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Verfasst am: 03.10.04, 16:50 Titel: Prozessvollmacht - was gebe ich damit aus der hand ?
hallo im Forum !
ich hoffe, ich bin im richtigen forum gelandet !
ein von mir beauftragter RA hat mir jetzt eine Prozessvollmacht zur Unterschrift vorgelegt.
ich wüsste vor Erteilen der Vollmacht gerne, welche Kosequenzen das nach sich ziehen kann im Falle, dass der RA eine Entscheidung trifft, die ich nicht unterstützt hätte, wenn ich deren Folgen - v.a. negative zu meinen Ungunsten - gewusst hätte.
zudem ich auf folgendes im Internet gestossen bin:
§ 85
Wirkung der Prozessvollmacht
(1) Die von dem Bevollmächtigten vorgenommenen Prozeßhandlungen sind für die Partei in gleicher Art verpflichtend, als wenn sie von der Partei selbst vorgenommen wären. Dies gilt von Geständnissen und anderen tatsächlichen Erklärungen, insoweit sie nicht von der miterschienenen Partei sofort widerrufen oder berichtigt werden.
(2) Das Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden der Partei gleich.
Hintergrund: mir fehlt nicht das nötige Vertrauen in den RA - allerdings bin ich leider nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert und aufgrund meines äusserst geringen Einkommens darauf angewiesen, mich selbst über mögliche Risiken zu informieren.
Welchen Aufklärungspflichten unterliegt der RA + welche Pflichten habe ich bei der ganzen Sache ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.10.04, 10:11 Titel: Re: Prozessvollmacht - was gebe ich damit aus der hand ?
pfadfinder hat folgendes geschrieben::
ich wüsste vor Erteilen der Vollmacht gerne, welche Kosequenzen das nach sich ziehen kann im Falle, dass der RA eine Entscheidung trifft, die ich nicht unterstützt hätte, wenn ich deren Folgen - v.a. negative zu meinen Ungunsten - gewusst hätte.
Ist doch ganz einfach:
1. Gegen eine vom RA im Prozeß vorgenommene Handlung können Sie nicht nachträglich vorgehen, d.h. sie ist genau so wirksam als hätten Sie selbst diese vorgenommen. Sie können also ein auf der Grundlage dieser Handlung ergangenes Urteil (/Vergleich etc.) nicht mit der Begründung anfechten, die Handlung habe nicht Ihrem Willen entsprochen.
2. Dennoch sind Sie nicht schutzlos: hat der RA seine Pflichten verletzt, können Sie ihn - wie in jedem anderen Beruf auch - auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt natürlich, Sie können nachweisen, daß durch die Pflichtverletzung überhaupt ein Schaden entstanden ist (und nicht etwa der Prozeß sowieso aussichtlos war). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 04.10.04, 23:11 Titel: Re: Prozessvollmacht - was gebe ich damit aus der hand ?
Danke für die schnelle Antwort !
meine weiteren Fragen:
zu 1. die in der Vollmacht enthaltenen Punkte kann der Mandant als Laie in ihrer Reichweite und Risikopotential nicht einschätzen. d.h. er muss dem RA voll vertrauen, dass der RA alle Entscheidungen in seinem Interesse trifft. Grundsätzlich ok - schliesslich ist der RA der Fachmann.
Es muss doch eine Vorgabe geben, welche Entscheidungen vorher erklärt und abgesprochen werden müssen - z.B. Einlassen auf Vergleich, Berufung, Eingeständnisse + Weitergabe von Informationen an den Gegner,...
Sogar bei einer Vormundschaft muss ja peinlichst genau dokumentiert werden, welche Entscheidungen warum erlaubt sind und getroffen wurden.
Gibt es einen usus, dass der RA dem Mandanten einen schriftl. "Fahrplan" übergibt, der in etwa umreisst, wie er vorgehen wird ? habe bis jetzt nur grobe Auskunft per Telefon erhalten.
zu 2. Wer prüft - ausser dem RA - für die eingereichte Klage vor Prozessbeginn die Aussicht auf Erfolg ?
Ich danke im Voraus für die Antwort - muss zugeben, habe selber nur kurz recherchiert - das gefundene war mir zu ungenau.
Verfasst am: 04.10.04, 23:17 Titel: Re: Prozessvollmacht - was gebe ich damit aus der hand ?
zu 1. die in der Vollmacht enthaltenen Punkte kann der Mandant als Laie in ihrer Reichweite und Risikopotential nicht einschätzen. d.h. er muss dem RA voll vertrauen, dass der RA alle Entscheidungen in seinem Interesse trifft. Grundsätzlich ok - schliesslich ist der RA der Fachmann.
-> Ja, ähnlich ist es bei Ärzten und Kfz-Mechanikern. Da geht man auch als Kunde davon aus, daß sie mehr über ihr Handwerk wissen als man selbst.
Es muss doch eine Vorgabe geben, welche Entscheidungen vorher erklärt und abgesprochen werden müssen - z.B. Einlassen auf Vergleich, Berufung, Eingeständnisse + Weitergabe von Informationen an den Gegner,...
-> Das können Sie alles mit dem Anwalt vorher absprechen und z.B. eine genaue Vorgabe geben, welcher Vergleich erlaubt sein soll.
zu 2. Wer prüft - ausser dem RA - für die eingereichte Klage vor Prozessbeginn die Aussicht auf Erfolg ?
-> Niemand. Wenn Sie wollen und genug Geld dafür haben, fragen Sie einen anderen RA. Wenn Sie kein Geld haben, beantragen Sie Prozesskostenhilfe, dann prüft das Gericht bei diesem Antrag kurz, ob überhaupt Erfolgsaussicht besteht.
Verfasst am: 05.10.04, 03:06 Titel: Re: Prozessvollmacht - was gebe ich damit aus der hand ?
Hallo Gäste und Schaffrath,
zu eurer Info: pfadfinder ist = Lorenz und/oder Niehenke. Die Sache mit der Vollmacht kam bereits ein halbes dutzend mal im Forum. Ähnlichen Kram findet ihr bei www.(nicht erlaubt). Blättert dort mal rum !
Verfasst am: 05.10.04, 10:29 Titel: Re: Prozessvollmacht - was gebe ich damit aus der hand ?
Jetzt sag doch nicht den Leuten, die sollen dem auch noch hinterher rennen. Einfach ignorieren, fertig. Erinnert mich an diverse Posts hier, wo Anwälte angeblich ihre Mandanten beschädigt hätten...besonders manche Fake-Posts sind offensichtlich nur da, um die alte Diskussion von vorne zu beginnen.
Evt. postet er auch als "Naja12" (schau mal nach), zumindest gibt es da einen Thread, wo "Naja12" den Oberehrlichen Besserwisser mimt.
Verfasst am: 05.10.04, 13:11 Titel: Re: Prozessvollmacht - was gebe ich damit aus der hand ?
Falsch ! Wie zu erwarten: Um 11:23 hat "Blubber" geantwortet, Naja12 alias Lorenz hat gestern gepostet.
Erst mal genau lesen und recherchieren, Lorenz/Niehenke/Pfadfinder/Naja12, bevor Sie was anonym posten ! Sie sind doch Lorenz selber - kein Lorenzbekämpfer würde freiwillig dessen Webseitenadresse hier "zur Warnung" posten. Wirklich schlau, Lorenz, aber altbekannt.
Am besten wäre es jedoch, Sie blieben auf Ihrer Webseite. Sie sehen doch: Wir kennen Sie, Ihren Schreibstil und Ihre Oberehrlichkeitstiraden. Sie kriegen hier keinen Fuss auf den Boden.
Zu mehr als einer Lorenzwarnung lasse ich mich nicht hinreissen. Ich denke eine Lorenzwarnung je Thread genügt vollends.
Verfasst am: 05.10.04, 15:25 Titel: Re: Prozessvollmacht - was gebe ich damit aus der hand ?
Wow !
Kaffee und Kuchen gefällig – die Herren ?!
Ich muss Euch leider enttäuschen, ich bin weder schizophren noch verschwende ich meine zeit damit, aus purer langeweile meine fragen zu posten. Den lorenz und kollegen müsst ihr woanders suchen - hinter meinem „Pfadfinder“ verbirgt er sich jedenfalls nicht.
Wie gesagt, ich habe ausnahmsweise recht wenig zeit in recherche investiert, und bin anderen dankbar, wenn sie ihre zeit fürs antworten hergeben. Die antworten zu beurteilen bleibt mir selbst überlassen. gruss + dank an schaffrath.
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