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Verfasst am: 13.08.08, 18:38 Titel: Rechenschaftsbericht für das GANZE Jahr?
Hallo zusammen!
Vielleicht kann jemand diese Frage beantworten: Muss in der Jahreshauptversammlung eines Vereins der Rechenschaftsbericht des Vorstandes das GANZE abgelaufene Geschäftsjahr umfassen?
Die Passage in der Satzung lautet: "Die Hauptversammlung findet im 1. Viertel jeden Jahres statt. (-) Die Hauptversammlung nimmt den Geschäftsbericht, die Vermögensaufstellung und den Bericht der Rechnungsprüfer entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes."
Im Laufe des Geschäftsjahres hatte ein Wechsel des geschäftsführenden Vorstandes (1. + 2. Vors.) stattgefunden (wg. Vorkommnissen). Diese aoMV kam nach der Begrüßung sofort zu dem einzigen TOP: Neuwahl. Es gab keinen Rechenschaftsbericht und keine Entlastung.
Der neue Vorsitzende gibt in der folgenden JHV seinen Bericht für SEINE Amtszeit ab. Was vorher war, wird mit keinem Wort erwähnt.
Schon in der Einladung stand unter dem entsprechenden TOP nur: "Rechenschaftsbericht ... für die Zeit vom ... bis 31.12.xxxx". Somit fiel die Amtszeit des alten Vorstands vollständig unter den Tisch, was das abgelaufene Geschäftsjahr betrifft; Keine Rechenschaft, keine Aussprache, keine Entlastung (oder Vertagung der Entlastung bis zur Klärung der Vorwürfe).
Ist der alte Vorstand somit möglicherweise faktisch/quasi entlastet, oder besser: nicht nicht entlastet worden? Er kann sich ja auch nicht ggf. wehren mit der Negativen Feststellungsklage?
Aha, dann kann der Vorstand also die Tagesordnungspunkte frei bestimmen und auch einen Teil des Jahres beim Rechenschaftsbericht ausklammern?
Die Satzung regelt, dass die JHV im ersten Quartal stattfinden muss und diverse Leute ihren Bericht abzuliefern haben. Das impliziert doch, dass das abgelaufene Geschäftsjahr zur Diskussion steht. Aber eben auch das ganze abgelaufene Geschäftsjahr? Oder lege ich das falsch aus?
Was ist mit dem zurückgetretenen Vorstand? Hat der nicht für seinen Teil des Geschäftsjahres einen Rechenschaftsbericht vorzulegen?
Für die bisherigen Antworten erst einmal "Herzlichen Dank"!
Windy
Was ist mit dem zurückgetretenen Vorstand? Hat der nicht für seinen Teil des Geschäftsjahres einen Rechenschaftsbericht vorzulegen?
NEIN,
mit dem Rücktritt ist er nicht mehr im Amt.
Er muß "nur" das Vereinseigentum insbesondere Vereinsunterlagen dem neuen Vorstand übergeben.
Der neue Vorstand könnte aus den Vorstandsprotokollen wenn es die denn gibt, einen Bericht über die Tätigkeit des alten Vorstandes erarbeiten und darüber der Mitgliederversammlung berichten.
Er kann diesen aber auch sehr kurz halten, weil er aus eigener Kenntnis ja wenig weis.
Sicher wird er über Mängel die er vorgefunden hat berichten, aber um eine Übersicht zu gewinnen muss man ihm auch einige Zeit lassen.
In der Diskussion können die MItglieder den neuen Vorstand aber fragen, welche Dinge ihm bisher aus der Zeit vor dem Amtsantritt bekannt geworden sind. _________________ Spezi
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