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Urlaub einfach verfallen,geht das??

 
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eppione
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 10:25    Titel: Urlaub einfach verfallen,geht das?? Antworten mit Zitat

Ich habe im mai dieses jahres eine arbeits gelegenheit von der Arge bekommen,es handelt sich um eine entgeld variante.
Im juni bin ich wegen einer krankheit am herz krank geschrieben worden,worauf der AG mit zum 31.07 kündigte,in der probezeit.
Mir stehen noch 5 tage urlaub zu,den ich wegen der Krankheit nicht nehmen konnte,im arbeits vertrag steht ,bei abbruch der masnahme,egal aus welchen grund,wird zustehender urlaub nicht abgegolten.
Auf nachfrage von mir wurde mir gesagt,der urlaub ist verfallen.
Ist das wirklich so in Ordnung??
Können die das einfach so machen??
Oder gibt es hierfür ein Gesetz.

Kann mir jemand die rechtslage erklären??
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub abzugelten, wenn er nicht mehr gewährt werden kann.
Nach § 13 Abs. 1 BUrlG kann von dieser Regelung nur durch einen Tarifvertrag abweichendes geregelt werden, nicht durch einen Arbeitsvertrag.

Also Rat einholen, welcher Tarifvertrag gilt und ob dort abweichendes geregelt ist.

Um die Ansprüche nicht zu verlieren, schon mal beim Arbeitgeber schriftlich die Abgeltung verlangen.

Hans
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eppione
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Person x hat den AG darauf hingewiesen und der meinte weil im Vertrag steht :
Eine Abgeltung des urlaubs,aus welchem grund auch immer,findet nicht statt:
verfällt der urlaub.
Muss sich der AG nicht auch an das BurlG halten???
Wie sollte X jetzt vorgehen??
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Hogwarts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eppione,

die Aussage von Hans Speicher ist nicht ganz korrekt. Wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht mehr genommen werden kann verfällt er.

Entsprechende Beiträge findest du unter der Suchfunktion in der Menüleiste oben rechts.
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hogwarts hat folgendes geschrieben::
Hallo Eppione,

die Aussage von Hans Speicher ist nicht ganz korrekt. Wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht mehr genommen werden kann verfällt er.


Aber Urlaub der in 2008 entstanden ist wie in dem Fall verfällt erst am 31.3.2009.

Die Frage die sich mir evtl. stellt ist ob das überhaupt ein Arbeitsverhältnis war. Wurden denn vom Arbeitgeber Kranken-Rentenversicherung usw bezahlt?

MfG
Matthias
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WeDu
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 633
Wohnort: Lüdenscheid

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
ich fasse es nicht!
weil im Vertrag steht :
§13 Abs.1 S.3 BUrlG Unabdingbarkeit
Im Übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Im Überigen; ist natürlich der Arbeitsvertrag!
Man sollte den Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs, schriftlich beim ArbGeb. unter Fristsetzung geltend machen und arbeitsgerichtliche Schritte nach Fristverstreichung schon ankündigen!
Dann aber auch durchziehen!
Die Rechtspfleger bei den Arbeitsgerichten helfen bei einer Klageformulierung.
Bis zur zweiten Instanz braucht man auch keinen RA, man kann sich selbst verteidigen oder einen Kundigen hinzuziehen.
_________________
Alles wird gut.
Meine Meinung, reine Meinung und nichts als Meinung, so wahr ich hier schreibe!
Gruß
Werner
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eppione
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Matthias,

Ja es war ein sozialpflichtiges arbeits verhältniss,auf 6 monate befristet,
mit einem drittfinanzierten arbeitsvertrag.
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eppione
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Matthias,

Ja es war ein sozialpflichtiges arbeits verhältniss,auf 6 monate befristet,
mit einem drittfinanzierten arbeitsvertrag.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

eppione hat folgendes geschrieben::
Hallo Matthias,

Ja es war ein sozialpflichtiges arbeits verhältniss,auf 6 monate befristet,
mit einem drittfinanzierten arbeitsvertrag.


Dann s. WeDU
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eppione
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Habe dem AG bis zum 12.08 also bis morgen eine frist gesetzt,natürlich schriflich,bin jetz mal gespannt was ihm jetzt wieder einfällt.
Höre ich bis morgen nix von ihm,so werd ich am mittwoch beim Arbeitsgericht Klage erheben..
Noch anzumerken ist das alle verträge des AG diesen passus enthalten und so schon einige um ihren Urlaub gebracht worden sind,und auch noch werden..
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eppione
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23.08.08, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Person x hat am 13.08 beim arbeitsgericht klage eingereicht,da der ehemalige AG die frist verstreichen lies,am 18.08 ist dem AG die klageschrift vom a.gericht ins haus geflattert,am 19.08 schrieb der AG an X-hiermit erkennen wir ihren anspruch auf urlaubsabgeltung an,bitte reichen sie ihre steuerkarte ein ,damit wir die abrechnung fertig machen können.
X war am 21 bei Ehem. AG und fragte ihn warum er nicht auf die frist reagiert hat,darauf AG:vonihnen lasse ich mir doch keine frist setzen.

Meine frage nun,wie wird der urlaub von 4 tagen-220,60 Euro brutto steuerlich abgerechnet,
welche kosten enstehen für x wenn er die klage zurück zieht,termin wäre:09.09.
muss die kosten der AG übernehmen??
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Die Nachzahlung wird ganz normal als Arbeitslohn versteuert und mit Sozialversicherung belegt.
Wenn man die Klage vor dem ersten Termin zurück nimmt entstehen meines Wissens gar keine Kosten.

MFG
Matthias
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