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Beanspruchung auf Unbeanspruchtes Land

 
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xXxSamxXx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.07.08, 11:31    Titel: Beanspruchung auf Unbeanspruchtes Land Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte mal wissen, wie es genau funktioniert, dass man Internationale Landfläche, die KEINEM gehört für sich beanspruchen kann.

In Amerika soll es ja so sein, dass man einfach auf einer Behörde sagen kann, dass man das Land will. Wenn sich dann keiner auf den Aushang in einer bestimmten Frist meldet gehört es dann dem der es beansprucht. Nur dummerweiße leben wir nicht in Amerika (ich jedenfalls nicht Winken )

Wie ist die Rechtslage?

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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.07.08, 11:39    Titel: Re: Beanspruchung auf Unbeanspruchtes Land Antworten mit Zitat

xXxSamxXx hat folgendes geschrieben::

In Amerika soll es ja so sein, dass man einfach auf einer Behörde sagen kann, dass man das Land will. Wenn sich dann keiner auf den Aushang in einer bestimmten Frist meldet gehört es dann dem der es beansprucht. Nur dummerweiße leben wir nicht in Amerika (ich jedenfalls nicht Winken )


Hm. Hört sich an, als wenn das die dortige Rechtslage um 1870 wiedergibt. Geschockt

--> http://de.wikipedia.org/wiki/Oklahoma_Land_Run
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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xXxSamxXx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.07.08, 12:33    Titel: Re: Beanspruchung auf Unbeanspruchtes Land Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
xXxSamxXx hat folgendes geschrieben::

In Amerika soll es ja so sein, dass man einfach auf einer Behörde sagen kann, dass man das Land will. Wenn sich dann keiner auf den Aushang in einer bestimmten Frist meldet gehört es dann dem der es beansprucht. Nur dummerweiße leben wir nicht in Amerika (ich jedenfalls nicht Winken )


Hm. Hört sich an, als wenn das die dortige Rechtslage um 1870 wiedergibt. Geschockt

--> http://de.wikipedia.org/wiki/Oklahoma_Land_Run


Kann sein, dass es aus Oklahoma war, ist aber auch egal. Ich würde gerne wissen, wie es heutzutage ist. Kann man Heutzutage auch einfach auf eine Behörde gehen und sagen, dass ein bestimmtes Gebiet mir gehört, oder wie sonst?

PS: Ich weiß, dass es heutzutage eig. kein unentdecktes Stückchen Land mehr gibt, aber egal. Die Frage ist nur Theoretisch gemeint.
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 25.07.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland hat für herrenlos gewordene Grundstücke nur der Fiskus (= der Staat) ein Aneignungsrecht (§ 928 BGB). In anderen (seltenen) Fällen, kommt die Ersitzung (§ 900 BGB) oder der Erwerb nach Ausschlussurteil gegen den Eigentümer (§ 927 BGB) in Betracht.

In England hingegen gibt es noch ein allgemeines Verfahren zur privatrechtlichen Aneignung herrenlosen Landes - falls man solches finden sollte. Näheres dazu siehe z.B. hier (auf S. 6):

http://www.wjm.co.uk/sendfile.php?i=42

Oder geht es Ihnen um Land außerhalb der bestehenden Staaten, das also bisher von keinem Staat beansprucht wird? Auch da wird sich heutzutage nicht mehr viel finden lassen, aber falls irgendwo noch ein bisher unbeanspruchter Felsen aus dem Meer schaut, ist das wohl kein Fall für eine privatrechtliche Aneignung - der Felsen untersteht dann ja noch gar keiner Rechtsordnung. Es mag aber sein, dass ein Staat sich den Felsen aneignet, so wie in früheren Zeiten von Staaten Landstriche z.B. in Afrika für sich in Anspruch genommen wurden. Ein Beispiel aus neuerer Zeit ist die Inbesitznahme von Rockall (27 Meter Durchmesser) im Nordatlantik durch das Vereinigte Königreich im Jahre 1955:

http://en.wikipedia.org/wiki/Rockall

Gruß,
moro
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 25.07.08, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

moro hat folgendes geschrieben::
In Deutschland hat für herrenlos gewordene Grundstücke nur der Fiskus (= der Staat) ein Aneignungsrecht (§ 928 BGB). In anderen (seltenen) Fällen, kommt die Ersitzung (§ 900 BGB) oder der Erwerb nach Ausschlussurteil gegen den Eigentümer (§ 927 BGB) in Betracht.


Soweit der Fiskus von seinem Recht keinen Gebrauch machen, kann sich jeder durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Grundstück aneignen (first come, first serve).
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sebi2310
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich es richtig verstehe, dass internationale Landfläche gemeint ist, z.B. eine Sandbank in internationalen Gewässern: Warum sollte eine Behörde irgendeines Landes Kompetenzen haben, die Verteilung unentdeckter Landflächen zu regeln? Die Eintragung bei irgendeiner Behörde würde allenfalls dazu führen, dass dieses Land einseitig die Souveränität der Sandbank anerkennt. Finden sie ein bisher unbeanspruchtes Land - Also z.B. eine Sandbank - müssen sie es schon öffentlich und möglichst als Erster für sich beanspruchen. Die Anerkennung dessen kann nur durch andere Länder erfolgen. Sie können also bei der UNO vorsprechen, und wenn sie Recht erhalten, bekommen sie ein schönes Büro in New-York und einen millionenschweren Diplomaten-Status.
Ist ihr "Staatsgebiet" aber beispielsweise eine Sandbank vor der chinesischen Küste, also gerade so in internationalen Gewässern, könnten sie u.U. schlechte Karten haben, die Chinesen sind da wohl nicht zimperlich Sehr glücklich

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf diesen [meinen] sehr interessanten Thread.
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