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Mit Ausländischen Kfz legal nach Deutschland?

 
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deacone
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 08:39    Titel: Mit Ausländischen Kfz legal nach Deutschland? Antworten mit Zitat

Hallo.

Da mir im Ausländerrecht keiner helfen konnte, versuche ich es einfach nochmal hier Smilie

Also mich interessiert folgender Fall:

Person A ist Ausländer (innerhalb EU) und Vater von Person B.

Nun möchte Person B mit dem im Ausland angemeldeten Auto von Person A nach Deutschland fahren und dort mit dem Kfz eine gewisse Zeit verbleiben.
Nur Person B ist deutscher Staatsbürger und besitzt einen festen Wohnsitz in Deutschland und einen temporären Wohnsitz im Ausland.

Ist es Person B gestattet sich mit dem Kfz in Deutschland aufzuhalten?


Vielen Dank schonmal im vorraus Smilie

MfG
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Reiserecht ist das nicht unbedingt, eher StVO.

Ich sehe keine Gründe, die dagegen sprechen, dass B das Auto vom Fahrzeughalter A (ihrem/seinem Vater) in Deutschland fährt. Führerschein vorausgesetzt.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Und auch ein bisschen Steuerrecht (KFZ-Steuer) ... Winken

Das Fahrzeug muß da angemeldet sein, wo es seinen regelmäßigen Aufenthalt hat.
Soll das Fahrzeug also dauerhaft/regelmäßig in Deutschland verbleiben (ich meine die Grenze sind 185 Tage), müsste es umgemeldet werden.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschiebe (zunächst) mal zum Verkehrsrecht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Mr.X
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage wird hier beantwortet.
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deacone
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

So vielen Dank erstmal.
Der Link war sehr informativ.

Nur scheinen mir diese beiden Aussagen etwas im Wiederspruch zu stehen:


Zitat:
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls noch § 3 Nr. 13 KraftStG von Bedeutung. Danach entfällt die Steuerbefreiung auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt eines Fahrzeugs im Inland, wenn das Fahrzeug u.a. von Personen benutzt wird, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Auch in diesem Fall liegt eine rechtswidrige Benutzung des Fahrzeugs vor mit der Folge, dass eine Kfz-Steuerpflicht entsteht.
Zitat:

Von verschiedenen Finanzämtern wird nun jedoch u.a. unter Bezugnahme auf ein Urteil des EuGH vom 2.7.2002 (C-115/00) sowie des Finanzgerichts Münster vom 18.03.2003 (13 K 8355/97), die Auffassung vertreten, dass eine Besteuerung von Fahrzeugen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft wegen widerrechtlicher Benutzung generell nicht mehr relevant sei und dass demnach bei Antreffen solcher Fahrzeuge kein Verstoß mehr gegen die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung (Kfz-Steuer) vorlägen.



Person B hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt ja in Deutschland - somit würde ja die Steuerbefreiung entfallen. Gibt es eine Möglichkeit der Steuerpflicht nachzukommen ohne das Auto ummelden zu müssen?


Vll ist noch wichtig zu sagen, dass das Kfz sich nicht länger als durchgängig 90 Tage in Deutschland befindet und spätestens in einem Jahr wieder dauerhaft im Ausland sein wird.
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