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Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.08.08, 15:34 Titel:
Einen wunderschönen guten Tag!
Die Mitgliedschaft in einem Verein stellt ein Dauerschuldverhältnis dar. Sofern es die Satzung vorschreibt, sind die Mitglieder verpflichtet, regelmäßig ihren Beitrag zu entrichten - eine besondere Zahlungsaufforderung ist dazu regelmäßig ersteinmal nicht notwendig. Wenn der Schuldner aus dem Verein austritt, besteht die Zahlungspflicht bisher nicht gezahlten Beiträge weiter - gleiches gilt für einen Ausschluss des Schuldners aus dem Verein oder bei Streichung von der Mitgliederliste.
Die Zahlungspflicht verjährt nach drei Jahren. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, indem die Zahlungspflicht entstanden ist.
Wird nicht gezahlt, so ist die Summe meines Erachtenswie auch bei sonstigen Rechnungen mittels Zahlungserinnerung und Mahnung einzufordern - anschließend ggf. gerichtlich.
Viele Grüße
vom Kilian. _________________ Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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