Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechenschaftsbericht für das GANZE Jahr?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechenschaftsbericht für das GANZE Jahr?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Windy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 18:38    Titel: Rechenschaftsbericht für das GANZE Jahr? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Vielleicht kann jemand diese Frage beantworten: Muss in der Jahreshauptversammlung eines Vereins der Rechenschaftsbericht des Vorstandes das GANZE abgelaufene Geschäftsjahr umfassen?

Die Passage in der Satzung lautet: "Die Hauptversammlung findet im 1. Viertel jeden Jahres statt. (-) Die Hauptversammlung nimmt den Geschäftsbericht, die Vermögensaufstellung und den Bericht der Rechnungsprüfer entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes."

Im Laufe des Geschäftsjahres hatte ein Wechsel des geschäftsführenden Vorstandes (1. + 2. Vors.) stattgefunden (wg. Vorkommnissen). Diese aoMV kam nach der Begrüßung sofort zu dem einzigen TOP: Neuwahl. Es gab keinen Rechenschaftsbericht und keine Entlastung.

Der neue Vorsitzende gibt in der folgenden JHV seinen Bericht für SEINE Amtszeit ab. Was vorher war, wird mit keinem Wort erwähnt.

Schon in der Einladung stand unter dem entsprechenden TOP nur: "Rechenschaftsbericht ... für die Zeit vom ... bis 31.12.xxxx". Somit fiel die Amtszeit des alten Vorstands vollständig unter den Tisch, was das abgelaufene Geschäftsjahr betrifft; Keine Rechenschaft, keine Aussprache, keine Entlastung (oder Vertagung der Entlastung bis zur Klärung der Vorwürfe).

Ist der alte Vorstand somit möglicherweise faktisch/quasi entlastet, oder besser: nicht nicht entlastet worden? Er kann sich ja auch nicht ggf. wehren mit der Negativen Feststellungsklage?

Sicher eine schwierige Frage.
Gruss Windy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist der alte Vorstand somit möglicherweise faktisch/quasi entlastet, oder besser: nicht nicht entlastet worden?


Natürlich nicht entlastet.

Zitat:
Er kann sich ja auch nicht ggf. wehren mit der Negativen Feststellungsklage?


Nein, nur wenn sich der Verein irgendwelcher Schadensersatzforderungen rühmt.
_________________
Spezi

Falls der Beitrag nützlich war, bitte auf den grünen Punkt (links unter dem Namen) klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Windy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, dann kann der Vorstand also die Tagesordnungspunkte frei bestimmen und auch einen Teil des Jahres beim Rechenschaftsbericht ausklammern?

Die Satzung regelt, dass die JHV im ersten Quartal stattfinden muss und diverse Leute ihren Bericht abzuliefern haben. Das impliziert doch, dass das abgelaufene Geschäftsjahr zur Diskussion steht. Aber eben auch das ganze abgelaufene Geschäftsjahr? Oder lege ich das falsch aus?

Was ist mit dem zurückgetretenen Vorstand? Hat der nicht für seinen Teil des Geschäftsjahres einen Rechenschaftsbericht vorzulegen?

Für die bisherigen Antworten erst einmal "Herzlichen Dank"!
Windy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was ist mit dem zurückgetretenen Vorstand? Hat der nicht für seinen Teil des Geschäftsjahres einen Rechenschaftsbericht vorzulegen?


NEIN,

mit dem Rücktritt ist er nicht mehr im Amt.
Er muß "nur" das Vereinseigentum insbesondere Vereinsunterlagen dem neuen Vorstand übergeben.

Der neue Vorstand könnte aus den Vorstandsprotokollen wenn es die denn gibt, einen Bericht über die Tätigkeit des alten Vorstandes erarbeiten und darüber der Mitgliederversammlung berichten.
Er kann diesen aber auch sehr kurz halten, weil er aus eigener Kenntnis ja wenig weis.
Sicher wird er über Mängel die er vorgefunden hat berichten, aber um eine Übersicht zu gewinnen muss man ihm auch einige Zeit lassen.
In der Diskussion können die MItglieder den neuen Vorstand aber fragen, welche Dinge ihm bisher aus der Zeit vor dem Amtsantritt bekannt geworden sind.
_________________
Spezi

Falls der Beitrag nützlich war, bitte auf den grünen Punkt (links unter dem Namen) klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.