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Hund - Kind - Schürfwunde im Gesicht
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zu den NRW-Vorschriften (als Beispiel - die bayerischen sind meines Wissens nicht strenger):

VV LHundG NRW:
Zitat:
Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; (5.3.2)

Zitat:
Als bissig gilt ein Hund, der einen Menschen durch einen Biss verletzt oder geschädigt hat, ohne dass er dazu provoziert worden ist (Nr. 3) oder der einen anderen Hund gebissen hat, ohne von diesem angegriffen worden zu sein, oder sich über eine Unterwerfungsgeste hinweggesetzt hat (Nr. 5).

Ein Hund gilt nicht bereits als bissig, wenn er allein zur Verteidigung einer Aufsichtsperson oder zur eigenen Verteidigung gebissen hat. Ebensowenig rechtfertigt ein arttypisches "Schnappen" als Schreck- oder Abwehrreaktion die Feststellung der Bissigkeit, soweit dadurch keine Verletzungen verursacht wurden.

Ob sich ein Hund als bissig im Sinne von Nr. 3 oder 5 erwiesen hat, wird von der örtlichen Ordnungsbehörde auf der Grundlage eines Gutachtens (fachliche Stellungnahme) der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes festgestellt. Da das Beißen Bestandteil des artgemäßen typischen Verhaltensrepertoires des Hundes ist, kann ein Beißvorfall nur unter Würdigung aller Umstände eine Bissigkeit im Sinne von Nr. 3 oder 5 begründen.


Die meisten Situationen lassen sich mit Sachkenntnis und gegenseitiger Rücksichtnahme problemlos beherrschen.

Wenn man aber mit einem zu tun hat, der mit beidem nicht beleckt ist, dann muss man auch mal sagen, so, es reicht jetzt, wer nicht hören will, muss fühlen.

Ein großer Hund beißt in der Regel keinen kleinen (obgleich Weibchen schon mal Biester sein können). Für die Verletzung, die durch festes Zupacken entstehen kann (Bluterguss) müsste imho, wenn der Kleine die Gefahr durch asoziales Verhalten (nach hündischen Maßstäben) selbst herbei geführt hat, der Halter des Kleinen selber haften; allerdings werden die meisten Versicherungen sich nicht drum streiten, weil es sich für die paar Mark Euro nicht lohnt.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

poisonpit hat folgendes geschrieben::

Hast du schon mal zwei ineinanderverkeilte Hunde getrennt? Soviel zum Thema Sachkunde. Mit den Augen rollen


Einmal? Mit den Augen rollen Bleibt leider bei bestimmten Tätigkeiten nicht immer aus...

Wobei vorgestern waren's drei. Und das war kein hamloser Kommentkampf wie unter fremden Hunden oft üblich, sondern es ging um drei rivalisierende Hündinnen, die auf diesen Moment schon monatelang gewartet und die Gunst der Stunde genutzt haben um die Sache ihrer Meinung nach ein für allemal auszufechten. Da ich heute noch alle meine Gliedmaßen besitze (und auch an den Hunden noch alles dran ist was der Standart vorschreibt) denke ich daß ich halbwegs sachkundig dabei vorgegangen bin.

Im täglichen Umfeld der Hunde kommt es aber wirklich nur sehr selten zu solch drastischen Begegnungen, sondern hauptsächlich zu solchen wie der hier beschriebenen = fremder freilaufender Hund läuft zu meinem bzw. meinen angeleinten Hunden und im Ernstfall stänkert er (oder mein/e Hund/e) rum. Und da kann und muß ich als Hundehalter, bevor der Ernstfall ausbricht, entsprechend reagieren um den möglichen Schaden für alle Beteiligten so klein wie möglich zu halten. In diesem Fall hier bedeutet es zuerst einmal daß ich meinen Hund und den Hund der zu meinem hin läuft "lesen" können muß. Und wenn ich auch nur den geringsten Verdacht habe daß es Krawall geben könnte habe ich die Hunde unverzüglich aus der näheren Umgebung von gefährdeten Personen zu bringen bzw. gefährdete Personen aus dem Umfeld der Hunde (in diesem Fall das Kleinkind auf seinem Fahrrädchen). Da ist zugegebenermaßen manchmal Reaktionsschnelle gefragt, für mich gehört das aber zum Themenbereich der Sachkunde (= ob jemand in der Lage ist seinen Hund zu händeln) mit dazu.

Und so wie manche Autos zu schnell sind bzw. zu viel PS haben für manchen Autofahrer gibt es Hunde die zu viel Hund sind für ihre Halter (bezogen auf deren Sachkunde, Umsicht und Reaktionsfähigkeit). Denn es geht nicht nur darum ein Auto unter kontrollierten Bedingungen zu beherrschen, sondern auch in Gefahrensituationen. Und beim Hund ist das ganz genau so. So sieht es inzwischen auch der Gesetzgeber, weswegen ich als Hundehalter heutzutage immer vorsichtig wäre mit Äußerungen Marke "Da konnt ich halt einfach nix mehr machen!".

Grüße

die Waschbärin
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