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A. arbeitet seit mehr als 20 Jahren bei der Firma F. Die Firma wurde in den vergangenen Jahren bereits zwei mal verkauft. Schon bei dem ersten Verkauf wurden von den Vertragsparteien „Spin off“ Verträge unterschrieben, welche die Arbeitnehmer im Falle eines Weiterverkaufs vor wirtschaftlichen oder persönlichen Nachteilen schützen sollen. Dazu gehört auch das Betriebsvereinbarungen, u.a. der Monatsarbeitszeit, unverändert mit übernommen wurden und Bestand haben sollen.
Im Vergangenen Monat hat A dann einfach mal seinen Grundlohn durch die vereinbarten Grundstunden geteilt und erkannte eine negative Differenz von 3€cent. Diese resultierte daraus das der verantwortliche Personalmitarbeiter den Kollegen im Monat der tariflichen Lohnerhöhungen ungefragt und unangemeldet auch gleich die Monatsarbeitszeit erhöhte.
Am folgenden Tag unterrichtete A den Personalleiter sowie den Betriebsratsvorsitzenden.
Dumm gelaufen, Beide im Urlaub. Als jedoch in diesem Monat der gleiche Fehler wieder auftrat, Schrieb A sofort wieder Beide an. Die Reaktionen:
Personalleiter: ...........kein Fehler sondern lediglich die Umsetzung des Tarifvertrags........
Betriebsratsvorsitzender: Keine Reaktion
Also Schrieb A weiter und verwies auf bestehende und gültige Betriebsvereinbarungen:
Die Reaktionen:
Personalleiter: Stellt sich dumm oder will A für dumm verkaufen.
Betriebsratsvorsitzender: Keine Reaktion.
Ich würde zur Gewerkschaft gehen und erstmal prüfen lassen ob dein Anspruch auch wirklich besteht. Dazu müsste man erstmal diese ganzen Verträge kennen, das kann man von hier eh nicht beurteilen.
Die sagen dir dann auch den weiteren Verlauf, Hemmung der Verjährung u.ä. mehr
Anmeldungsdatum: 08.11.2006 Beiträge: 17 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 25.08.08, 21:06 Titel:
Also mir fallen da zwei Stichworte ein. Vertragsbruch, Lohnbetrug.
Währet den Anfängen! Was kommt als nächstes? Und noch etwas; Wer Unrecht duldet der stärkt es ( Willi Brand )
Fällt noch jemandem was ein? Hier werden gut 400 Mitarbeiter "betrogen"
Also mir fallen da zwei Stichworte ein. Vertragsbruch, Lohnbetrug.
Währet den Anfängen! Was kommt als nächstes? Und noch etwas; Wer Unrecht duldet der stärkt es ( Willi Brand )
Fällt noch jemandem was ein?
Na klar: Bei 3 Cent Lohndifferenz je Stunde ergibt sich ein monatlicher Minderverdienst von gerundet 5,20 € für den Betroffenen, wenn er denn eine 40-Stunden-Woche hat.
Möglicherweise liegt dem ganzen einfach eine fehlerhafte Berechnung oder eine falsche Tarifauslegung zugrunde, die außer Dir weder der Personaler noch der BR und auch sonst noch keiner erkannt hat; möglicherweise aber auch nicht.
Das muß einfach mal geprüft werden von jemandem, der Ahnung davon hat: Rechtsanwalt oder Gewerkschaft. Es steht dem Betroffenen frei, die Arbeitsgerichte deswegen anzurufen. (Der Mann, den Du da zitierst, hieß übrigens nicht Willi Brand, sondern Willy Brandt; von ihm stammt auch: „Niederlagen stählen, aber eben nur, wenn es nicht zu viele werden.“ )
Ob 5,20 € ein Betrag sind, der es wert ist, mit derartigen Phrasen wie "Vertragsbruch, Lohnbetrug. Währet den Anfängen!" um sich zu schmeißen, bedarf jedenfalls keiner arbeitsrechtlichen Beurteilung. Brandt soll übrigens auch gesagt haben: „Zu oft mit der Faust auf den Tisch zu schlagen, bekommt der Faust schlechter als dem Tisch.“
Spaxs01 hat folgendes geschrieben::
Betriebsratsvorsitzender: Keine Reaktion.
Der hat sich vielleicht auch an Willy Brandt gehalten: „Die besten Reden sind die, die nicht gehalten werden.“ _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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