Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Muss ein Verein jedes Mitgleid aufnehmen ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Muss ein Verein jedes Mitgleid aufnehmen ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
prkmartin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 12:08    Titel: Muss ein Verein jedes Mitgleid aufnehmen ? Antworten mit Zitat

Hallo liebes recht.de-Team!

Wie ist die Rechtslage bei folgendem Fall:

Ein Verein wird neu gegründet.
Muss der Verein jedes Mitglied das an die Tür klopft und einen Mitgliedsantrag ausfüllt aufnehmen oder kann man da irgendwie selektieren?

Was stehen da für Möglichkeiten offen?

Danke für die Erläuterungen und schöne Grüße aus der "Residenz des Rechts" Überrascht

prkmartin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

sowas ist durch die Satzung geregelt.
Eine generelle Aufnahmepflicht besteht nicht.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an. Grundsätzlich nicht, in Ausnahmefällen ja.

Siehe dazu z.B. hier --> www.lsb-berlin.net/302.0.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
in der Frage steht::
Zitat:
Ein Verein wird neu gegründet.
Muss der Verein jedes Mitglied das an die Tür klopft und einen Mitgliedsantrag ausfüllt aufnehmen


Vor der Gründung gibt es keine Beschlüsse über Aufnahmen, sondern die Gründungsmitglieder unterschreiben die Satzung und sind damit Mitglied.
"Man" darf also nicht jeden die Satzung unterschreiben lassen.

Praktisch sollten sich die Gründungsmitglieder intern treffen um den eigentlichen Gründungsakt zu vollziehen.

Erst danach erfolgt die Aufnahme neuer Mitglieder. Über die Aufnahmeprozedur von weiteren Mitglieder muß dann die Satzung Regelungen treffen. Eine Aufnahmepflicht besteht nicht, Ausnahme Monopolverein.
_________________
Spezi

Falls der Beitrag nützlich war, bitte auf den grünen Punkt (links unter dem Namen) klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.