Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.08.08, 15:00 Titel: Vergütung in der Ausbildung bei Krankheitsfall *DRINGEND!
Hallo,
Person A hat im August die Ausbildung angefangen. Nach eineinhalb Wochen ist sie erkrankt und bis Ende August krankgeschrieben. Die sogenannte Ausbildungsvergütung wurde nur zu einem Drittel ausgezahlt, trotz Krankschreibung. Wie sieht die Rechtslage aus? Ist das so korrekt? Denn wovon soll Person A jetzt leben im nächsten Monat? Im Ausbildungsvertrag von Person A steht zu solchen Fällen nichts.
das ist zwar Arbeitsrecht, aber laut Entgeltforzahlungsesetz muss bei Krankheit innerhalb der ersten vier Wochen einer Beschäftigung nichts gezahlt werden. Ein Tarifvertrag kann aber etwas anderes sagen. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.