hat folgendes geschrieben::
Da hätte es doch "gereicht", wenn der Schaffner ihn "vor die Türe gesetzt hätte!"

Wenn jeder, der mit falscher , ungültiger oder gar keiner Fahrkarte erwischt wird lediglich an der nächsten Station/Haltestelle "vor die Tür" gesetzt werden würde ohne mit irgendwelchen Sanktionen rechnen zu müssen, dann würde, denke ich, kein Mensch mehr eine Fahrkarte kaufen - ich auch nicht.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 21:09    Titel: Re: Fahrradkarte im Zug? Antworten mit Zitat

KaKu hat folgendes geschrieben::
ich habe leider vergessen zu erwähnen, dass Fahrräder im Zug im Regionalverkehr kostenfrei sind

Im Bereich der Deutschen Bahn ist das definitv nicht so! Für meine Monatsflatrate im Regionalverkehr zwischen zwei Städten (einfache Entfernung ca. 50 km) zahle ich 104 Euro für eine Person in der 2. Klasse und 65 Euro zusätzlich für die Mitnahme eines Fahrrades. Warum sollte ich Depp eigentlich 65 Euro monatlich zusätzlich für die Beförderung meines Fahrrades bezahlen, wenn andere das ihre einfach so Kraft eigener Arroganz ohne Bezahlung mit einladen?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 21:14    Titel: Re: Fahrradkarte im Zug? Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
KaKu hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Sache jetzt zu bewerten?

So, wie ich es bereits geschrieben hatte. Wenn die kostenlose Beförderung erst ab 9 Uhr gilt, wird vor 9 Uhr eine Karte für das Fahrrad benötigt.

Richtig, die sog. 9 Uhr-Tickets sind besonders preisermässigte Tickets für den Personenkreis, der sich aus dem besonders stark frequentierten Berufsverkehr fernhält. Aus Auslastungsgründen ist es nachvollziehbar, daß die Bahn unterschiedliche Tarife zu unterschiedlichen Zeiten anbietet, damit sich die Reisenden entsprechend zeitlich verteilen.

KaKu hat folgendes geschrieben::
Da hätte es doch "gereicht", wenn der Schaffner ihn "vor die Türe gesetzt hätte!"

Hätte der Schaffner übrigens auch machen können. Das erhöhte Beförderungsentgelt wäre aber trotzdem fällig gewesen, schließlich saß er ja schon vor 9 Uhr mit seinem Fahrrad im Zug. Wie schwarz muß man eigentlich noch schwarz fahren, damit man auch als Schwarzfahrer behandelt werden darf?
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KaKu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 04:36    Titel: Fahrradkarte im Zug? Antworten mit Zitat

Liebes Nebelhöhrchen

Danke für Deine Entworten! Und Du liest Dir am besten nochmal durch, wie man hier in diesem Forum miteinander umzugehen hat. (Nettikette)Nur am Rande: Mein Vater wird bald 85 Jahre alt.... Eine sachliche Antwort hätte mir vollkommen ausgereicht, Ich komme mir jetzt recht angegriffen und wie der letzte Depp vor und werde dieses Forum keinem mehr empfehlen können und auch nicht mehr hier drin surfen. Vielleicht reicht das Hirn einer Ärztin, die sich um die Wiedereingliederung von sexuell mißbrauchten Jugendlichen in die Gesellschaft kümmert hier nicht aus, um hier anständig behandelt zu werden. Das finde ich sehr schade.

Schönen Tag noch!

Karin
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 07:18    Titel: Re: Fahrradkarte im Zug? Antworten mit Zitat

KaKu hat folgendes geschrieben::
.Eine sachliche Antwort hätte mir vollkommen ausgereicht,....

Also, ich kann in der Antwort von nebelhoernchen nichts unsachliches entdecken.

KaKu hat folgendes geschrieben::
Vielleicht reicht das Hirn einer Ärztin, die sich um die Wiedereingliederung....

Hier sehe ich, ehrlich gesagt, keinen Zusammenhang mit dem fiktiven Fall Winken

Letztendlich ist es so, dass ein Fahrrad mitgenommen worden ist, ohne den dafür nötigen Fahrausweis zu haben - und damit ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt berechtigt.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 07:54    Titel: Re: Fahrradkarte im Zug? Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Letztendlich ist es so, dass ein Fahrrad mitgenommen worden ist, ohne den dafür nötigen Fahrausweis zu haben - und damit ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt berechtigt.


Hm. Ich bin mir ja nicht sicher, ob das eine Auslegung von KaKus Post ist, die richtig ist.

Es geht aus dem Post leider nicht ganz klar hervor, ob die Beförderungsbedingungen bestimmen, Fahrräder können von 09.00 h bis 22.00 h kostenlos mitgenommen werden. In der Zeit von 22.00 h bis 09.00 kostet die Fahrradmitnahme 1,50 EUR.

Oder bestimmen sie, Fahrräder können von 09.00 h bis 22.00 h kostenlos mitgenommen werden? In der Zeit von 22.00 h bis 09.00 h ist die Mitnahme unzulässig.

Im ersten Fall würde ein Schwarzfahren vorliegen, im zweiten Fall bin ich mir nicht sicher.

Letztlich wäre KaKu vielleicht gut beraten, in die Beförderungsbedingungen und das Tarifsystem Einblick zu nehmen.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

so wie Redfox sehe ich es auch. Ich habe es so verstanden, dass die Fahrradmitnahme vor 9:00 Uhr ganz verboten ist. Insofern liegt auch nicht der klassische Fall des Fahrens ohne gültigen Fahrschein vor, da es dann unmöglich ist, einen gültigen Fahrschein zu erwerben. Meines Erachtens ist daher die Frage berechtigt, ob der Zugbegleiter statt des Erhebens des Erhöhten Beförderungsentgeltes den Fahrgast nicht eher von der Weiterfahrt hätte ausschließen müssen.

Viele Grüße
Nordland
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

KaKu hat folgendes geschrieben::
"Räder sind doch frei, die kosten doch nichts!" Der Schaffner: "Aber werktags erst ab 9 Uhr".

"Die kosten doch nichts" - Aber Werktags erst ab 9 Uhr"
Heißt für mich ziemlich eindeutig, dass sie vor 9 Uhr etwas kosten und nicht, dass die Mitnahme vor 9 Uhr ausgeschlossen ist.
Aber vllt. sagt die TE ja noch etwas dazu.
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markus_1002001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 22:55    Titel: Re: Fahrradkarte im Zug? Antworten mit Zitat

KaKu hat folgendes geschrieben::

Danke für Deine Entworten! Und Du liest Dir am besten nochmal durch, wie man hier in diesem Forum miteinander umzugehen hat. (Nettikette)

Dann empfehle ich Dir im Gegenzug, die Forenregeln zu lesen.
Rechtsberatung in reale Fällen ist nicht erwünscht und nicht gestattet.
Die Beiträge sind entsprechend allgemein zu formulieren.

KaKu hat folgendes geschrieben::

Nur am Rande: Mein Vater wird bald 85 Jahre alt....

Das Alter Deines Vaters ist diesbezüglich nicht relevant.
Er scheint körperlich fit zu sein (Fahrradfahren)
Geistig scheint er auch fit zu sein, da er sich mit dem Schaffner unterhalten konnte und den Sachverhalt wiedergeben konnte.
Warum sollte er also aufgrund seines Alters eine Sonderbehandlung erfahren?

KaKu hat folgendes geschrieben::

Eine sachliche Antwort hätte mir vollkommen ausgereicht, Ich komme mir jetzt recht angegriffen und wie der letzte Depp vor und werde dieses Forum keinem mehr empfehlen können und auch nicht mehr hier drin surfen.

Damit wird das Forum zu leben lernen müssen.
Wenn das schon unsachlich war, dann schau Dich mal in anderen Forem um.

KaKu hat folgendes geschrieben::

Vielleicht reicht das Hirn einer Ärztin, die sich um die Wiedereingliederung von sexuell mißbrauchten Jugendlichen in die Gesellschaft kümmert hier nicht aus, um hier anständig behandelt zu werden. Das finde ich sehr schade.

Bei einer Ärztin hatte ich erwartet, daß sie auch Antworten, die sie nicht hören möchte, entsprechend würdigt und nicht gleich bockig wird.
Das Leben ist nunmal kein Ponyhof. Finde ich auch schade - ist aber so.

Zur Sache:
Von der Höhe des erhöhten Beförderungsenteltes her sieht es für mich so aus, als wird das erhöhte Entgeld für einen Fahrgast verlangt. Das erscheint mir nicht gerecht (auch wenn es das formell sein sollte). Ich würde das Gespräch suchen und schauen, ob ich den Betrag entsprechend drücken könnte. Ich bin mir ziemlich sicher, daß es dort einen gewissen Spielkraum gibt. Vieles ist auf dem unbürokratischen Weg einfacher.

Schönen Gruß
Markus
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Stephan1
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich vermute mal, dass sich das ganze innerhalb eines Verkehrsverbundes abgespielt hat und die Bestimmungen dieses Verbundes vorsehen, dass die Fahrkarte (und ggf. die Fahrradkarte) vor Fahrtantritt erworben werden muss. Tut man dies nicht, so wird eine Vertragsstrafe von 40 € fällig. Dein Vater hat diese Strafe nun zu zahlen, da er sich keine Fahrradkarte gekauft hat, obwohl er dies hätte tun müssen. Dass die Fahrradmitnahme ab 9:00 kostenlos ist, ist für ihn ja völlig irrelevant, da er nicht nach 9:00, sondern bereits um 8:35 unterwegs war. Also hätte er sich diese Karte kaufen müssen, das hat er nicht, also zahlt er 40 €. Ich sehe da keinen Spielraum. Und die Tatsache, dass Du immer wieder argumentierst, dass es ab 9 umsonst sei, zeigt einfach nur, dass Du das System noch nicht begriffen hast. Dein Vater war vor 9:00 unterwegs, was nach 9:00 ist, ist nicht von Interesse.
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Nordland
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn es so ist, wie Stephan es geschrieben hat, dann gibt es an den 40 Euro sicherlich nichts auszusetzen. Ich habe die Threaderstellerin jedoch anders verstanden. Sie hatte nämlich geschrieben,
Zitat:
dass Fahrräder im Zug im Regionalverkehr kostenfrei sind. Das Problem war also wohl, dass mein Vater 25 min zu früh mit dem Rad im Zug war. Er hätte also keine Fahrkarte gebraucht.

Ich gehe also davon aus, dass man in diesem Verbund nie eine Fahrradkarte braucht, die Fahrradmitnahme aber erst ab 9.00 Uhr gestattet ist. So eine Regelung kenne ich auch unter anderem vom HVV. Nun ist die Frage, wie behandelt man jemanden, der vor 9.00 Uhr mit dem Rad im Zug ist? Die Bestimmung der EVO sagt aus, dass derjenige, der bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist, zur Zahlung des erhöhten Fahrpreises verpflichtet ist (§ 12). Jetzt wäre es aber gar nicht möglich gewesen, einen gültigen Fahrschein zu erwerben, weil es so einen für die Fahrradmitnahme vor 9.00 Uhr gar nicht gibt. Da kann ich die TE schon verstehen, wenn sie fragt, ob man den Fahrgast nicht einfach hätte von der Fahrt ausschließen können. Ich würde ihr hier vielleicht sogar zustimmen und sagen, dass die Erhebung des erhöhten Fahrpreises nicht rechtmäßig gewesen ist. Das allerdings nur, wenn man nicht doch zu der Interpretation kommt, dass § 12 EVO hier greift (zum Beispiel aufgrund von Analogie).

Vielleicht kann die Threaderstellerin doch noch mal über ihren Schatten springen und die Sachlage etwas genauer schildern und den Ort des Geschehens nennen

Viele Grüße
Nordland
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Stephan1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Im HVV ist es so, dass bei Mitnahme in den Sperrzeiten 10 € zu zahlen sind und beim Fehlen einer Fahrradkarte in den Regionalzügen 15 €. Wenn bei unberechtiger Mitnahme in den Speerzeiten einfach nur ein Rauswurf drohen würde, wäre das ja witzlos.
Es gibt aber auch Verbünde, die für beide Fälle 40 € vorsehen, da sollte der TE noch mal in den Bestimmungen nachlesen.
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