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Verfasst am: 19.08.08, 12:08 Titel: Muss ein Verein jedes Mitgleid aufnehmen ?
Hallo liebes recht.de-Team!
Wie ist die Rechtslage bei folgendem Fall:
Ein Verein wird neu gegründet.
Muss der Verein jedes Mitglied das an die Tür klopft und einen Mitgliedsantrag ausfüllt aufnehmen oder kann man da irgendwie selektieren?
Was stehen da für Möglichkeiten offen?
Danke für die Erläuterungen und schöne Grüße aus der "Residenz des Rechts"
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 19.08.08, 12:39 Titel:
Das kommt darauf an. Grundsätzlich nicht, in Ausnahmefällen ja.
Siehe dazu z.B. hier --> www.lsb-berlin.net/302.0.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Ein Verein wird neu gegründet.
Muss der Verein jedes Mitglied das an die Tür klopft und einen Mitgliedsantrag ausfüllt aufnehmen
Vor der Gründung gibt es keine Beschlüsse über Aufnahmen, sondern die Gründungsmitglieder unterschreiben die Satzung und sind damit Mitglied.
"Man" darf also nicht jeden die Satzung unterschreiben lassen.
Praktisch sollten sich die Gründungsmitglieder intern treffen um den eigentlichen Gründungsakt zu vollziehen.
Erst danach erfolgt die Aufnahme neuer Mitglieder. Über die Aufnahmeprozedur von weiteren Mitglieder muß dann die Satzung Regelungen treffen. Eine Aufnahmepflicht besteht nicht, Ausnahme Monopolverein. _________________ Spezi
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