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Verfasst am: 12.08.08, 13:02 Titel: Verweigerung einer Strafanzeige
Guten Tag werte Forumsmitglieder,
eine allgemeine Frage: Darf sich ein Polizeibeamter weigern, eine begründete Strafanzeige aufzunehmen (wo ist das geregelt)? Und wie ist die Rechtslage, wenn auch der dienstliche Vorgesetzte diese Verweigerung unterstützt?
Nach Alternativen (z.B. direkter Kontakt zur Staatsanwaltschaft) ist nicht gefragt. Hier geht es mir um die allgemeine Rechtslage.
Nun, das folgert die Rechtssprechung wohl aus §163 Absatz 1 StPO:
Zitat:
1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.
Ging es denn um eine Anzeigenaufnahme draußen oder auf einer Polizeidienststelle? Und ging es auch um einen strafbaren Tatvorwurf, fahrlässige Sachbeschädigung etwa ist nicht strafbar? Wenn die Polizei auf einer Dienststelle die Aufnahme einer berechtigten Anzeige verweigert, dann kann das schon Anlaß für ein Ermittlunsgverfahren wegen versuchter Strafvereitelung im Amt sein.
Wenn die Polizei auf einer Dienststelle die Aufnahme einer berechtigten Anzeige verweigert, dann kann das schon Anlaß für ein Ermittlunsgverfahren wegen versuchter Strafvereitelung im Amt sein.
Nicht nur auf einer Dienststelle!
Die Polizei grundsätzlich dazu verpflichtet Anzeigen aufzunehmen. Unerheblich ist auch, ob es sich tatsächlich um eine strafbare Handlung gehandelt hat. (ausgenommen sind offensichtliche Spaßanzeigen)
Aber zu diesem Thema gabs vor einiger Zeit zwei Threads. Hier im Polizeirechtsunterforum.
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