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Webseiten-Hack

 
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=Max=
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.05.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 19:42    Titel: Webseiten-Hack Antworten mit Zitat

Hallo Rechtler,


mit meinen 15 Jahren betreibe ich eine Homepage, die Informationen über einen großen 3d-Chat gibt. Neben meiner gibt es noch eine Menge weiterer Homepges, sogenannte "Fanseiten", die diese Informationen ausstrahlen. Ein paar "Leute" haben es sich anscheinend zur Aufgabe gemacht diese Fanseiten zu hacken. Das wurde in den letzten drei Tagen bei ca. 20 Webseiten durchgeführt. Meine blieb (noch) verschont.

Ich weiß außerdem, das die Hacker in einem Forum über diese "Themen" reden. Dieses Forum ist mir bekannt, ich habe mich dort angemeldet um mich selber zu schützen (Informationen ob meine Seite gehacked werden soll). Nun will ich diese Hacker bzw dieses Forum in den Boden zwingen. Wie schaut es aus? Was kann ich tun? Muss mir erst was passieren damit ich handeln kann?

In dem Forum wird außerdem über Kopien dieses 3D-Chats geredet (Das ist Diebstahl wie wenn eine Schokoladenfirma den gleichen Riegel wie die andere anbietet - ohne Erlaubnis).
_________________
LôL
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Anzeige bei der Polizei kann jeder erstatten.
Es ist nicht verboten ueber Kopien zu sprechen.
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=Max=
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.05.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Naja aber die werden dort auch zum Download angeboten. Mal schaun was ich mache
_________________
LôL
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 09:48    Titel: Re: Webseiten-Hack Antworten mit Zitat

=Max= hat folgendes geschrieben::
Das ist Diebstahl wie wenn eine Schokoladenfirma den gleichen Riegel wie die andere anbietet - ohne Erlaubnis.


Nein, da in beiden Fällen keine Wegnahme stattfindet.

Ihr Schokoladenbeispiel kann je nach Fallgestaltung eines der folgenden sein:

a) Markenrechtsverletzung
b) Geschmacksmusterrechtsverletzung
c) unlauterer Wettbewerb
d) völlig zulässig
e) weiteres, das ich übersehen habe Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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