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Umweg von Zug -> Verspätung -> Alternative wäre günsti

 
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peacebrother
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 15:55    Titel: Umweg von Zug -> Verspätung -> Alternative wäre günsti Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wiedereinmal ein bekanntes Unternehmen Sehr glücklich


Angenommen Person A muss mit dem Zug von D nach M.
Er besorgt sich dazu ein ICE-Ticket im Wert von 89€.

Er steigt in D ein. Kurz vor K kommt die Durchsage, dass der Zug einen außerplanmäßigen Umweg fahren muss.
A plant circa 2 Stunden später in M anzukommen.
Er kann sich auf jeden Fall "wahnsinnig" über einen Gutschein im Wert von 20% des Fahrpreises freuen (8,9€).
(Die verlorengegangene Zeit ist ja eh unwichtig. Dreht sich alles nur ums Geld)

Nun forscht A im Internet nach und sieht, dass er auch mit einem anderen Zug von D nach M gekommen wäre.
Dieser IC wäre gleich diesen Umweg gefahren und A hätte nur 72€ bezahlen müssen.
A wäre mit diesem IC zur gleichen Zeit in M angekommen, wie der ICE nun durch die Verspätung.

Nun die Frage:
Kann A von dem unternehmen fordern, dass
- der Differenzbetrag von 89€ und 72€ auf dem Bankkonto gutgeschrieben wird?
- und er zusätzlich einen Gutschein in Höhe von 7,2€ erhält?

- oder was?

Danke, Gruss
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 20:54    Titel: Re: Umweg von Zug -> Verspätung -> Alternative wäre gü Antworten mit Zitat

Hallo Peacebrother,

peacebrother hat folgendes geschrieben::

wiedereinmal ein bekanntes Unternehmen Sehr glücklich

... und leider dieses Mal auch kein Glück. Der Fahrgast ist ICE gefahren und hat auch den entsprechenden ICE-Fahrpreis zu zahlen. Eine Entschädigung über die 20% hinaus ist nicht vorgesehen - es sei denn aus Kulanz. Die Begründung liegt übrigens im gesteigerten ICE-Komfort, wobei ich jetzt aber keinesfalls über die Komfort-Unterschiede zwischen IC und ICE diskutieren möchte.

Viele Grüße
Nordland
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Risus
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 22:20    Titel: Re: Umweg von Zug -> Verspätung -> Alternative wäre gü Antworten mit Zitat

peacebrother hat folgendes geschrieben::
Kann A von dem unternehmen fordern, dass
- der Differenzbetrag von 89€ und 72€ auf dem Bankkonto gutgeschrieben wird?
- und er zusätzlich einen Gutschein in Höhe von 7,2€ erhält?

- oder was?


Hallo pb,
gerade wollte ich noch schnell meinen Senf loswerden, aber da war Kollege Nordland schon schneller.

Und was muss ich feststellen: Recht hat er Sehr glücklich

Nicht nur, das wir (wenigstens diesmal) einer Meinung sind. Die 20% Gutschein sind bereits die gesamte Entschädigung für ICE / IC / EC (gemäss 9.1.4 der AGB des Unternehmens) - und das war's.
Spielt keine Rolle, welche Strecke der Zug genommen hat.
Spielt auch keine Rolle, dass sich die Fahrzeit durch die Umleitung fast verdoppelt hat.
Spielt auch keine Rolle, dass man - hätte man von der Umleitung vorher gewusst - in diesem Fall mit einem IC / EC in der gleichen, längeren Netto-Fahrzeit wie mit dem ICE ans Ziel gekommen wäre.

Denn Nordland hat sich als ausgefuchster Szenekenner auch von den eingebauten Fallen in Ihrer Aufrechnung nicht auf's Glatteis führen lassen. Winken

Sie hätten ja auch wirklich mal dazu schreiben können, dass Ihre 8,90 € nur deshalb stimmen, weil sie 20% des halben Fahrpreises einer Hin- und Rückfahrkarte für 89 € incl. Platzreservierung von Düsseldorf nach Mainz sind. Mr. Green Mr. Green

Meine Rechnung: Mit der Entschädigung über 8,90 € für die einfache Fahrt kostet diese dann nur 35,60 €.
Hätte man gleich den IC mit der längeren Fahrzeit für 72 € genommen, hätte die einfache Fahrt 36 € gekostet. Wenn der IC mit weniger als 1 Stunde Verspätung ankommt, werden dafür auch keine zusätzlichen 20% Gutschein fällig. Das heisst, die pünktliche IC-Fahrt wäre dann in der Summe sogar noch 0,40 € teurer geworden als die ICE-Fahrt mit Verspätung - und wer will das schon... ? Mit den Augen rollen

Ironie Smiley
/Anfang/
Ansonsten bin ich der Meinung, dass notorische Querulanten wie Sie schon von Gesetz wegen von der Personenbeförderung ausgeschlossen gehören! Mr. Green

Eine Frage an die Eisenbahnfreunde. Mal unter uns:
1.
Wer ist mit mir nicht auch der Meinung, dass der Kunde bei einer ICE-Umleitung mit 2 Stunden längerer Fahrzeit eigentlich einen Zuschlag zahlen müsste? Und zwar in Höhe des Fahrpreises für die Strecke, die ein ICE normalerweise mit Maximalgeschwindigkeit in 2 Stunden zurücklegen kann?
Schliesslich nutzt er den ICE-Komfort ganze 2 Stunden länger als eigentlich bezahlt und könnte noch froh sein, wenn ihm der Zugbegleiter nicht deshalb zusätzlich ein erhöhtes Beförderungsentgeld in Rechnung stellt. Und von der vermehrten Abnutzung der Sitzpolster durch ungeduldiges Herumrutschen wegen der Verspätung mal ganz zu schweigen...

2.
Da der Kunde - bei geänderter Streckenführung - ausserdem noch an netten Landschaften vorbeikommt, die er ansonsten auf der gewöhnlichen, bereits bekannten, langweiligen ICE-Trasse nie zu Gesicht bekommen hätte, müssten doch - wie bei den meisten Pauschalreisen - Ausflüge in die Gegend vom Kunden vor Ort extra bezahlt werden. Oder?

3.
Und wenn der Kunde vorher nicht ausdrücklich beim Zugpersonal das Abklemmen des Bordfunkes in seinem Abteil verlangt und der Nutzung widersprochen hat, hätte er sich dann unberechtigerweise den Nutzen von informativen Durchsagen der Reiseleitung erschlichen? Die Bordfunk-Durchsagen müssten doch - zumindest bei plötzlich geänderter Streckenführung - vor Gericht ohnehin als "erhöhter Betreuungsaufwand" des Unternehmens anerkannt und somit an den Kunden weitergegeben werden können?

/Ende/ Ironie Smiley

Fragen über Fragen!

Freundliche Grüsse
Risus
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Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Peacebrothers Fahrt ging von „D nach M“. Das können natürlich alle möglichen Städte sein. Ich dachte zum Beispiel an die bayerische Landeshauptstadt. Aber ich habe mir nicht die Mühe gemacht, anhand des Preises die tatsächliche Relation herauszusuchen. Insofern danke für die Recherche.

Grundsätzlich kann es immer vorkommen, dass man viel Geld für einen schnellen Zug zahlt, und dieser Zeitvorteil durch eine Verspätung dann zunichte gemacht wird. Wer würde sich da nicht ärgern, wenn er mit einem günstigeren Zug letztendlich in der gleichen Zeit angekommen wäre?

Ich habe auch nichts gegen Forderungen nach besseren Fahrgastrechten. Diese schweben schon seit langem im Raum. Einige werden sich vielleicht noch an den alten § 17 EVO erinnern, der pauschal jegliche Haftung für Verspätung und Ausfall ausschloss. Insgesamt hat sich kaum etwas verbessert. Aber einen Aspekt darf man nicht außer acht lassen. Würden die Fahrgäste eine bessere Entschädigung im Verspätungsfall erhalten, müssten die Entschädigungen zum Ausgleich auf alle Fahrpreise umgelegt werden. Die Fahrgäste würden dann einen höheren Grundpreis zahlen und bei Verspätungen dafür mehr Geld zurück erhalten, was statistisch ein Nullsummenspiel wäre.

Das deutsche Schienennetz platzt aus allen Nähten. Störungen sind mittlerweile an der Tagesordnung. Investiert wird aber hauptsächlich in den Straßenbau, ganz zu schweigen von den massiven Subventionen für die Autoindustrie (Beispiel Steuervergünstigungen). Solange sich an dieser grundsätzlichen Einstellung nichts ändert, sind bessere Fahrgastrechte reine Makulatur.

Viele Grüße
Nordland
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peacebrother
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antworten.
Also M ist weder Mainz noch München, sondern liegt irgendwo in Baden-Württemberg Sehr glücklich Sehr glücklich

Laut Fahrplan gebuchte Verbindung:
Abfahrt in Düsseldorf um 15:26 Uhr
Ankunft in Mannheim um 17:24 Uhr
Abfahrt in Mannheim um 17:36 Uhr
Ankunft in Karlsruhe um 17:59 Uhr
Abfahrt in Karlsruhe um 18:05 Uhr
Ankunft am Ziel um 18:33 Uhr
Kosten mit BC50: 44,50€

Laut Fahrplan langsamere Verbindung:
Abfahrt in Düsseldorf um 16:27
Ankunft in Mannheim um 19:21 Uhr
Abfahrt in Mannheim um 19:36 Uhr
Ankunft in Karlsruhe um 19:59 Uhr
Abfahrt in Karlsruhe um 20:05 Uhr
Ankunft am Ziel um 20:33 Uhr
Kosten mit BC50: 36,00€

Fahrt von "A":
Abfahrt in Düsseldorf um 15:26 Uhr
Ankunft in Mannheim um 18:42 Uhr
Abfahrt in Mannheim um 19:11 Uhr
Ankunft in Karlsruhe um 19:38 Uhr
Abfahrt in Karlsruhe um 20:05 Uhr
Ankunft am Ziel um 20:33 Uhr
Kosten mit BC50: 44,50€

Mit der langsameren Verbindung wäre "A" eine Stunde weniger im Zug gewesen und hätte weniger gezahlt (und hätte für den größten Teil der Strecke einen bequemeren IC-Sitz gehabt).

Da "A" aber 2 Stunden länger als geplant und die Strecke der langsameren Verbindung gefahren ist lautet meine Rechnung daher und das wird "A" bestimmt auch in einem üblen Beschwerdebrief so niederschreiben:

- 44,50€ - 36,00€ = 8,50€ Gutschrift auf dem Bankkonto.
- 36,00€ * 0,20 = 7,2€ Gutschein
- Teil-Rückerstattung der Platzreservierung, denn "A" konnte die Platzreservierung in seinem Anschlusszug in Mannheim nicht einnehmen.

Einen Gutschein in Höhe von 9,80€ wird "A" nicht akzeptieren. Er ist einen "Beförderungsvertrag" mit der Deutschen Bahn eingegangen, der vorsieht, dass "A" von Düsseldorf, über Köln/Siegburg-Bonn/FFM Flughafen/Mannheim/Karlsruhe ans Ziel kommt und nicht über Köln/Bonn/Koblenz/Usbekistan/Madagaskar/Paris/....

Hätte "A" dies vor Abfahrt gewusst, hätte er das Ticket ausbezahlen lassen und wäre mit dem Bummelzug um 16:27 Uhr gefahren, mit einem späteren oder vielleicht auch erst am nächsten Tag.

P.S.
Ab wann bekommt der Kunde endlich bares anstatt einem Gutschein? Sollte dies nicht eingeführt werden?
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ratte1
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 19:07    Titel: Re: Umweg von Zug -> Verspätung -> Alternative wäre gü Antworten mit Zitat

Hallo,
Risus hat folgendes geschrieben::
Wer ist mit mir nicht auch der Meinung, dass der Kunde bei einer ICE-Umleitung mit 2 Stunden längerer Fahrzeit eigentlich einen Zuschlag zahlen müsste? Risus

Auf den Arm nehmen Dafür! Lachen

Freundliche Grüße
ratte1
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peacebrother
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich jetzt mal einen in einem anderen Beitrag geposteten AGB-Auszug nehmen:

Zitat:

9. Haftung
9.1 Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis
9.1.1 ... oder fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus, kann der Reisende
(i) auf die Weiterfahrt verzichten und die entgeltfreie Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke verlangen,

(ii) auf die Weiterfahrt verzichten und entgeltfrei mit dem nächsten Zug zum Abgangsbahnhof zurückkehren und die entgeltfreie Erstattung von Fahrpreis und Gepäckfracht sowie die kostenfreie Rücksendung seines Reisegepäcks verlangen oder
(iii) seine Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht, mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen.


Hätte ich also bereits am Düsseldorfer Bahnhof gewusst, dass der ICE nicht die fahrplanmäßige Strecke fährt, hätte ich den kompletten Preis zurückverlangen und irgendwann anders fahren können?
Dies wurde jedoch erst kurz vor Köln durchgesagt. Ergo hat das Unternehmen die Kunden am Düsseldorfer Bahnhof nicht über die Sachlage informiert, um diesen Paragraphen zu umgehen?
Bzw. ich kann mir den Differenzbetrag von 44,50 zu 36,00 erstatten lassen?
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peacebrother
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wie sieht denn nun die Rechtslage aus? "A" hat mit dem Unternehmen telefoniert. Das Unternehmen hat "A" einen Gutschein in Höhe von 8,90€ zugeschickt.

Dies gefällt "A" absolut nicht. Kann er auf AGB Punkt 9 aufbauen??
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo peacebrother,

peacebrother hat folgendes geschrieben::
wie sieht denn nun die Rechtslage aus? "A" hat mit dem Unternehmen telefoniert. Das Unternehmen hat "A" einen Gutschein in Höhe von 8,90€ zugeschickt.

Dies gefällt "A" absolut nicht. Kann er auf AGB Punkt 9 aufbauen??


du hattest das Recht, deine Reise abzubrechen. Du hast es nicht getan und bist von D nach M gefahren. Damit wurde der Beförderungsvertrag seitens des Unternehmens erfüllt. Die zitierte Regelung gilt nur für diejenigen Reisenden, die auf andere Art und Weise an den Zielbahnhof kommen müssen. Übrigens weiß man nicht immer am Abgangsbahnhof, dass der Zug irgendwann mal umgeleitet wird.

Viele Grüße
Nordland
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peacebrother
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


Du (ich)?? Du meinst "A" Sehr glücklich Sehr glücklich

Naja, "A" hätte seine Reise in D abgebrochen, wenn er gewusst hätte, dass der Zug nicht seine eigentliche Strecke fahren würde.
Aber die Durchsage kam ja erst kurz vor K.
Dann in K die Reise abbrechen, auf einen Zug hoffen, der wieder nach D fährt.
Was ist noch zu tun? Ahnungsloses DB-Personal fragen, die darauf keine Antwort haben. Einfach in einen Zug einsteigen, kontrolliert werden, Fahrpreisnacherhebungsschein bekommen, den einschicken und von der dortigen Stelle gesagt bekommen, dass aus Kulanz nur 20€ zu zahlen sind. Den Fall an den BC-Service geben und die stellen sich wieder sturr?? Ne, ohne "A".
Außerdem war bereits in D klar, dass "A"s Zug nicht seine eigentliche Strecke fahren kann, da der ICE vor dem von "A" auch nicht diese Strecke lt. Durchsage am Bahnhof fahren konnte.

Übrigens hat "A" auf einer Seite die für Fahrgastrechte kämpft, gelesen, dass "A" einen Gutschein in Höhe von 25€ verlangen kann, da er eine Verspätung von mehr als 90 Minuten hatte. Wie sieht es damit aus?
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

natürlich meinte ich "A". Dass du nicht beteiligt sein kannst, sieht man ja an deinem vorletzten Beitrag Smilie

Wenn A die Reise in K abgebrochen hätte, hätte er auch kostenlos wieder nach D zurückfahren können. Genau das besagt die Regelung ja. Das Personal im Zug weiß das im Normalfall auch, zur Sicherheit hätte man vielleicht in K zum ServicePoint gehen können, die hätten dann Reiseabbruch bescheinigt.

Ob die Umleitung schon in D feststand, wird hier wohl niemand beurteilen können. Dass ein früherer Zug umgeleitet wurde, ist kein absoluter Beweis dafür. Möglicherweise hat man damit gerechnet, dass die Streckensperrung bald wieder aufgehoben werden würde.

Woraus sich ein Anrecht auch einen Gutschein iHv 25 Euro ergeben soll, erschließt sich mir nicht. Gemeint sein könnte ein Reisegutschein aus Kulanz. Tatsächlich wurden früher recht großzügig Gutscheine ausgegeben an Reisende, die sich über hohe Verspätungen beschweren. Das muss wohl mit Einführung der verbindlichen Verspätungsentschädigung weniger geworden sein. Tja, mit der hochgelobten verbindlichen Entschädigung kommen jetzt wohl einige schlechter weg als vorher.

Ich würde A ja gerne helfen, aber ein Rechtsanspruch auf eine höhere Entschädigung besteht leider nicht. Es kräht auch kein Hahn danach, wenn ich auf einer Autofahrt eine Stunde am Kamener Kreuz und eine Stunde am Kölner Ring verliere.

Gruß
Nordland
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