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fatmike FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.12.2007 Beiträge: 90
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Verfasst am: 22.08.08, 09:03 Titel: verständnisfrage zu täglicher arbeitszeit |
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hallo,
in §3 (arbzg) steht ja, "die werktägliche arbeitszeit der arbeitnehmer darf acht stunden nicht überschreiten. sie kann auf bis zu zehn stunden nur verlängert werden, wenn innnerhalb von sechs kalendermonaten oder innerhalb von 24 wochen im durchschnitt acht stunden werktäglich nicht überschritten werden".
angenommen, eine arbeitnehmer(in) möchte einen arbeitsvertrag mit einer vier-tage-woche und dabei immer montags bis donnerstags bei einer wöchentlichen arbeitszeit von 33 stunden, d.h. 8,25 stunden täglich arbeiten. somit wären die zulässigen acht stunden (arbeits-)täglich ja knapp überschritten.
wäre dies zulässig? eine bv oder ein tv existieren nicht. |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 22.08.08, 09:44 Titel: Re: verständnisfrage zu täglicher arbeitszeit |
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Ich denke schon daß das zulässig wäre, denn | fatmike hat folgendes geschrieben:: |
in §3 (arbzg) steht ja, "die werktägliche arbeitszeit der arbeitnehmer darf acht stunden nicht überschreiten. sie kann auf bis zu zehn stunden nur verlängert werden, wenn innnerhalb von sechs kalendermonaten oder innerhalb von 24 wochen im durchschnitt acht stunden werktäglich nicht überschritten werden". |
Ich würde hier die in 24 Wochen geleistete Arbeitszeit ,in Stunden, durch die Anzahl der Werktage (= Montag - Samstag, also 6 ) teilen.
Falls diese Zahl kleiner ist als 8 gehts.
Falls an weniger Arbeitstagen gearbeitet wird, gilt hier trotzdem die tägliche Höchstgrenze von 10 Stunden! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Zuletzt bearbeitet von karli am 22.08.08, 10:14, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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WeDu FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 633 Wohnort: Lüdenscheid
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Verfasst am: 22.08.08, 09:56 Titel: |
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Moin karli,
ich bin fast bei dir!
Nur hier nicht:
Falls diese Zahl kleiner ist als zehn gehts.
Mach aus der 10 ne 8 und alles wird gut. _________________ Alles wird gut.
Meine Meinung, reine Meinung und nichts als Meinung, so wahr ich hier schreibe!
Gruß
Werner |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 22.08.08, 10:14 Titel: |
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Genau!
Mach ich WeDu!
Viele Dank  _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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WeDu FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 633 Wohnort: Lüdenscheid
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Verfasst am: 22.08.08, 10:20 Titel: |
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Immer wieder gerne  _________________ Alles wird gut.
Meine Meinung, reine Meinung und nichts als Meinung, so wahr ich hier schreibe!
Gruß
Werner |
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fatmike FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.12.2007 Beiträge: 90
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Verfasst am: 22.08.08, 10:28 Titel: Re: verständnisfrage zu täglicher arbeitszeit |
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| karli hat folgendes geschrieben:: | Ich denke schon daß das zulässig wäre, denn | fatmike hat folgendes geschrieben:: |
in §3 (arbzg) steht ja, "die werktägliche arbeitszeit der arbeitnehmer darf acht stunden nicht überschreiten. sie kann auf bis zu zehn stunden nur verlängert werden, wenn innnerhalb von sechs kalendermonaten oder innerhalb von 24 wochen im durchschnitt acht stunden werktäglich nicht überschritten werden". |
Ich würde hier die in 24 Wochen geleistete Arbeitszeit ,in Stunden, durch die Anzahl der Werktage (= Montag - Samstag, also 6 ) teilen.
Falls diese Zahl kleiner ist als 8 gehts.
Falls an weniger Arbeitstagen gearbeitet wird, gilt hier trotzdem die tägliche Höchstgrenze von 10 Stunden! |
so weit verstanden. dann wäre es also zulässig, z.b. einen av mit einer wöchentlichen arbeitszeit von 45 stunden (verteilt auf montag bis freitag) abzuschließen? im 24 wochen-durchschnitt wären das ja weniger als 8 stunden. |
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WeDu FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 633 Wohnort: Lüdenscheid
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Verfasst am: 22.08.08, 10:51 Titel: |
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Jawollja, das wäre möglich! _________________ Alles wird gut.
Meine Meinung, reine Meinung und nichts als Meinung, so wahr ich hier schreibe!
Gruß
Werner |
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Günni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.12.2004 Beiträge: 1232
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Verfasst am: 22.08.08, 11:41 Titel: |
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| WeDu hat folgendes geschrieben:: | | Jawollja, das wäre möglich! |
Sehe ich nicht so, da dann die tägliche Höchstgrenze von 10 Stunden überschritten wird. _________________ mfg
Günni |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 22.08.08, 11:50 Titel: |
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Wieso?
45 Std./Woche durch 5 Arbeitstage ist 9 Std. pro Arbeitstag.
Und 45 Wochenstunden durch 6 Werktage sind 7,5 Std. pro Werktag.
Ich komm da nicht auf mehr als zehn Stunden!
Oder  _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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fatmike FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.12.2007 Beiträge: 90
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Verfasst am: 22.08.08, 12:10 Titel: |
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jetzt mal mein verständnis des paragraphen: bislang bin ich davon ausgegangen, dass vertraglich nie mehr als acht stunden pro tag vereinbart werden dürfen.
die tägliche arbeitszeit dürfte sich zwar erhöhen (z.b. wegen angeordneter mehrarbeit), aber eben im 24-wochen-durchschnitt nicht höher als acht stunden sein. |
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WP FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2006 Beiträge: 445 Wohnort: Ruhrpott ..............................(da, wo er kocht)
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Verfasst am: 22.08.08, 19:52 Titel: |
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| fatmike hat folgendes geschrieben:: | | jetzt mal mein verständnis des paragraphen: bislang bin ich davon ausgegangen, dass vertraglich nie mehr als acht stunden pro tag vereinbart werden dürfen. |
Das ist nicht richtig. So lautet nur der erste Satz des § 3.
Da dort von Werktagen die Rede ist (Mo - Sa), kann man nach Satz 2 auch eine andere Aufteilung vornehmen - sofern man die Ausgleichsgrenzen einhält.
| Zitat: | § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
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Es steht nirgendwo, dass es Überstunden sein müssen - oder angeordnete Mehrarbeit.
| Zitat: |
die tägliche arbeitszeit dürfte sich zwar erhöhen (z.b. wegen angeordneter mehrarbeit), aber eben im 24-wochen-durchschnitt nicht höher als acht stunden sein. |
Da die Woche 6 Werktage hat, häufig aber nur von Mo - Fr. gearbeitet wird, könnte auch wöchentlich 48 Std. gearbeitet werden, ohne dass der verlangte Durchschnitt gesprengt würde.
Sollte allerdings der AV so geschrieben sein, müssten diese Stunden auch bezahlt werden, wenn weniger Arbeit anfällt. _________________ Gruß
WP
.........Pssst ... Durch Anklicken des grünen Punktes unter meinem Namen vermeidest Du meinen Fluch ... |
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WP FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2006 Beiträge: 445 Wohnort: Ruhrpott ..............................(da, wo er kocht)
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Verfasst am: 22.08.08, 19:58 Titel: |
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| karli hat folgendes geschrieben:: | Wieso?
45 Std./Woche durch 5 Arbeitstage ist 9 Std. pro Arbeitstag.
Und 45 Wochenstunden durch 6 Werktage sind 7,5 Std. pro Werktag.
Ich komm da nicht auf mehr als zehn Stunden!
Oder  |
Nix oder. WeDu und Du haben/hast recht.
Das Farbenspiel konnte ich mir nicht verkneifen.  _________________ Gruß
WP
.........Pssst ... Durch Anklicken des grünen Punktes unter meinem Namen vermeidest Du meinen Fluch ... |
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Günni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.12.2004 Beiträge: 1232
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Verfasst am: 22.08.08, 22:11 Titel: |
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| karli hat folgendes geschrieben:: | Wieso?
45 Std./Woche durch 5 Arbeitstage ist 9 Std. pro Arbeitstag.
Und 45 Wochenstunden durch 6 Werktage sind 7,5 Std. pro Werktag.
Ich komm da nicht auf mehr als zehn Stunden!
Oder  |
Heute Vormittag war ich bei einer von der Arbeitsagentur zugewiesenen Weiterverblödungsveranstaltung. Das dortige Niveau färbte auf meine mathematischen Fähigkeiten ab, sodass ich für die Arbeitszeit von Mo bis Fr 4 Arbeitstage berechnete. Und 45 Stunden auf 4 Tage verteilt sind nun einmal mehr als 10 Std pro Tag. Das habe ich auch heute Vormittag mit meinen eingeschränkten mathematischen Fähigkeiten noch rausgekriegt.
Sorry _________________ mfg
Günni |
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