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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 21.08.08, 08:34 Titel: |
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matthias. hat folgendes geschrieben:: | Sorry aber die Rechnung ist doch Schwachsinn, bei der Rente des Angestellten einfach seine Beiträge wieder abzuziehen. Wenn man die Arbeitgeberanteile die der Angestellt ja auch erwirtschaftet auch noch abzieht käme man am Schluss logischerweise statistisch auf 0.0000000 Rente (da ja genausoviel ausgegeben wird wie eingenommen), das kann ja nicht anders sein und der Beamte bekommt also unendlich mal mehr Pension als der Angestellt Rente.
Also der Faktor ist undendlich nicht 4.5. Wenn man das schreibt würde aber jeder erkennen welch Schachsinn das ist.
Man kann gerne diskutieren ob Beamte gerecht bezahlt sind, allerdings mit solchen Rechnungen bekommt man da nun nicht wirklich eine Diskussionsgrundlage jenseits des Stammtisches.
MfG
Matthias |
Natürlich kann man das so rechnen. Und wenn Ihnen nicht gefällt, daß die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung nicht in die Berechnung mit einbezogen worden sind, dann machen Sie aus den 200.000 € im Beispiel halt einfach 400.000 € ... (mit "unendlich" hat das wenig zu tun).
Wenn Sie das tun, kommt in diesem Beispiel allerdings eine negative Rentenleistung von ca. -70.000 € für den gesetzlich rentenversicherten Angestellten dabei heraus - auch eine schöne Erkenntnis! |
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Old Piper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 21.08.08, 08:44 Titel: |
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Interessant ist in dem Artikel folgende Passage:
nebelhörnchens Link hat folgendes geschrieben:: | Rein statistisch hat der Pensionär/Rentner ab dem Ruhestand noch 16,5 Jahre zu leben. Der Pensionär würde bei gleichbleibendem Ruhegehalt insgesamt 576 870 Euro Pension erhalten – ohne dafür je einen Cent Beitrag gezahlt zu haben.
Der Angestellte würde nach Abzug seiner Beiträge in dieser Zeit nur 130 777 Euro bekommen. Das heißt, die Pension fällt fast viereinhalb Mal so hoch aus wie die Rente. |
Bei dem Angestellten wurde die Nettorente (d.h. abzügl. KV/PV) auf die statistische Lebenserwartung hochgerechnet, bei dem Beamten jedoch die Bruttopension, obwohl weiter oben die Steuerbelastung und der KV-Beitrag errechnet wurde (der PV-Beitrag fehlt hier).
Ziemlich unsauber.
Die Tendenz ist natürlich dieselbe, da man bei genauerem Nachrechnen immerhin noch auf einen Faktor von 3,5 kommt.
Aber auch das ist wieder mal nur die halbe Wahrheit. In einem der früheren Treads von Micado habe ich schonmal darauf hingewiesen, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen kann. Nimmt man nämlich im Vergleich zum Beamten einen Angestellten des öffentlichen Dienstes, wäre bei dem noch die ZV zu berücksichtigen - was bei der vorgestellten Statistik völlig außen vor bleibt. Bei einem Banker dürfte es noch deutlicher werden.
Zusammenfassend kann man sagen: Die Tabelle stimmt, sagt aber nicht viel aus. Eine übliche Sommerlochtabelle eben.
Zum Vergleich: Autohersteller P hat letztes Jahr 100.000 Autos produziert.
Reifenhersteller C hat im gleichen Zeitraum 500.000 Reifen geliefert.
Ist C jetzt fünfmal so produktiv wie P? _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 21.08.08, 08:48 Titel: |
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Old Piper hat folgendes geschrieben:: | Ist C jetzt fünfmal so produktiv wie P? |
Wir sollten besser nicht damit anfangen, die Produktivität eines Beamten mit der eines Angestellten vergleichen zu wollen ... |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 21.08.08, 08:48 Titel: |
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Zitat: | Zusammenfassend kann man sagen: Die Tabelle stimmt, sagt aber nicht viel aus. Eine übliche Sommerlochtabelle eben. |
Zustimmung rüberreiche
Leider will das Punktesystem nicht funktionieren... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Old Piper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 21.08.08, 08:51 Titel: |
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nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | Wir sollten besser nicht damit anfangen, die Produktivität eines Beamten mit der eines Angestellten vergleichen zu wollen ... |
Nur zu - ich hätte damit keine Probleme _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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scott FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 300 Wohnort: mosel
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Verfasst am: 21.08.08, 08:53 Titel: |
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Wir sollten besser nicht damit anfangen, die Produktivität eines Beamten mit der eines Angestellten vergleichen zu wollen ... [/quote
Ich sitze tagaus tagein mit einem Angestellten zusammen, außer dass er früher Feierabend hat als ich, sehe ich keinen Unterschied und schon gar nicht in der Produktivität. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 21.08.08, 08:55 Titel: |
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Ich meinte nicht die Arbeitsverweigerer im öffentlichen Dienst ... |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 21.08.08, 09:00 Titel: |
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nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | Ich meinte nicht die Arbeitsverweigerer im öffentlichen Dienst ... |
Sondern? _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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scott FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 300 Wohnort: mosel
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Verfasst am: 21.08.08, 09:02 Titel: |
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oh, wie gemein !!! |
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Old Piper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 21.08.08, 09:06 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | Ich meinte nicht die Arbeitsverweigerer im öffentlichen Dienst ... |
Sondern? |
Sie meint die Arbeitsverweigerer im privaten Dienstleistungssektor _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 21.08.08, 09:07 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | Ich meinte nicht die Arbeitsverweigerer im öffentlichen Dienst ... |
Sondern? |
Alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Das ist nach meiner Kenntnis ein etwas größerer Personenkreis als nur der öD ... |
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scott FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 300 Wohnort: mosel
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Verfasst am: 21.08.08, 09:07 Titel: |
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...sie ist wohl eingenickt...duck |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 21.08.08, 09:11 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | Ich meinte nicht die Arbeitsverweigerer im öffentlichen Dienst ... |
Sondern? |
nebelhörnchen meint wohl die Emsigkeit von Bankberatern, die unermütlich ihre Kunden betrügen und belügen und vorsätzlich falsch beraten --> www.forumdeutschesrecht.de/phpbb/viewtopic.php?p=892637&highlight=#892637
Da kann sich der öffentliche Dienst eine Scheibe abschneiden.
Ansonsten kann ich mit der fraglichen Tabelle auch nichts anfangen.
Ein Botschaften bekommt 7590 EUR Gehalt und 5538 EUR Pension.
Welcher Beruf ist in der freien Wirtschaft mit dem Botschafter vergleichbar und wie wird der bezahlt und wieviel Rente bekommt der?
Was ist ein Oberschaffner (Gehalt 1973 EUR, Pension 1439 EUR)? Der Kontrolleur im Zug? Und wenn ja: Wieviel verdient ein angestellter Oberschaffner und wieviel Rente bekommt der?
Was bedeutet der Familienzuschlag, der in der Tabelle in das Gehalt eingerechnet wurde? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 21.08.08, 09:11 Titel: |
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scott hat folgendes geschrieben:: | ...sie ist wohl eingenickt...duck |
Ich muß heute noch ins Einwohnermeldeamt und werde berichten ... |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 21.08.08, 11:19 Titel: |
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Zitat: | Was bedeutet der Familienzuschlag, der in der Tabelle in das Gehalt eingerechnet wurde? |
Das ist die grundgesetzlich garantierte Alimentation sprich Abdeckung der Mehrkosten eines verheirateten Beamten , die beträgt im Schnitt fürstliche 105 Euronen.
Ich sehe da mal wieder ein gnadenloses Informationsdefizit was die Systematik der beamtenrechtlichen Bezahlung anbelangt, habe aber ausser dem folgenden Satz keine Lust mehr mich an dieser Disku. zu beteiligen.
Den mir gegenüber sitzenden Meckerköpfen, welche auf das dem Beamtentum immanente Nichtarbeiten(wollen) anspielen entgegne ich immer fröhlich:
Guter Mann, wenn ich hätte arbeiten wollen in meinem Leben, dann wäre ich alles geworden, nur kein Beamter.
_________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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