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Verfasst am: 25.08.08, 16:15 Titel: Verweigerung der Bezahlung bei Modeljob
Mal etwas Ungewöhnlicheres - ich weiß nicht, ob ich in dieser Rubrik rictig bin, wenn nicht, bitte verschieben....
Hallo!
Der Fall ist Folgender:
Ich bin bei einer noch recht neuen Agentur, (ein lockerer Vertrag - also keine Sorge, ich binde mich nicht blind an irgendwelche Möchtegern-Agenturen, man könnte es eher als freie Mitarbeit bezeichnen).
Von dieser habe ich einen Auftrag erhalten, ein Shooting für einen größeren Katalog, dass über 2 Tage gehen sollte. Der Kunde hatte bei er Agentur explizit ein Model mit langen schwarzen Haaren gebucht, die Agentur wusste allerdings schon seit geraumer Zeit, dass meine Haare nicht mehr schwarz sind (hatte sogar extra ein Foto von mir angefordert als der Auftrag kam, dieses aber nicht an den Kunden weitergelitet) und schickte mich also trotzdem zum Shooting.
Wie man sich denken kann, war der Kunde wenig begeistert. Am ersten Tag wurde geshootet und am zweiten kam die Nachricht aus der Chefetage, dass für die restlichen Outfits definitiv ein Model mit schwarzen Haaren her muss und der Agenturchef für Schadensbegrenzug sorgen muss, indem er auf seine Kosten ein neues Model stellt.
Mir sagte der Agenturchef, dass die Sache seine Schuld ist (klar, geht aus dem gerade geschilderten hervor) und die Sache für mich keine Konsequenzen im Bezug auf die Bezahlung haben wird. Nun bekomme ich gerade die Mail, dass ich leider nur die Bezahlung für einen Tag erhalten kann, weil ja auch nur einen Tag geshootet wurde. Tatsache ist aber, dass ich an beiden Tagen vor Ort war um meinen Job auszuführen und mir eine feste Gage zugesichert wurde.
Vermutlich bekommt er vom Kunden natürlich den gesamten Betrag für mich aufgezahlt, deckt mit der Hälfte, die er mir nun verweigert, seine Kosten für das neue Modell.
Nun ist meine Frage natürlich, wie da die Rechtslage aussieht. Habe ich Anspruch auf die volle Gage oder ist die Agentur im recht?
Ich habe keinen festen Modelvertrag mit der Agentur. Im Falle eines Auftrages, wie in diesem Fall, wurde der Ablauf telefonisch geklärt (Gage wurde mir per Email bestätigt) und die Verträge werden zwischen Agentur und Kunde geschlossen. Hier ist natürlich die erste Rechtswidrigkeit der Agentur, nämlich dass ohne meine schriftliche Zustimmung Verträge über mich geschlossen werden. Kann man das hierbei vllt. mit einfließen lassen?
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 25.08.08, 17:31 Titel:
PingPongCat hat folgendes geschrieben::
Ich habe keinen festen Modelvertrag mit der Agentur.
Wenn du dort nicht angestellt bist, hast du die Frage im falschen Forum gestellt. Arbeitsrecht betrifft das Verhaeltnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Ich habe keinen festen Modelvertrag mit der Agentur.
Wenn du dort nicht angestellt bist, hast du die Frage im falschen Forum gestellt. Arbeitsrecht betrifft das Verhaeltnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Anderer Meinung z.B. sind z.B. Anders/Ascheid in ihrem BGB-Kommentar, RdNr 569 zu § 611 BGB, „Bei kurzfristiger Beschäftigung, namentlich bei Engagements für Einzeltermine liegt damit ein unabhängiger Dienstvertrag vor, ein Arbeitsvertrag kann in Anlehnung an die für freie Mitarbeiter geltenden Grundsätze anzunehmen sein.“ , unter Verweis auf “Der Arbeitnehmerbegriff und kurzfristige Beschäftigung von Fotomodellen“, von Dirk R Finkenrath und die BAG-Rechtsprechung zu Kameramann, Nachrichtensprecher, Bühnenbildner. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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