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Öffentliches Interesse
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 22:03    Titel: Öffentliches Interesse Antworten mit Zitat

Es geht um meinen Lieblingsparagrafen 153 StPO.

Köln befindet sich in Vorbereitungen.

Denn der verlorene Rechtsradikalenhaufen "Pro Köln" hat doch tatsächlich die Frechheit besessen, ausgerechnet in der Hochburg der Braunallergiker eine internationale Anti-Islam-Konferenz anzumelden.

Natürlich haben Bürgermeister, Rat, Verwaltung und Polizeichef sämtliche Juristengehirne, derer sie habhaft werden konnten, darauf angesetzt zu prüfen, ob dieses Vorhaben nicht verboten werden könne; leider ohne Erfolg.

Also muss der Kölner die Sache mal wieder selbst in die Hand nehmen.

Zunächst hat vor ca. zwei Wochen Attac ein öffentliches Blockadetraining auf der Domplatte abgehalten. Geübt wurde vor allem als Sitzkette fest verhaken, paarweise Rücken an Rücken verknoten und Schwerpunkt in die Körpermitte verlegen, auf dass der Abtransport durch die Polizei zum Schwerlasttransport werde. Zweck: Abriegelung aller Zufahrsstraßen in die Stadt.

Dürfen die das? Keine Ahnung. Wo kein Kläger, da kein Richter. Anders gesagt: sollten sie es nicht dürfen sollen - § 153 StPO.

Als nächstes entstand ein Zweckverband von 150 Wirten und sonstigen 'Kulturschaffenden' unter dem Slogan: "Kein Kölsch für Nazis". Zweck des Unternehmens: Verweigerung der Tränke für die erkannten Teilnehmer der Anti-Islam-Konferenz. Da wüsste ich jetzt nicht, inwieweit das gegen das Gaststättengesetz verstößt (wenn doch: § 153 StPO?), denn wegen dem jedem zu gewährenden Glas Wasser kann man ja auch einen der zahlreichen Wasserspender vor die Tür stellen.

Veranstaltungen wird es zu jener Zeit wohl jede Menge geben, denn die Rechtsradikalen haben schon angekündigt, dass sie ggf Säle mieten wollen. Die sind also schleunigst mit Veranstaltungen zu belegen.

Bürgermeister Schramma versuchte deeskalierend darauf hinzuwirken, die Kölner mögen doch zu jener Zeit aus Protest Türen und Fenster geschlossen halten; was in rechtsradikalen Netzen so kommentiert wurde, dass man ja wohl auch sonst nicht alle Türen und Fenster sperrangelweit offen stehen habe.

Geplant sein dürften jede Menge öffentlicher Konzertveranstaltungen - alles, was Krach macht. Vorzugsweise da, wo die Rechtsradikalen Veranstaltungen angemeldet haben.

Kurz, es wird allerlei los sein. Gut möglich, dass etliches mehr als die 120.000 Teilnehmer am legendären Arsch Huh - Konzert auf den Beinen sind.

Man könnte vielleicht sogar sagen, geplant sei ein groß angelegter Landfriedensbruch. Allerdings vom Land selber.

So frage ich mich denn: § 153 StPO - kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, wie weit geht der eigentlich?

(Es ist klar, dass es hier nicht um so hässliche Dinge, wie gefährliche Körperverletzung, Verstöße gegen Waffengesetze u.ä. Schweinereien geht, aber es werden eben doch mit ziemlicher Sicherheit eine Menge Verstöße gegen Recht und Ordnung begangen werden.)
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Grüße,
Abrazo
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Off Topic, ich weiß, ich weiß,

Zitat:
"Kein Kölsch für Nazis".


Falsche Strategie.
Füllt sie ab mit der Plörre, - das wirkt abschreckend.
Außerdem sehen sie dann alt aus, - wenn das kein Grund für die Kölner
Justiz ist um einzugreifen..... Mit den Augen rollen


Gr.
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Von uns aus können sie ja gerne paar Kilometer nördlich gehen. Allerdings wette ich, dass selbst die nicht viel dafür übrig haben, und das will was heißen.

Sie kommen aber nun mal hier her (falls sie sich das nicht doch noch in letzter Minute überlegen). Der springende Punkt ist, wir wollen die nicht haben. Die Stimmung ist so, dass ich wirklich wage zu behaupten, die Mehrheit der Bevölkerung will sie nicht haben (ehrlich, noch habe ich keinen getroffen, der nicht zumindest erwogen hat, zu irgend einer Anit-Veranstaltung hin zu gehen). Und da stellt sich eben für mich die Frage nach dem öffentlichen Interesse bei - vergleichsweise harmlosen - Verstößen gegen Recht und Ordnung. Nun könnte manch einer meinen, ich würde hier prophylaktisch fragen, weil Etliche selbiges planen. Nein, ich meine das wirklich als juristisches Problem. Da gibt es Normen, ordnungs- oder strafrechtliche, für die die Mehrheit der Bevölkerung sich nicht mehr interessiert. Heißt, die hat nichts dagegen, wenn die nicht eingehalten werden (es gibt weit schlimmere Situationen, nämlich waschechte Bürgerkriege, da stellen sich in Bezug auf Normen noch ganz andere Fragen als in unserer friedlichen Welt). Heißt eben, wo kein Kläger, da kein Richter. Es klagt niemand. Und wenn einer klagt, so kommt er aus der Minderheit. Und wie steht es dann mit dem öffentlichen Interesse?

Nehmen wir praktisches Beispiel: Nötigung. Passiert garantiert. "Wennste dich nich verpisst, dann fällste." Nicht die feine Art, auch nicht meine Diktion, aber durch diese drastischen Worte nach Volkes Maul bekommt man vielleicht den notwendigen Abstand. Man stelle sich das plastisch vor. Da sind so zwei, drei Nümaatskrade (Neumarktskröten) mit allen handelsüblichen Kennzeichen, bauen sich auf, leicht nach vorne geneigt, rechter Arm halb nach hinten geschwungen, und verkünden mit rauher, tiefer Stimme: "Wennste dich jetz nich verpisst, dann fällste." Normal sagt man sich dann: Moment. So nicht. Aber nun stellen sich zufällig anwesende Passanten so leicht distanziert halb hinter die Nümaatskrade und harren interessiert der Dinge, die da kommen.

Tja. Und nu? Wo bleiben unsere Normen?
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Grüße,
Abrazo
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch eine lobenswerte und zur Nachahmung empfohlene
Aktion die da geplant ist.
Von meinem juristischen Laienstandpunkt verbuche ich das unter Zivilcourage
und, wenn überhaupt es so zu sehen ist, unter zivilem Widerstand, den zu leisten
jeder Bürger berechtigt und verpflichtet ist, wenn unsere freiheitliche Grundordnung
bedroht ist. [Art. 20 GG, (4)]
Sollte es aus diesem Grund zu Strafanzeigen kommen, wäre die solidarisierende
Selbstanzeige von Hundertausenden, wie viel Einwohner hat Köln, die vollendete
Aktion gegen Nazis und die Auffassung des Staates über gerechtfertigten zivilen
Widerstand. Man stelle sich die Schlagzeilen vor.
Sorry, keine juristische Lösung, nur meine Meinung, aber wir sind ja u.a. auch ein
Meinungsforum.

Gr.
ZetPeO
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 05:32    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
...
Sollte es aus diesem Grund zu Strafanzeigen kommen, wäre die solidarisierende
Selbstanzeige von Hundertausenden, wie viel Einwohner hat Köln, die vollendete
Aktion gegen Nazis und die Auffassung des Staates über gerechtfertigten zivilen
Widerstand. Man stelle sich die Schlagzeilen vor.
...

... und wenn dies nicht nur die Kölner, sondern weiter nördlich die Düsseldorfer auch machen, wäre die eine städteverbindende Aktion ...

Allerdings käme Art. 20 IV GG nicht ganz in Frage. Winken
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sollte es aus diesem Grund zu Strafanzeigen kommen, wäre die solidarisierende
Selbstanzeige von Hundertausenden, wie viel Einwohner hat Köln, die vollendete
Aktion gegen Nazis und die Auffassung des Staates über gerechtfertigten zivilen
Widerstand.

Nein, nein, die Frage ist eine andere.
Die Frage ist: wenn es zu einer Strafanzeige käme, wäre die Staatsanwaltschaft verpflichtet , diese zu verfolgen und nicht auf Einstellung gem. § 153 StPO zu erkennen?
Denn ich gehe davon aus, dass ihr dieser 'Kongress' ebensowenig in den Kram passt wie der Polizei. Das ist zwar kein Maßstab, jedoch verbunden damit, dass zumindest in Köln das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung durchgängig nicht vorhanden ist ...
Wenn also die Staatsanwaltschaft auf § 153 StPO erkennen würde, was ja durchaus, bezogen auf das öffentliche Interesse in der Stadt, richtig wäre, wie weit geht da die Interpretation dieses Paragrafen?
Wobei sich natürlich anschließt: und wie weit ginge sie bei einem erkennenden Gericht?
_________________
Grüße,
Abrazo
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
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BeitragVerfasst am: 15.08.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo!

Zitat:
Da gibt es Normen, ordnungs- oder strafrechtliche, für die die Mehrheit der Bevölkerung sich nicht mehr interessiert.


Der Anlass mag löblich und ein Zeichen von Zivilcourage sein. Nur: Straßenschlachten zwischen Faschos, Autonomen und anderen Feinden des Rechtsstaates zu verhindern sehe ich als Aufgabe einer wehrhaften Demokratie an, die sich nicht daran orientieren darf, was die Mehrheit der der Bevölkerung aus welchen Gründen auch immer nicht interessiert.

Zitat:
(Es ist klar, dass es hier nicht um so hässliche Dinge, wie gefährliche Körperverletzung, Verstöße gegen Waffengesetze u.ä. Schweinereien geht, aber es werden eben doch mit ziemlicher Sicherheit eine Menge Verstöße gegen Recht und Ordnung begangen werden.)


Sind Sie davon überzeugt, dass keine "hässlichen Dinge" passieren werden, oder schwingt das Prinzip Hoffnung mit?

Ansonsten sehe ich wie ZetPeO das Verabreichen von Kölsch als schlimme Strafe an.

Freundliche Grüße
-John

PS: Das rechte Sammelbecken "pro Köln" ist nicht verboten. Diese Wählergruppe anders zu behandeln als z. B. die FDP dürfte schwierig sein. Und allfällige Bekundungen à la "wo bleibt Ihr Demokratieverständnis???" provo- und evozieren.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Straßenschlachten zu verhindern ist Aufgabe der Polizei. Das ist nämlich Profi-Sache. Und wenn die Autonomen Nationalisten mit ihrem gefährlich hohen Aggressionspotential dabei sein sollten, dann ist sie um ihre Aufgabe nicht zu beneiden.

Die Mehrheit der Bevölkerung hat sicher keine Lust zu Straßenschlachten. Obgleich ich meine Kölner kenne: wenn man sie lassen würde, die würden die Braunen wirklich aus der Stadt jagen "met dr bläcke Fott".

Lust, Straßenschlachten zu verhindern, hat die Polizei nicht. Nicht, weil sie so gerne Straßenschlachten mag, sondern weil sie es nicht mag, dass solche Veranstaltungen durchgedrückt werden, die eventuell Straßenschlachten provozieren können.

Außerdem - das lernt man bei Demonstrationen - dürfte ein nicht geringer Teil der Polizisten selber bei den Anti-Nazi-Demonstrationen mitmachen, wenn sie denn frei hätten.

Eine Minderheit gibt es immer, die für hässliche Dinge zu haben ist. Die Frage ist, ob sie sich in der Mehrheit sicher verbergen kann; in Köln ist das gewöhnlich nicht der Fall. Kann aber auch mal anders aussehen, wenn es sich nicht um koordinierte Gruppenaktionen handelt. Man weiß es nicht. Dürfte auch sehr auf das Aggressionspotential der anderen Seite ankommen.

Zitat:
Das rechte Sammelbecken "pro Köln" ist nicht verboten. Diese Wählergruppe anders zu behandeln als z. B. die FDP dürfte schwierig sein.

Mitnichten.
Der Verfassungsschutz führt "Pro Köln" in seiner Liste zu beobachtender Rechtsradikaler; die FDP führt er nicht auf seinen Listen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo!

Zitat:
Obgleich ich meine Kölner kenne: wenn man sie lassen würde, die würden die Braunen wirklich aus der Stadt jagen "met dr bläcke Fott".


Lokalkolorit in Ehren. Nur kann doch nicht jeder Rechtsbruch mit launigen Sprüchen in halbwegs unverständlichem Dialekt gerechtfertigt werden.

Zitat:
Straßenschlachten zu verhindern ist Aufgabe der Polizei. Das ist nämlich Profi-Sache. Und wenn die Autonomen Nationalisten mit ihrem gefährlich hohen Aggressionspotential dabei sein sollten, dann ist sie um ihre Aufgabe nicht zu beneiden.


Die "autonomen Nationalisten" werden ja gerne entweder zu "Globalisierungsgegnern" schön geredet oder zu "aufrechte Deutschen" aufgehübscht, die uns z. B. Watzal-mäßig vor USAISRAEL beschützen wollen, in ohnemichelartigem Isolationismus das Heil! ... äh ... Heil sehen und Einwanderer gerne zu Rückwanderern machen wollen - so man sie nicht gleich totschlägt oder, wie Farid Guendoul, in den Tod treibt.

Zitat:
Eine Minderheit gibt es immer, die für hässliche Dinge zu haben ist. Die Frage ist, ob sie sich in der Mehrheit sicher verbergen kann; in Köln ist das gewöhnlich nicht der Fall. Kann aber auch mal anders aussehen, wenn es sich nicht um koordinierte Gruppenaktionen handelt. Man weiß es nicht. Dürfte auch sehr auf das Aggressionspotential der anderen Seite ankommen.


"Man weiß es nicht". Daher sollte der Rechtsstaat im Zweifel geltendes Recht durchsetzen. Und nicht Amateure gewähren lassen, die im Ernstfall die "Profis" für ihre Versäumnisse den Kopf hinhalten lassen.

Zitat:
Der Verfassungsschutz führt "Pro Köln" in seiner Liste zu beobachtender Rechtsradikaler; die FDP führt er nicht auf seinen Listen.


Guido Westerwelle dürfte in Köln unterproportional angefeindet werden, und das wäre gut so.
Frag mich aber, ob Gregor Gysi auch ein herzliches "Wennste dich nich verpisst, dann fällste." entgegenschallte.

Bye
-John
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
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Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die "autonomen Nationalisten" werden ja gerne entweder zu "Globalisierungsgegnern" schön geredet oder zu "aufrechte Deutschen" aufgehübscht, die uns z. B. Watzal-mäßig vor USAISRAEL beschützen wollen, in ohnemichelartigem Isolationismus das Heil! ... äh ... Heil sehen und Einwanderer gerne zu Rückwanderern machen wollen - so man sie nicht gleich totschlägt oder, wie Farid Guendoul, in den Tod treibt.

Würdest Du die Güte haben, mir mitzuteilen, von wem?
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Abrazo!

Zitat:
Würdest Du die Güte haben, mir mitzuteilen, von wem?


Von rechtem Pack, das milde bestraft wurde.

Zurück nochmal zum "öffentlichen Interesse": Zustände wie am 1. Mai in Hamburg http://www.welt.de/hamburg/article1959342/Polizei_in_Hamburg_hat_Todesopfer_verhindert.html#vote_2281325 können nicht im öffentlichen Interesse läge.

Auch scheint mir die Meinung der überwiegenden Zahl der Bürger nicht entscheidend zu sein. (Wie die Staatsanwaltschaft diese Meinung ermitteln soll, ist ohnehin die Frage).

Wenn die Bürger des fiktiven Ortes Hagenlichten zu 70 % der Meinung wären, dass Asylbewerber in ihrem Ort nichts verloren haben und sie durch Aufmärsche und lautes Rufen (eher milde Verstöße gegen das Strafrecht, wenn überhaupt) allabendlich ihre Meinung kund täten, dann muss der Rechtsstaat diese 70 % in ihre Schranken verweisen.

Freundliche Grüße
-John
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kölner haben aber etwas gegen genau dieses rechte Pack.
Zitat:
Zurück nochmal zum "öffentlichen Interesse": Zustände wie am 1. Mai in Hamburg http://www.welt.de/hamburg/article1959342/Polizei_in_Hamburg_hat_Todesopfer_verhindert.html#vote_2281325 können nicht im öffentlichen Interesse läge.

Ebent. In unserem auch nicht.
Zitat:
Auch scheint mir die Meinung der überwiegenden Zahl der Bürger nicht entscheidend zu sein. (Wie die Staatsanwaltschaft diese Meinung ermitteln soll, ist ohnehin die Frage).

Köln hat eine Mio Einwohner.
Wenn ein paar tausend davon (ich prognostiziere mindestens 20.000, können aber gut auch über 100.000 werden) gegen die Braunen auf die Straße gehen werden, die Medien fast täglich irgend etwas neues herausfinden (heute z.B., dass ein Bezirksvertreter von "Pro Köln" offenbar recht gute Kontakte zu ausgewachsenen militanten Neo-Nazis hat), sogar der konservative Oberbürgermeister zu - wenn auch etwas erbärmlichen - Protestaktionen aufruft, alle möglichen Vereine und Institutionen zu Protesten aufrufen, dann, denke ich, dürfte es für einen Staatsanwalt keine Kunst sein, festzustellen, wie die Meinung der überwiegenden Zahl der Bürger ist.
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Abrazo!

Zitat:
Die Kölner haben aber etwas gegen genau dieses rechte Pack.


Wer nicht? Mit den Augen rollen

Zitat:
[...], dann, denke ich, dürfte es für einen Staatsanwalt keine Kunst sein, festzustellen, wie die Meinung der überwiegenden Zahl der Bürger ist.


Für mich riecht das zu sehr nach Selbstjustiz. Als "öffentliches Interesse" sehe ich das Bestreben, rechtsstaatliche Prinzipien zu folgen.

Würde die Staatsanwaltschaft Rechtsbrüche nur deshalb nicht verfolgen, weil diese die Zustimmung der Bevölkerungsmehrheit genießen, dann sähe ich das als gefährliche Entwicklung an.

Freundliche Grüße
-John
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Meine ich mich nicht zu erinnern, dass die Rechte in den letzten Jahre eine Art Zweckverbundenheit mit den islamischen Extremen gebildet hat?

Gemeinsames Feindbild (Israel, USA, Juden im Allgemeinen) ist ja vorhanden.

Von daher sind die Pro-Köln Futzis dann doch eher Außenseiter Winken .

Oben Gennantes entlarvt m.E. so richtig die Dummheit dieser Bewegung...
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Meine ich mich nicht zu erinnern, dass die Rechte in den letzten Jahre eine Art Zweckverbundenheit mit den islamischen Extremen gebildet hat?

Das ist nicht der Fall.

Das liegt aber daran, dass dem Islam nationalsozialistisches Denken vollkommen fremd ist, so fremd, dass sie es gar nicht begreifen. Gelegentliche 'Bündnisse' sind immer nur sehr kurzlebig gewesen.

Allerdings haben die Nazis seit Jahrzehnten versucht, Kontakte zu insbesondere extremen Muslimen zu finden. Mit der iranischen Revolution wurden die offiziellen iranischen Stellen regelrecht bombardiert mit Solidaritätsbekundungen und Bündnisangeboten. Hatte aber keinen Erfolg, und der damals populäre Manfred Roeder durfte ein- oder zweimal - privat - in Iran einreisen, danach erhielt er kein Visum mehr.
Man muss sich nur einmal mit Nazi-Webseiten befassen, dann weiß der Kenner sofort, dass Nazis und islamische Fundamentalisten absolut nicht zusammen passen. Zum einen ist Rassismus, so, wie im Abendland Tradition, dem Islam unbekannt. Denn im Islam hat auf jeden Fall das Bekenntnis zum Islam Vorrang vor der Rasse. Ein schwarzer Muslim ist einem arabischen Muslim alle mal lieber und vertrauenswürdiger als ein arabischer Jude oder Christ. Zum anderen ist die Propagierung des alten heidnisch-germanischen Glaubens, die man sehr häufig findet, ganz und gar gegen den Strich der Muslime. Denn die Buchreligionen - Christen- und Judentum insbesondere - sind im Islam als, wenn auch verfälschte, so doch aus der richtigen Quelle stammende Religionen anerkannt. Heidentum hingegen ist für sie vollkommen indiskutabel. Der berüchtigte Koranvers "Schlage den Ungläubigen, es sei denn, er nimmt den Islam an" gilt ursprünglich tatsächlich für die Polytheisten, landläufig Heiden genannt. Auch ein Grundgedanke des Nationalsozialismus, der Glaube an das gute Naturrecht, also an die Biologie, widerspricht dem Islam. Denn nach ihm zählt einzig göttliches Recht. Sich an ein von der (vergöttlichten) Natur gegebenes Recht zu halten ist für einen Muslim etwas völlig Abwegiges und zutiefst Sündhaftes.

Interessanter sind andere, allerdings anscheinend noch recht exotische, Verbindungen. Es gibt nämlich nicht nur in Israel nationalsozialistische Juden, inzwischen gibt es auch in Deutschland, wenn auch offenbar kleine, Neonazi-Gruppen, die sich als Pro-Israel gerieren. So sehr abwegig ist das nicht, wie es scheint. Denn Nazis folgen der Ideologie, dass jedes Volk in seinem Raum zu bleiben hat; insofern sind Juden in Israel für Nazis nicht notwendigerweise inakzeptabel.

Allerdings soll nicht übersehen werden, dass die weitaus größere Naziszene immer noch dem klassischen Judenhass der Altnazis anhängt, wonach der nicht an die Scholle gebundene ewige Jude permanent danach trachte, alle anderen Völker durch Vermischung und Entfremdung zu vernichten zwecks eigenen Überlebens und eigenem Prosperierens.

Die "ProKöln" - Leute sind nicht zu unterschätzen. Und es ist auch nicht zu unterschätzen, dass nationalsozialistisches Gedankengut an Orten populär wird,, von denen man das normalerweise nicht annehmen würde. Tatsächlich taucht fast überall in der Nazi-Szene irgendwo ein Hinweis auf ProKöln auf. ProKöln ist offenbar auch bemüht, die jüngeren, unkonventionellen, wie die Autonomen Nationalisten, irgenwie an sich zu binden. Zum anderen pflegt ProKöln Kontakte zu allem, was in Europa, wahrscheinlich irgendwo auf der Welt, als Rechtsextremist 'Rang und Namen' hat. Die sind da weit rühriger als die bequeme alte NPD.

Ohnehin ist zu empfehlen, sich um die internationalen Verbindungen zu kümmern, Die Verbindungen zur skandinavischen Nazi-Szene scheinen recht intensiv zu sein. Das vom deutschen Verfassungsschutz als bedeutendste Informationsquelle der Rechtsradikalen-Szene eingestufte "Störtebecker-Netz" ist, wie etliche andere europäische Rechtsradikalen-Seiten auch, eingebunden in ein "Altermedia" genanntes Webseitennetzwerk, das von einem US-amerikanischen Rechtsradikalen betrieben wird; dort ist z.B. jede Meldung über Obama mit einem Schimpansen mit aufgerissenem Maul und Banane in der Hand 'verziert' (es wäre nett, die Namen hier nicht zu löschen, denn ich mache nicht gerne Aussagen, die sich nicht überprüfen lassen). Und die berüchtigte Seite "politically incorrect", Kulminationspunkt aller anti-islamischen Hetze mit insbesondere von Usern unter Nicks stammenden abscheulichen und eindeutig rechtsradikalen Kommentaren, stellt sich ausdrücklich als proamerikanisch und pro-Israel dar. Ich halte diese Seite für eine Promotion der Fans von Huntingtons "Clash of Civilizations" - Theorie.

Zitat:
Als "öffentliches Interesse" sehe ich das Bestreben, rechtsstaatliche Prinzipien zu folgen.

§ 153 StPO ist ein rechtsstaatliches Prinzip.
Ich frage schlicht und einfach an diesem Beispiel: wie weit geht der Satz "Einstellung aus Mangel an öffentlichem Interesse". Ich halte das im Rahmen der Rechtswissenschaft für eine durchaus berechtigte Frage. Aber irgendwie schaint man Mühe zu haben, die Frage überhaupt zu verstehen.
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Abrazo
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