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Alkoholtester in der Schule

 
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alkohit
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 12:26    Titel: Alkoholtester in der Schule Antworten mit Zitat

Hallo,

Könnte mir jemand sagen, ob in der Schule Alkoholtester verwendet werden können? Ist das irgendwie rechtlich geregelt? Was macht man mit den Schülern, die in die Schule unter dem Alkoholeinfluss kommen.
Ich warte auch auf interessante Vorschläge, wie man betrunkene Schüler bestrafen kann (aber keine dummen Metoden, sondern solche, die Schüler vom Alkohol abschrecken könnten).
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Um welchen Jahrgang handelt es sich hier???
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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alkohit
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um Gymnasium/ Realschule und Oberschule.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 12:48    Titel: Re: Alkoholtester in der Schule Antworten mit Zitat

alkohit hat folgendes geschrieben::
Könnte mir jemand sagen, ob in der Schule Alkoholtester verwendet werden können? Ist das irgendwie rechtlich geregelt?


M.W. gibt es dazu (Sommerloch?)Vorschläge, aber keine direkte gesetzliche Grundlage.

Möglicherweise wäre dies über eine Regelung entsprechend § 54 SchulG NRW möglich --> www.hlg-do.de/downloads/Schulgesetz.pdf

alkohit hat folgendes geschrieben::
Was macht man mit den Schülern, die in die Schule unter dem Alkoholeinfluss kommen.


alkohit hat folgendes geschrieben::
Ich warte auch auf interessante Vorschläge, wie man betrunkene Schüler bestrafen kann (aber keine dummen Metoden, sondern solche, die Schüler vom Alkohol abschrecken könnten).


Zunächst müßte man wohl überhaupt erst einmal prüfen, ob eine Pflichtverletzung oder eine behandlungsbedürftige Krankheit (--> http://de.wikipedia.org/wiki/Alkoholismus ) vorliegt.

Anschließend siehe als Beispiel §§ 54 und 53 SchulG NRW --> http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/pdf/063.pdf

Für Brandenburg z.B. siehe zur Schulgesundheitspflege § 45 SchulG und zu Ordnungsmaßnahmen § 64 SchulG --> www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46497.de#64
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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alkohit
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe die Schulgesetze von ein paar Bundesländern gelesen und habe dort keine Antwort in Bezug auf die Verwendung von Alkoholmessgeräten gefunden. Es interessiert mich aber eher die Tatsache, ob man den Lehrer, der zum Prüfen der Schüler so ein Gerät verwendet, im Gericht nicht anklagen darf.

Was diese abschreckenden Methoden betrifft, habe von einer Lehrerin gehört, die den betrunkenen Schülern je ein Glas Pflanzenöl trinken lassen hat. Für Schüler war das eklig, so dass es in ihrer Schule keine Alkoholvorfälle gab. Sehr glücklich
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

"im Gericht nicht anklagen darf."
Also Verklagen kann man jeden, ob dies mit Erfolg geschieht ist eine andere Sache.
Über etwaige Konsequenzen sollte man sich vorher Gedanken machen.
Ohne Angabe des Bundesland wird es schwierig dir zu helfen.

Aber vielleicht passt das ja:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=155540&sid=1d1f6c2cfa2c5f2f06898890052d9021

und wenn es bei der Polizei freiwillig ist, dann denke ich auch in der Schule.
Wichtiger wäre die Begründung für den Einsatz in der Schule.
Es muss schon triftige Gründe geben warum ein Lehrer dies macht.
Und gibt es einen Beschluss der Schulkonferenz dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Um welchen Jahrgang handelt es sich hier???

Mr. Green Mr. Green Mr. Green
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

alkohit hat folgendes geschrieben::
Was diese abschreckenden Methoden betrifft, habe von einer Lehrerin gehört, die den betrunkenen Schülern je ein Glas Pflanzenöl trinken lassen hat. Für Schüler war das eklig, so dass es in ihrer Schule keine Alkoholvorfälle gab. Sehr glücklich


Körperverletzung ist eine wenig sinnvolle pädagogische Methode, die völlig zu Recht erhebliche Konsequenzen für den Lehrer hätte...

Nele
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter alkohit,

bitte löschen Sie doch aus Ihrem Profil die Angabe Ihres 184 Einwohner großen Heimatdorfes, Sie sind sonst zu leicht zu identifizieren. Die Angabe des Bundeslandes genügt.

Zitat:
Es interessiert mich aber eher die Tatsache, ob man den Lehrer, der zum Prüfen der Schüler so ein Gerät verwendet, im Gericht nicht anklagen darf.
Wieso? Es gibt kein Recht auf Suff, schon gar nicht für minderjährige Schüler.

Zitat:
Ich warte auch auf interessante Vorschläge, wie man betrunkene Schüler bestrafen kann
habe von einer Lehrerin gehört, die den betrunkenen Schülern je ein Glas Pflanzenöl trinken lassen hat.
Und ich habe gehört, dass manche Leute Unsinn in Internet-Foren schreiben.

Nüchterne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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alkohit
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für alle Antworten.

Sehr geehrter Herr Knitz,

danke für die Antwort. Mich stört nicht, dass ich in einem kleinen Dorf wohne und identifiziert werden kann. Wenn das Ihnen aber stört, mache ich das für Sie.
Das ist aber nicht der Kern meines Eintrags.

Ich sage auch nicht, dass diese Methode mit Pflanzenöl klug ist, habe nur ein Beispiel angeführt (und nicht aus irgendwelchem Forum – so was passierte in Wirklichkeit).
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

alkohit hat folgendes geschrieben::

Ich sage auch nicht, dass diese Methode mit Pflanzenöl klug ist, habe nur ein Beispiel angeführt (und nicht aus irgendwelchem Forum – so was passierte in Wirklichkeit).


M.E. Nötigung und Körperverletzung.
_________________
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
alkohit hat folgendes geschrieben::

Ich sage auch nicht, dass diese Methode mit Pflanzenöl klug ist, habe nur ein Beispiel angeführt (und nicht aus irgendwelchem Forum – so was passierte in Wirklichkeit).


M.E. Nötigung und Körperverletzung.


Aber wirkungsvoll.

Die Ergebnisse der Kuschelpädagogik sehen wir ja.
_________________
mfg


Günni
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 20:20    Titel: Re: Alkoholtester in der Schule Antworten mit Zitat

alkohit hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Könnte mir jemand sagen, ob in der Schule Alkoholtester verwendet werden können?
Ja, sie können. 1x pro Jahr gibt es an unserer Schule z. B. eine Drogen-Präventionswoche, da ist u. a. die Polizei im Haus, die machen das (und bringen auch Cannabis-Pflanzen etc. mit).
Zitat:
Ist das irgendwie rechtlich geregelt?
Der Test ist freiwillig - geregelt ist da nichts.
Zitat:
Was macht man mit den Schülern, die in die Schule unter dem Alkoholeinfluss kommen.
Notarzt rufen - Verdacht auf Alkoholvergiftung.
Zitat:
Ich warte auch auf interessante Vorschläge, wie man betrunkene Schüler bestrafen kann (aber keine dummen Metoden, sondern solche, die Schüler vom Alkohol abschrecken könnten).
Die üblichen Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen reichen völlig aus.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 20:41    Titel: Re: Alkoholtester in der Schule Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
...
alkohit hat folgendes geschrieben::
Was macht man mit den Schülern, die in die Schule unter dem Alkoholeinfluss kommen.
Notarzt rufen - Verdacht auf Alkoholvergiftung.
Zitat:
Ich warte auch auf interessante Vorschläge, wie man betrunkene Schüler bestrafen kann (aber keine dummen Metoden, sondern solche, die Schüler vom Alkohol abschrecken könnten).
Die üblichen Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen reichen völlig aus.

... Wenn der Schüler minderjährig ist, dann kann zudem das Jugendamt verständigt werden, und die machen dann einen Hausbesuch bei den Eltern.
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