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Zwangsexmatriukation

 
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steto
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Anmeldungsdatum: 15.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 09:20    Titel: Zwangsexmatriukation Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Student studiert an einer bayrischen Fachhochschule und wird aufgrund eines vergeigten Drittversuches exmatrikuliert. Nun überlegt er an einer anderen bayrischen FH weiterzustudieren und stösst dabei auf die Prüfungsordnungen und stellt fest, dass diese nicht die Klausel beinhalten, wie halt andere FH´s

"Sofern ein Studierender bzw. eine Studierende endgültig in einem Fach gescheitert ist ( dies gilt für Bachelor-Studiengänge an einer Universität oder an einer Fachhochschule), so ist ein Weiterstudium in einem Studiengang, in dem diese Prüfung ebenfalls relevant ist, nicht mehr möglich. Genaueres ergibt sich jeweils aus der Prüfungsordnung des gewünschten Studienganges.
Lediglich bei endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung in einem universitären Diplomstudiengang ist ein Weiterstudium grundsätzlich möglich, sofern Plätze vorhanden sind."


Hat der Student die Möglichkeit sich an der anderen FH einfach wieder für den selben Studiengang zu bewerben?

In den entsprechenden Prüfungsordnungen ist nichts darüber zu lesen

http://www.hm.edu/home/fhm/pruefungsordnungen/10/Dokumente/10_BACHELOR_BETRIEBSWIRTSCHAFT_24_04_2008.pdf

http://www.hm.edu/home/fhm/pruefungsordnungen/Dokumente/APO.PDF

Wie ist die Rechtlage?

Danke im voraus.

LG
Steffi
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