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defekter lcd fernseher

 
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 16:08    Titel: defekter lcd fernseher Antworten mit Zitat

Hallo, ein bekannter hat sich einen Lcd Fernseher gekauft,am 18.12.2007( Finanzierung)
der dann im Juni08 ein defekt aufwies, nach Rücksprache mit dem Händler hieß es
bringen Sie das gerät zurück o. geben Sie es gleich bei der Vertragswerkstatt der Firma [Wortsperrungsumgehung entfernt]... ab, gesagt getan, Fernseher hin zu Vertragswerkstatt, zwei tage später kam die Benachrichtigung das Gerät seiirreparabel, wenden Sie sich an ihrenHändler [Wortsperrungsumgehung entfernt]..

Dort wurde gesagt es liegt noch keine Bestätigung vor warten Sie bis Montag 11.08.08
dann klären wir das mit dem Hersteller, wir heute hin, der Verkäufer ( Abteilungsleiter mit dem
am Freitag besprochen wurde) nicht da hat frei!
es wurde etwas lauter, aber es kam nur die Antwort noch keine Bestätigung da
nun meine Frage, kann man sein Geld zurückfordern? (Trotz Finanzierung)

Man hat doch kein Vertrauen mehr zu diesen Händler
[Eindeutiger Hinweis entfernt]....
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kann keiner dazu was sagen?
Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?
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mythbuster08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Man hat doch kein Vertrauen mehr zu diesen Händler

Und wegen dieses "Vertrauensverlustes" sollte ein Rücktritt möglich sein? Vermutlich eher nicht.
Wenn ich das richtig sehe, befindet sich der Fernseher momentan - zumindest aus Sicht des Verkäufers - noch in Reparatur. Bevor also irgendwas "passieren" kann, müsste dem Verkäufer erstmal eine Frist gesetzt werden.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade als User, mit schon ein paar Beiträgen, möchte ich sie eigentlich nicht auf die Einhaltung der Forenregeln aufmerksam machen müssen.
Ich denke, wenn sie 100x "Ich werde die Forenregeln beachten und nicht die Wortsperre zu umgehen versuchen" schreiben, sollte alles wieder im Lot sein Winken
Ach ja C&P gilt nicht..
_________________
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.
Meiner Meinung nach kann der Händler nachbessern. Entweder reparieren oder das Gerät u.U. austauschen (wenn es einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben soll). Also Geld zurück sehe ich eher nicht. Ob der Fernseher nun finanziert oder Bar bezahlt wurde spielt keine Rolle. Ganz bitter wäre es, wenn das Gerät beispielsweise durch eine Überspannung oder Blitzschlag zerstörrt wäre. Denn dann bräuchte weder Händler noch Hersteller für den Schaden haften. Ja ihr bekannter müßte u.U. sogar noch die anfallenden "Prüfkosten" tragen, da das weder unter dem Gewährleistungsrecht noch unter einer Garantie fallen würde. Also einfach die Überprüfung abwarten und auf die Entscheidung des Händlers warten. Sachlich bestimmt fordernd führt i.d.R. dazu schnell ans Ziel zu kommen ohne im Geschäft laut werden zu müssen Sehr glücklich
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wann genau im Juni 2008 wurde denn reklamiert (wegen der Beweislast)?
Vor oder nach dem 18.?
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

am 17..06.08 beim Hersteller
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe es jetzt geschafft mit dem Hersteller in Verbindung zu treten
Dieser hat mir gesagt das er den Vorgang seit dem 12.08.08 auf dem Schreibtisch hat u.
Anfang der kommenden Woche eine Gutschrift über den Kaufpreis beim Händler erfolgt
die genaue Höhe des Wertes konnte man mir noch nicht sagen

könnte ich nun die Auszahlung verlangen? ( war ja eine finanzierung) bzw Teilauszahlung
wenn ich ein Billigeres Gerät nehme?

MfG
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 06:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Habe im Dez.07 bei ......ein LCD TV Gerät gekauft, leider ist diese defekt u, nun zurück zum Hersteller, von diesen erfolgte nun
eine Gutschrift beim Händler, Gestern wurde mir nun gesagt, ist ja ein Finazierungskauf über ....... Bank, jetzt müsse die Finanzierung Storniert werden u. Ich dann die gezahlten Raten zurück erhalte?

Was dann wieder 3 Wochen dauert?
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

komme Grad vom Händler, er wollte eine Anzahlung damit die Finanzierung Storniert werden kann

Ferner währe eine Nutzunggebühr für den LCD fällig

Ich glaub das alles nicht
Muß man heute einen Anwalt zwecks Fernsehn Kauf mitnehmen
ist der Endverbraucher der letzte Dreck
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mythbuster08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ferner währe eine Nutzunggebühr für den LCD fällig
....
ist der Endverbraucher der letzte Dreck

Nein. Er hat Rechte. Und Pflichten. So wie der Verkäufer.

Immerhin konntest du das Gerät ja 5 Monate nutzen. Ist ja wohl ein "Vorteil".

Momentan wäre der VK noch nicht mal verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen bzw den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Gerät kaputt -> Neues Gerät für Kunden und fertich.

Wie die Regelungen bei Kauf inkl. Finanzierung aussehen kann ich nicht sagen. einfacher ist das ganze aber sicherlich immer, wenn die Kohle cash auf den Tisch des Hauses geblättert wird.
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