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Verfasst am: 13.08.08, 08:47 Titel: vorsätzlicher oder fahrlässige gefährdung des Straßenverk. ?
hallo,
ich habe vor 2 wochen großen mist gebaut und mich betrunken hinters steuer gesetzt.
als ich und eine kollege von der party nach hause gefahren sind, habe ich in in einer kurve die kontrolle verlohren und bin in eine graben gefahren.
zum glück ist weder mir noch meinem kumpel etwas pasiert, der wagen jedoch hat einen totalschaden.
der pustwert ergab ca. 1,5 promille.. der BAK liegt bei 1.8 promille (ob direkt ermittelt oder hochgrechnet weiss ich nicht).
der vowurf lautet "gefährdung des straßenverkehrs" (§315c).
was mich jetzt sehr interesiert, ist die tatsache ob mir jetzt fahrlässige oder vorsätzliche trunkenheit am steuer vorgeworten und vor allem auch nachgewiesen wird.
denn wenn ich mit vorsätzlicher trunkenheit am steuer verurteil werde übernimmt die rechschutz nicht den anwalt.
gruß, hans11
Zuletzt bearbeitet von hans11 am 13.08.08, 09:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 13.08.08, 09:08 Titel:
Gibt es fahrlässige Trunkenheit? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Einen Vorsatz nachzuweisen dürfte sehr schwierig werden. Was gibt es für Beweise, dass man 1,5 Promille im Blut hat und sich denkt "ich denke ich bin nicht mehr in der Lage ein KFZ zu führen, mache es aber trotzdem"
Nachzuweisen ist meiner Meinung nur dann möglich, wenn der Betroffene einer anderen Person gesagt hat, dass er nicht mehr Fahren kann.
Man kann also stark davon ausgehen, dass es auf Fahrlässigkeit hinausläuft.
wird denn mein kollege bei beifahrer im unfallauto war noch hierzu befragt werden?
zu dem zeitpunkt war er selber betrunken und hatte sogar nach eigenen abgaben der polizei gegenüber haschisch konsumiert (jedoch waren diese angaben ohne weiteren konsequenzen für ihn, da er weder einen bluttest noch einen speicheldrogentest gemacht hat).
und nehmen wir den wort-case an, er belastet mich bei einer anhörung, kann dann mein anwalt seine aussage anzweifeln wenn nicht gar verwerfen da er ja betrunken war und noch drogen konsumiert hat?
PS: bisher habe ich alle aussagen bei der polizei verweigert (da ich mich ja nur selber belasten konnte)
PPS: der BAK lag bei 1.8 und nicht bei 1.5 promille
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