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Hundeattacke auf 10 jähriges Kind !

 
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Brother01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 18:44    Titel: Hundeattacke auf 10 jähriges Kind ! Antworten mit Zitat

An einer Parkbank ist ein Hund an der Leine befestigt. Unweit der Bank steht ein Zelt einer öffentlichen Veranstaltung. Da alle anderen Weg versperrt sind durch Personen und andere spielende Kinder läuft ein Kind direkt an der bank vorbei um in das Zelt zu gelangen. Der Hund bellt der Halter ruft aus. Das Kind läuft weiter der Hund bellt das Kind an,welches auch nochmal aus sagt. Plötzlich springt der Hund auf beisst das Kind in die rechte Wade und in den linken Knöchel. Der Halter eilt zur Hilfe. Das Kind wird notdürftig versorgt. Die Eltern werden 20 Minuten später benachrichtigt. Vater der Selbstständig ist und Mutter die arbeitet treffen ca 40 Minuten nach dem Vorfall ein, da sitz das Kind auf einer Bank. Der Halter, welcher zu den Veranstaltern des Festzeltes gehört, hat es nicht einmal für nötig gehalten einen Arzt zu rufen. Begründung " Er wisse nicht ob es den Eltern auch Recht ist ". Im Krankenhaus wird festgestellt das die Wunden Tief sind und das zu allem noch der Hund nicht gegen Tollwut geimpft ist. Ärzte sind sprachlos beginnen Behandlung. Ärzte sagen kosten gehen zu Lasten des Halters.Eine Anzeige soll gemacht werden, denn wenn es eine öffentliche Parkbank ist muss sicher sein das selbst der angeleinte Hund ungefährlich ist. Die Anzeige wurde erstattet, Polizei sagt auf jeden fall richtig. Welche Zivilrechtliche Sache ist zu beachten ? Schmerzensgeld, Lohnausfall, Schadensersatz ???

Danke Brother
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 20:19    Titel: Re: Hundeattacke auf 10 jähriges Kind ! Antworten mit Zitat

Brother01 hat folgendes geschrieben::
Welche Zivilrechtliche Sache ist zu beachten?
das weiß der Rechtsanwalt, der hier unbedingt zu Rate gezogen werden sollte

Brother01 hat folgendes geschrieben::
Schmerzensgeld?
ja. Um die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes ("billige Entschädigung in Geld" ) zu ermitteln, braucht´s fachkundigen Rat (siehe oben)

Brother01 hat folgendes geschrieben::
Lohnausfall?
Geschockt das 10-jährige Kind verdient schon Geld? (die Eltern sind ja nicht selber geschädigt, somit Rechtsgrundlage für einen derartigen Schadenersatz..... oder weiß jemand was anderes?)

Brother01 hat folgendes geschrieben::
Schadensersatz ???
welcher Schaden ist denn noch entstanden, der ersetzt werden soll? Schmerzensgeld hatten wir schon. Arzt-bzw. Krankenhauskosten übernimmt die Krankenkasse (dass die sich ihr Geld beim Hundehalter wieder holt, braucht das geschädigte Kind nicht weiter zu interessieren). Kleidung beschädigt? ok, dann gibt´s dafür Ersatz. Fogeschäden beim Kind, womöglich auch psychicher Art? Darum soll sich der Rechtsanwalt kümmern und die entsprechenden Atteste und Arztgutachten besorgen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hier sollten sich die Eltern bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsberatung informieren, welche Forderungen angemessen sind in Bezug auf die Höhe des Schmerzensgeldes und des Schadensersatzes (Lohnausfall der Eltern, Fahrtkosten usw.). Um die Erstattung der Behandlungskosten kümmert sich, wie Mogli geschrieben hat, die Krankenkasse bei welcher das Kind versichert ist, d.h. die wird sich ihr Geld vom Hundehalter buw. dessen Versicherung holen.

In einigen Bundesländern sind die behandelten Ärzte verpflichtet Hundebisse an die zuständigen Ordnungsbehörden zu melden. Dort wo das nicht der Fall ist sollten die Eltern diesen Schritt unternehmen. I.d.R. werden in solch einem Fall die Sachkunde des Hundehalters und/oder das Wesen des Hundes überprüft und ggf. werden Auflagen erteilt welche weitere Vorfälle dieser Art mit diesem Hund verhindern sollen. Zudem sollte auch das Veterinäramt informiert werden bezüglich des fehlenden Tollwutimpfschutzes des Hundes. Deutschland gilt inzwischen zwar offiziell als tollwutfrei. Aber mehrere Fälle in Frankreich haben in den letzten Jahren gezeigt wie schnell Tollwut durch eingeschmuggelte Importhunde zum Problem werden und auch zu Todesfällen führen kann. Der AmtVet wird entsprechende Erkundigungen über die Herkunft des Hundes einziehen und ggf. entsprechende Empfehlung zur evtl. Impfung des Kindes aussprechen.

Grüße

die Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Welche Zivilrechtliche Sache ist zu beachten ? Schmerzensgeld, Lohnausfall, Schadensersatz ???

Ein wichtiger Hinweis fehlt hier: Du als Vertreter Deines Kindes hast Anspruch darauf, zur Sicherung seiner Ansprüche Dich eines Anwaltes zu bedienen, heißt, die Kosten für den Anwalt hat der Halter des Hundes zu tragen.

Üblicherweise schickt der Anwalt dem Hundehalter gleich mit seiner Forderung auch seine Honorarnote. Da große Hunde (ich hoffe, es handelt sich um einen solchen) versichert sein müssen, ist das insofern auch kein Problem, als dass die Versicherung selbstverständlich Deine Anwaltskosten als Deinen Schaden mit zu tragen hat.
Einzig im Falle, dass der Halter weder versichert noch zahlungsfähig ist, bleibst Du auf den Anwaltskosten sitzen. In so einem Falle lohnt es sich nicht, zivilrechtliche Ansprüche zu stellen. Hier hilft ggf. Rückfrage bei der Krankenkasse, denn die hat das selbe Problem, aber bessere Möglichkeiten zu eruieren.

U.U. hilft auch eine freundliche Nachfrage bei der Polizei. Denn je nach Art der öffentlichen Veranstaltung im Zelt ist nicht auszuschließen, dass der Hundehalter zu den mal eben angeheuerten Gelegenheitsarbeitern gehört, dessen gelegentlicher Verdienst zu gering ist, als dass er zahlungsfähig wäre, dessen Hund nicht angemeldet ist und der auch keine Versicherung hat (und sich nicht um den Impfschutz bekümmert). Muss aber nicht sein; manche Leute geben sich armselig, ohne es zu sein.

Allerdings empfehle ich den Kindern beizubringen, dass man - insbesondere an angeleinten Hunden - besser nicht vorüber rennt, sondern ruhig geht, insbesondere dann, wenn der Hund schon bellt. Hunde verstehen so etwas nämlich leicht miss und betrachten dann das Kind (oder den Erwachsenen) als vermeintlichen Übeltäter und es als seine Aufgabe, diesen zu stellen - zur Not per Biss - und zu kontrollieren.

Es handelt sich hier also auch um ein Fehlverhalten des Kindes. Wobei ich mir bei der Frage, ob ein zehnjähriges Kind das nicht wissen sollte, nicht so recht schlüssig bin.

Wissen muss dies jedoch auf jeden Fall der Halter. Mit kindlichem Fehlverhalten muss ein Hundehalter rechnen, und einfach nur "aus" sagen, wenn der angeleinte Hund schon bellt und das Kind offensichtlich an ihm vorbei will, reicht auf keinen Fall. Er hätte das Kind anweisen müssen, stehen zu bleiben und einen Moment zu warten, um zu seinem Hund zu gehen und den unter Kontrolle zu bringen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Brother01
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Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von Brother01 am 17.08.08, 08:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Brother01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Brother01 hat folgendes geschrieben::
Abrazo hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Welche Zivilrechtliche Sache ist zu beachten ? Schmerzensgeld, Lohnausfall, Schadensersatz ???

Ein wichtiger Hinweis fehlt hier: Du als Vertreter Deines Kindes hast Anspruch darauf, zur Sicherung seiner Ansprüche Dich eines Anwaltes zu bedienen, heißt, die Kosten für den Anwalt hat der Halter des Hundes zu tragen.

Üblicherweise schickt der Anwalt dem Hundehalter gleich mit seiner Forderung auch seine Honorarnote. Da große Hunde (ich hoffe, es handelt sich um einen solchen) versichert sein müssen, ist das insofern auch kein Problem, als dass die Versicherung selbstverständlich Deine Anwaltskosten als Deinen Schaden mit zu tragen hat.
Einzig im Falle, dass der Halter weder versichert noch zahlungsfähig ist, bleibst Du auf den Anwaltskosten sitzen. In so einem Falle lohnt es sich nicht, zivilrechtliche Ansprüche zu stellen. Hier hilft ggf. Rückfrage bei der Krankenkasse, denn die hat das selbe Problem, aber bessere Möglichkeiten zu eruieren.

U.U. hilft auch eine freundliche Nachfrage bei der Polizei. Denn je nach Art der öffentlichen Veranstaltung im Zelt ist nicht auszuschließen, dass der Hundehalter zu den mal eben angeheuerten Gelegenheitsarbeitern gehört, dessen gelegentlicher Verdienst zu gering ist, als dass er zahlungsfähig wäre, dessen Hund nicht angemeldet ist und der auch keine Versicherung hat (und sich nicht um den Impfschutz bekümmert). Muss aber nicht sein; manche Leute geben sich armselig, ohne es zu sein.

Allerdings empfehle ich den Kindern beizubringen, dass man - insbesondere an angeleinten Hunden - besser nicht vorüber rennt, sondern ruhig geht, insbesondere dann, wenn der Hund schon bellt. Hunde verstehen so etwas nämlich leicht miss und betrachten dann das Kind (oder den Erwachsenen) als vermeintlichen Übeltäter und es als seine Aufgabe, diesen zu stellen - zur Not per Biss - und zu kontrollieren.

Es handelt sich hier also auch um ein Fehlverhalten des Kindes. Wobei ich mir bei der Frage, ob ein zehnjähriges Kind das nicht wissen sollte, nicht so recht schlüssig bin.

Wissen muss dies jedoch auf jeden Fall der Halter. Mit kindlichem Fehlverhalten muss ein Hundehalter rechnen, und einfach nur "aus" sagen, wenn der angeleinte Hund schon bellt und das Kind offensichtlich an ihm vorbei will, reicht auf keinen Fall. Er hätte das Kind anweisen müssen, stehen zu bleiben und einen Moment zu warten, um zu seinem Hund zu gehen und den unter Kontrolle zu bringen.


Hallo, inzwischen sind ein paar Tage vergangen Polizei ermittelt und Anwalt tut auch das was in seiner Macht steht. Grundlegend ist aber zu sagen das es ein öffentliche Verstanstaltung die für Kinder speziell bestimmt war. Der Hund gehörte einer Dame die an der Aktion beteilgt ist. Also sollte man doch überlegen ob man Hunde überhaupt bei dieser Aktion mit dabei hat. Ordnungsamt und Kinderschutzbund wollte sich da auch kundig machen, darüber wurde ich informiert. Ein Fehlverhalten schliesse ich auch aus das sagen auch Zeugen. Denn wenn alle anderen Möglichkeiten versperrt waren durch spielende Kinder und Passanten blieb nur der Weg an der Bank vorbei.

Aber mich macht momentan etwas anderes Nachdenklich. Vor 2 Tagen rief eine Frau an und fragte nach wie der Hund aussieht wer die Besitzerin ist. Hunde- und Frauenbeschreibung passt voll auf einen anderen Fall vor 1 Jahr. Der Vorfall könnte also nicht der erste gewesen sein. Damals war auch ein Hund der biss ihren Hund ins Genick und ging dann ihren Mann an. Sie meldeten es dem Ordnungsamt und Polizei aber hörten nie wieder was. Sollte es der gleiche sein dann steht der Ordnungsbehörde Ärger ins Haus, da man nach dem ersten Vorfall nicht reagiert hat.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also sollte man doch überlegen ob man Hunde überhaupt bei dieser Aktion mit dabei hat.

Warum denn nicht?
Der Hund an sich ist verschieden.
Es gibt Hunde, die werden eingesetzt bei der Therapie geistig und körperlich schwerbehinderter Kinder.

Es ist häufig so, dass ein aggressiver Hund bereits als aggressiv aufgefallen ist, bevor etwas passiert ist. Deswegen steht ja in den Hundegesetzen das "aggressive Anspringen" oder "unkontrollierte Hetzen" als Möglichkeit, einen Hund als bissig und damit gefährlich einzuordnen.

Auch Aggressivität anderen Hunden gegenüber (beißen, nicht raufen, das ist normal) geht oft der Aggressivität Menschen gegenüber voraus.

Es muss jedoch immer der 'Einzelfall geprüft werden. Manches wird nämlich als Biss missverstanden, was gar keiner ist. Allerdings, ein Hund, der einen anderen beißt und danach einen Menschen angehen will, zeigt m.E. klare Anzeichen von Gefährlichkeit. Mir ist ein Fall eines - allerdings von vier unkundigen Vorbesitzern - verkorksten Rottweiler-Mixes bekannt, der wg Gefährlichkeit eingeschläfert wurde, nachdem er ein Reh gerissen und einen Mann, der einschreiten wollte, bedroht hatte. Wenn also das Verhalten des Hundes so war, wie die Frau am Telefon geschildert hat, dann ist dies m.E. äußerst bedenklich.

Nicht, dass die Halterin ihren Hund zu einer Veranstaltung für Kinder mitgenommen hat, halte ich für bedenklich, sondern, dass sie, nach dem Vorfall mit dem anderen Hund, möglicherweise grob fahrlässig gehandelt und sich damit strafbar gemacht haben könnte. Denn sie muss, da von Hundehaltern Sachkunde verlangt wird - zumindest von denen der über 40 cm Schulterhöhe / über 20 kg Gewicht großen - gewusst haben, dass ihr Hund problematisch ist. Strafbar sein könnte sie dann gem. § 229 StGB: fahrlässige Körperverletzung, sogar fahrlässige gefährliche Körperverletzung, denn ein bekanntermaßen bissiger Hund gilt rechtlich als "gefährliches Werkzeug". Die Dame wird sich also sehr warm anziehen müssen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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