Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Arznei aus Indíen vom Zoll beschlagnahmt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Arznei aus Indíen vom Zoll beschlagnahmt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
steuersepp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 20:46    Titel: Arznei aus Indíen vom Zoll beschlagnahmt Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender Sachverhalt:
A hat [Medikament A] das gegen männlichen Haarausfall hilft auf eine US-Homepage/Internet bestellt. 180 Pillen reichen für 180 Tage kosteten ca. 60 €. Als kostenlose Zugabe gabs 4 Pillen [Medikament B] dazu.
Nach über 8 Wochen bekam A Post vom Zoll Frankfurt. Das diese besagte Sendung aus Indien kommend überprüft wurde.
Indem Schreiben steht das ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Versuchs mit verschreibungfplichtigen Arzneimitteln besteht.
Außerdem steht was vom Verstoß gegen die Abgabenordnung /Bannbrauch drin.

Soll A auf diesen Schreiben antworten?
A könnte ein Rezept vom Arzt für [Medikament A] nachreichen. Außerdem könnte bescheinigt werden, dass A dieses Medikament schon Jahre nimmt.
Soll A den richtigen Sachverhalt dem Zoll mitteilen oder das Schreibern ignorieren?
Wie verfahrt der Zoll bei solchen Dingen?
Wenn möglich eine praktische Lösung (was vom Zoll zu erwarten ist).
MfG
Steuersepp
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 23:33    Titel: Re: Arznei aus Indíen vom Zoll beschlagnahmt Antworten mit Zitat

steuersepp hat folgendes geschrieben::
A könnte ein Rezept vom Arzt für Propecia nachreichen. Außerdem könnte bescheinigt werden, dass A dieses Medikament schon Jahre nimmt.


Wuerden das Rezept oder eine Bescheinigung denn das Arzneimittelgesetz ausser Kraft setzen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 05:44    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

bitte beachten Sie Folgendes:
  • Verwendung von Namen

    Jede öffentliche Aussage zu einer Person / Produkt / Firma usw. kann einer Person bzw. einem kommerziellen Anbieter nicht passen und als geschäfts- oder rufschädigend interpretiert werden oder Rechte Dritter verletzen. Da das FDR für solche meist anonymen Aussagen seiner Mitglieder haftbar gemacht werden kann, sind Beiträge mit Nennung von

    • Namen von Personen
    • Namen von Produkten, Waren, Erzeugnissen aller Art
    • Namen von Firmen

    generell nicht erwünscht. Schlimmer ist es noch, wenn solche Beiträge insbesondere negative Bewertungen enthalten. Diese Beiträge müssen gelöscht werden!
    Namens-Abwandlungen, die einen leichten und eindeutigen Rückschluß auf den eigentlichen Klarnamen zulassen, sind ebenso unerwünscht.


  • Hilfen / So geht es:

    Schildern Sie den Sachverhalt bzw. die Fragestellung allgemein ohne Namensnennungen!

Bitte beachten Sie dies bei jedem weiteren Beitrag. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Beiträge, die das ignorieren, editiert, gesperrt oder sogar ganz gelöscht werden. Diese Maßnahmen dienen nur dem Schutz des FDR und unserer Nutzerschaft.


Mit freundlichem Gruss

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 05:46    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig von der rechtlichen Seite, wäre ich bei Arzeneikäufen aus Indien sehr vorsichtig. Die Quote wirkungsloser Fälschungen und/ oder stark mit Giftstoffen belasteter Präparate ist nicht zu unterschätzen.
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
andrea1332
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 00:37    Titel: Re: Arznei aus Indíen vom Zoll beschlagnahmt Antworten mit Zitat

Guten Abend,

die Einfuhr von Arzneimitteln aus Nicht-EU-Ländern durch Privatpersonen ist nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) verboten.

Ob für diese Arzneimittel ein Rezept vorliegt oder nicht und ob man das Medikament schon länger nimmt oder nicht, ist dabei unerheblich.
Die Einfuhr ist - wie gesagt - verboten und erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.

Die zumeist praktizierte Vorgehensweise ist, dass der Beteiligte die Arzneimittel wieder ausführt (also auf seine Kosten an den Versender zurückschickt) oder sich mit der außergerichtlichen Einziehung und Vernichtung einverstanden erklärt. Für gewöhnlich wird dann auch davon abgesehen, ein OWi-Verfahren einzuleiten.

Ob man auf das Schreiben des Zolls antworten soll, kann ich so nicht sagen. Was steht denn genau in dem schreiben? Wurden Fragen gestellt?

Gruß, Andrea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.