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Ein fiktiver Privatpatient kommt zu einem fiktiven Internisten.
Dieser ist sich bei seinem Untersuchungsbefund nicht sicher.
Damit er sich noch sicherer fühlt, soll der fiktive Privatpatient einen weiteren Internisten für ein Spezialsono aufsuchen.
Auf Nachfrage weigert sich der fiktive Internist aber, dem Patienten für die die Untersuchung beim Kollegen eine Überweisung aufzustellen:
" Sie sind ja eh Privatpatient, Sie können da einfach hereinspazieren und sich untersuchen lassen"!
Der fiktive Privatpatient entgegnet, daß er gegenüber seiner Kostenträger (PKV und Beihilfe) aber eine medizinische Notwendigkeit für die Untersuchung nachweisen muß.
Wer hat Recht?
Der fiktive Internist oder der fiktive Privatpatient?
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