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recht.de :: Thema anzeigen - Wer darf wen abmahnen wegen unzureichenden Impressum?
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Wer darf wen abmahnen wegen unzureichenden Impressum?

 
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jonas82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 19:38    Titel: Wer darf wen abmahnen wegen unzureichenden Impressum? Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es richtig das nur Leute aus der gleichen Branche andere Unternehmer wegen z.B. unzureichenden Impressum abmahnen dürfen?
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Gravenreuth
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 39
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Fast vollständig!

Abmahnen dürfeb auch nach § 13 UKlaG aktiv legetimierte Vereine wie z. B. die WETTBEWERBSZENTRALE. http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
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