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recht.de :: Thema anzeigen - Vergütung in der Ausbildung bei Krankheitsfall *DRINGEND!
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Vergütung in der Ausbildung bei Krankheitsfall *DRINGEND!

 
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magg08
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 15:00    Titel: Vergütung in der Ausbildung bei Krankheitsfall *DRINGEND! Antworten mit Zitat

Hallo,
Person A hat im August die Ausbildung angefangen. Nach eineinhalb Wochen ist sie erkrankt und bis Ende August krankgeschrieben. Die sogenannte Ausbildungsvergütung wurde nur zu einem Drittel ausgezahlt, trotz Krankschreibung. Wie sieht die Rechtslage aus? Ist das so korrekt? Denn wovon soll Person A jetzt leben im nächsten Monat? Im Ausbildungsvertrag von Person A steht zu solchen Fällen nichts.

Ich bitte um Antwort und bedanke mich im Voraus!
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Hogwarts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist zwar Arbeitsrecht, aber laut Entgeltforzahlungsesetz muss bei Krankheit innerhalb der ersten vier Wochen einer Beschäftigung nichts gezahlt werden. Ein Tarifvertrag kann aber etwas anderes sagen.
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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ratte1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


wenn Entgelt gemäß § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz
(s. hier: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html )
nicht gezahlt wurde, hat man im Umkehrschluss zu § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB 6 Anspruch auf Krankengeld
( s hier: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html ).

Freundliche Grüße

ratte1
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