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Verfasst am: 16.03.05, 13:38 Titel: Reparaturkosten nach Rückgabe
Nach Rückgabe des geleasten Autos an die Leasingbank kam es zu einer Zahlungsaufforderung für kleinere Beschädigungen. Wie verhalte ich mich hierzu? Und welche notwendigen Reparaturen muß ich überhaupt bezahlen (Tür verschrammt, Tür verkratzt, Kratzer Kotflügel, Seitenteil verkratzt, Dachhimmel beschädigt, Nebelscheinwerfer durch Steinschlag, Türverkleidungen verschrammt, Grund-Innenreinigung)? Gibt es hierzu vielleicht auch beweiskräftige Urteile?
Das Leasingfahrzeug muß grundsätzlich in einem dem Alter und der damit zusammenhängenden Fahrleistung entsprechenden Zustand zurückgegeben werden. Und da kommt oftmals der Streit auf.
Welche Beschädigung ist noch üblich und welche nicht.
Aufgrund eigener Erfahrungen dürfte es sich bei Ihnen wie folgt darstellen:
Tür verschrammt
Kommt darauf wie stark verschrammt und wo. Leichte Schrammen im Bereich des Türschlosses wohl noch vertragsgemäß. Aber mehr Schrammen sind nicht mehr vertragsgemäß
Tür verkratzt und Kratzer Kotflügel
Nicht mehr vertragsgemäß, da dies auf eine Beschädigung durch Dritte oder unsachgemäße Handhabung schließen läßt.
Seitenteil verkratzt
Ist damit die Innenseite der Tür gemeint ? Falls ja , auch dies ist nicht vertragsgemäß. Kann zwar passieren, darf aber nicht sein bei pfleglicher Behandlung.
Dachhimmel beschädigt und Türverkleidungen verschrammt
Nicht mehr vertragsgemäß, da unüblich.
Nebelscheinwerfer durch Steinschlag
Scheinwerfer die durch Steinschlag beschädigt bzw.zerstört werden, sind nicht vertragsgemäß und müssen ersetzt werden. Was anderes sind leichte Steinschlagschäden im Bereich der Stoßstange.
Grund-Innenreinigung
Natürlich nicht vertragsgemäß. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, daß ein Auto sowohl von außen als auch von Innnen gereinigt wird.
Im Großen und Ganzen sind die Schäden durch Sie zu bezahlen, da diese Schäden zwar alle auftreten können, aber trotzdem bei pfleglicher Behandlung unüblich sind.
Jenachdem wie tief die Kratzer sind, können sie eventuell noch wegpoliert werden. Ansonsten wird es wg. der Lackierung teuer.
Ein Fahrzeug, was z.b. 4 Jahre alt ist und 120.000 km aufweist, muß nicht zwangsläufig solche Schäden aufweisen. Und darauf kommt es an. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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