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Und wenn nicht? Wäre die Frage dann erlaubt? Darf man hier nur noch Fragen stellen, die Ihnen (als Mod.?) genehm sind, um nicht gleich abgekanzelt zu werden? Was ist hier eigentlich los in letzter Zeit?! _________________ Karma statt Punkte!
Nun, man muss auch den Mods gegenüber etwas großzügig sein.
Zu bedenken ist hierbei, dass eine anständige traditionelle kölsche Kneipe grundsätzlich mehr als einen Raum hat: nämlich noch ein Sälchen, bestimmt für Vereins- und Familienfestivitäten sowie Parteiversammlungen.
Allerdings wird jeder anständige kölsche Wirt behaupten, dass er trotz Sälchen nur eine Einraumkneipe ist.
Hm. _________________ Grüße,
Abrazo
Zu bedenken ist hierbei, dass eine anständige traditionelle kölsche Kneipe grundsätzlich mehr als einen Raum hat: nämlich noch ein Sälchen, bestimmt für Vereins- und Familienfestivitäten sowie Parteiversammlungen.
Ist das in dem Fall auch so? Wäre schön, wenn entsprechende Fakten nicht erst nach und nach kommen.
Sonst macht 'ne Diskussion "ins Blaue" imho in der Tat nur Sinn, wenn man Langeweile hat.
Allein die Frage ob das Sälchen - sofern es das in dieser Kneipe gibt? - ein zweiter Raum in diesem Sinne ist, auch z.B. hinsichtlich der Quadratmeterzahl, wäre hier m.E. also relevant. Oder ob sonstige Kriterien des BVerfG-Urteils hier zutreffen oder auch nicht.
Übrigens völlig unabhängig davon, was der Wirt "behauptet", die Fakten zählen. Und davon fehlen hier noch 'ne ganze Menge, um die Rechtslage (soweit möglich, das Urteil ist ja erst ein paar Tage alt und zukünftige Auslegungen voraussehen kann man, wie Volker schon sagte, wirklich nicht) beurteilen zu können.
Gruß
Rena
PS: Hat Volker hier als Mod gepostet? Mods sind meines Wissens, wenn sie nicht gerade Moderationsaufgaben ausführen (das erkennt man i.d.R.), auch nur normale User.
Drei (eigentlich ja vier) Fragen sind vorab zu klären:
Speisen?
Größe?
Zutrittsverbot <18 Jahre?
Inhabergeführt?
Um diese Frage hat sich das BVerfG in seiner generösen Übergangsregelung drumherum gedrückt , aber die Beachtung der Arbeitsplatzschutzvorschriften auf europäischer Ebene hätte mit einfliessen müssen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Für BY hat das BVerfG i.Ü. gerade das Nichtrauscherschutzgesetz für verfassungskonform erklärt.
Zumindest hier wäre also der Text so nicht vorstellbar...(und das ist auch gut so!). _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Sofern es nicht um die Ahndung als OWi geht, gehört der Thread wohl tatsächlich in ein anderes Forum...
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zutrittsverbot <18 Jahre?
Nur mal so als Frage, ist eigentlich unter 18-jährigen durch Gesetz auch der Zutritt zu den Raucherräumen verboten (dass der Wirt gemäß JSchuG ihnen das rauchen nicht gestatten darf, ist klar!) oder gilt das dann nur für die Eckkneipen?
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Inhabergeführt?
Um diese Frage hat sich das BVerfG in seiner generösen Übergangsregelung drumherum gedrückt , aber die Beachtung der Arbeitsplatzschutzvorschriften auf europäischer Ebene hätte mit einfliessen müssen.
Grüße
Ronny
Verlangt man denn von größeren Gaststätten mit Raucherraum, dass sie inhabergeführt sind?
Verlangt man denn von größeren Gaststätten mit Raucherraum, dass sie inhabergeführt sind?
Nein , aber abhängig Beschäftigte dürfen dort nicht gegen ihren Willen eingesetzt werden. Ich weiß, dass das eine zweischneidige Sache ist....
Zitat:
Nur mal so als Frage, ist eigentlich unter 18-jährigen durch Gesetz auch der Zutritt zu den Raucherräumen verboten (dass der Wirt gemäß JSchuG ihnen das rauchen nicht gestatten darf, ist klar!) oder gilt das dann nur für die Eckkneipen?
Es gilt nach der grenzenlos weisen Entscheidung unserer Verfassungshüter vorläufig nur in den sog. Eckkneipen. Diese Ungereimtheit der verfassungsgerichtlichen Übergangsregelung birgt m.E. eine erneute Verfassungswidrigkeit in sich....
Wenn ich es zu entscheiden hätte , gäbe es ein generelles Rauchverbot ohne jede Ausnahme, diese Alternative hat das BVerfG ja auch zugelassen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 12.08.08, 15:24 Titel:
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Es gilt nach der grenzenlos weisen Entscheidung unserer Verfassungshüter vorläufig nur in den sog. Eckkneipen. Diese Ungereimtheit der verfassungsgerichtlichen Übergangsregelung birgt m.E. eine erneute Verfassungswidrigkeit in sich....
Siehe dazu diesen Tread --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=154370 _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Es geht mir hier um die Praxis, also das Widrigenfalls, also Bußgeld.
Es geht auch um die Frage, inwieweit das Rauchverbot überhaupt durchsetzbar ist. Ich behaupte, das ist es nicht - seit dem Urteil des BVerfG ist das Rauchverbot m.E. tot.
Ich gehe nun mal vom Kölner Landrecht ( ) aus, nicht weil es einzigartig wäre, sondern weil ich das kenne.
Ein Paragraf dieses 'Gesetzeswerkes' lautet, ein Gesetz ist dann ungültig, wenn es politisch nicht durchsetzbar ist. Und ich vermute, dass ist mit diesem Rauchverbot der Fall.
Wenn ein Bürger darauf beharrt, sich zu schädigen, weil ihm anderes (hier z.B. Atmosphäre) wichtiger ist: wer hat das Recht, ihm das zu verbieten?
Arbeitsschutz der Angestellten: was ist, wenn die selber rauchen? Ist das eine vernünftige Kneipiersarbeit, wenn die Angestellten reihum immer wieder mal mit den Gästen vor der Tür stehen, um sich eine zu rauchen?
Mal abgesehen davon: was ist mit der Ruhestörung, die dadurch zwangsläufig eintritt?
Wie will man ein Verbot kontrollieren, das nicht akzeptiert wird?
Wie will man z.B. einem Wirt 1.000 Euronen für Nichtbeachtung des Rauchverbotes abknöpfen, wenn 50 Kneipen um ihn herum es genau so wenig beachten?
Denn so lief das bisher: spätestens um 22:00 Uhr stellte der Wirt die Aschenbecher auf den Tisch, sagte, so, das reicht für heute, steckte sich eine Zigarette an, seine Angestellte desgleichen, und dann taten es die Gäste ihm natürlich nach.
Noch ist Sommer.
Wenn nun die Eckkneipe (klein genug und ohne Sälchen) zur Raucherkneipe werden darf: wie sollen die größeren überleben? Denn es gibt eine bestimmte Kneipenkultur, die lassen die Leute sich nicht nehmen. Für Stammgäste (und davon lebt ein Wirt) ist die Kneipe das Wohnzimmer; in seinem Wohnzimmer lässt man sich nicht sagen, was man zu tun und zu lassen hat.
Also: die Wirte wollen nicht, die Gäste wollen nicht, also wird es auch nicht gemacht.
Bleibt das Problem: Bußgeld. Das immer nur ausgesuchte Einzelne treffen kann.
Ich denke hier an den Leinenzwang für Hunde.
Wer auf kölner Straßen herum läuft, wird feststellen, es gibt eine ganze Menge Hunde, die da ohne Leine herum laufen, auch große. Man weiß, das kann man nicht kontrollieren. Einerseits, weil es zu viele sind, andererseits, weil sie Hilfe aus der Bevölkerung bekommen: man warnt sich gegenseitig, so, wie bei Einführung des Hundegesetzes die Omas auf den Parkbänken nach Kontrolleuren Ausschau hielten und die Jugendlichen einen Warndienst per Handy einrichteten. Letzteres kann ich mir sehr gut auch bei Kneipen denken.
Da wird die Frage der Durchsetzbarkeit - die nicht möglich ist - zu einer Frage nach der Gerechtigkeit. Ist es gerecht, ab und an mal einen pars pro toto bluten zu lassen?
"Nichtraucher auf eigene Verantwortung herzlich willkommen."
Ist es überhaupt zulässig, einem Menschen diese eigene Verantwortung einfach wegzunehmen und einen Wirt mit Bußgeld zu belangen, wenn er das nicht tut? _________________ Grüße,
Abrazo
Verfasst am: 12.08.08, 19:13 Titel: Re: En dr Weetschaft op dr Eck
Abrazo hat folgendes geschrieben::
Eben entdeckt:
Code:
Raucherlokal!
Nichtraucher auf eigene Verantwortung
und auf eigene Gefahr
[u]herzlich willkommen![/u]
Wie ist die Rechtslage bzw. wie könnte sie werden?
Hallo Abrazo,
wenn ich mich recht erinnere gehört Köln zu NRW. In der Landesregierung geht zur Zeit wegen des Rauchverbotes so richtig die Post ab. Ein Staatssekretär will sogar zurück treten, wenn das Rauchverbot gelockert würde. Ich suche Dir aber noch gerne die entsprechende Belege raus (stand heute im übrigen in der Tageszeitung).
Weuß ich alles.
Aber Tatsache ist doch, dass etwas beschlossen wird - Rauchverbot - das die Mehrheit derjenigen, die es angeht - Kneipiers und Kneipengänger - nicht akzeptieren.
Versucht man dieses nun auf Deuvel komm raus durchzusetzen: was ist das Ergebnis - real und politisch?
Ich frage nach der Legitimität.
Komme übrigens gerade aus der Kneipe; aus ner anderen.
Das übliche - Parteiversammlung.
Als ich rein kam - gegen 20:00 Uhr - habe ich nur einen gesehen, der ein Zigarillo rauchte; so'n bisschen leicht versteckt.
Im Sälchen stehen natürlich Aschenbecher; denn Sälchen ist nicht Kneipe.
Hat der Wirt selbstverständlich drauf hingewiesen
Also hab ich mir im Sälchen eine geraucht.
Danach an den Tresen. Wurde schon fröhlich gequarzt, also ich natürlich auch.
Ohne Hemmungen.
Aschenbecher auf dem Tresen - leckensamaasch.
Der Wirt raucht, die Angestellte raucht, die Gäste rauchen ...
wat soll dat eijentlich? _________________ Grüße,
Abrazo
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