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PHV - Ja oder nein

 
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jan01
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 17:07    Titel: PHV - Ja oder nein Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Freischaffender A war auf einer Messe für den Abbau und den Abtransport von Material für eine andere Firma zuständig. Diese hatte noch andere Stände in Ihrer Betreuung. A ging in seiner Pause zu diesen Ständen um sie sich anzusehen. Durch ein unglückliches Mißgeschick stolperte A und warf dabei eine Kiste, in der ein Plasmabildschirm war, um. Dieser ging zu bruch und ist somit ein Totalschaden. Der Plasma ist von der Firma die A beauftragt hatte, angemietet gewesen.

In wie weit übernimmt so etwas die PHV von A?

mit freundlichem Gruss

Jan
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage, die sich hier ja eigentlich stellt, istdoch die: zahlt die Berufshaftpflicht oder die Privathaftpflicht? Hier spricht in dieser Konstellation oberflächlich zunächst ma einiges für die PHV, da ja Schaden eher im privaten Rahmen verursacht wurde. Indes fand dieses Private in einem beruflichen Rahmen statt. Genauen Aufschluss zur Leistungsfrage sollten hier die AVB geben.

PS: mir regt sich allerdings der leise Verdacht, dass unser Freischaffender hier gar keine Berufshaftpflicht abgeschlossen hat und deswegen nach Möglichkeiten sucht, hier die PHV ranzukriegen Winken
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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jan01
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 18:43    Titel: PHV ja oder nein Antworten mit Zitat

Hallo StuWa

da haben Sie nicht ganz unrecht, so ein Tolpatsch, dieser Freischaffende.

Vielen Dank für die Antwort.

Mit freundlichem Gruss

Jan
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 21:02    Titel: Re: PHV ja oder nein Antworten mit Zitat

jan01 hat folgendes geschrieben::
Hallo StuWa

da haben Sie nicht ganz unrecht, so ein Tolpatsch, dieser Freischaffende.

Vielen Dank für die Antwort.

Mit freundlichem Gruss

Jan



Ist A tatsächlich "Freischaffender", d. h. selbständig ? Wäre er Arbeitnehmer der "anderen Firma" könnte man das Problem u. U. auf andere Weise aus der Welt schaffen.
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

also nach Angaben des Aufgabenstellers ist A freischaffend ... als Arbeitnehmer wär er ohnehin fein raus wegen der privilegierten Arbeitnehmerhaftung (hier mal eben einfache Fahrlässigkeit unterstellt) Winken
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mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

kurz: privathaftpflicht zahlt nicht für schäden die im rahmen einer beruflichen (egal ob selbständig oder angestellt), deshalb heisst sie auch privat-haftpflichtversicherung Winken
_________________
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

dem ist nicht zu widersprechen. Allerdings ist ja hier die Frage, ob das Umstoßen des Bildschirms bei privatem Angucken der Messestände anlässlich einer beruflich veranlassten Gesamttätigkeit (insoweit ist es tatsächlich egal, ob selbständig oder angestellt) die PHV leistet. Bei den hier zu Grunde gelegten Umständen bin ich geneigt, dies eher zu verneinen ... aber anderes dürfte wohl auch vertretbar sein. Wieder einer der Fälle, in denen im Streitfall kein Mensch voraussehen kann, wie das Amtsgericht entscheiden wird, auch wenn vieleicht die nächste Abteilung des selben Amtsgerichts vielleicht ganz anders entscheiden würde .....
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenns tatsächlich in seiner Freizeit war, und wer will das nem Selbständigen schon nachweisen, bin ich der Meinung die PHV wäre der richtige Ansprechpartner.
Kommt eben wie immer auf das an, was der VN in der Schadensmeldung schreibt.Winken
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