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Verfasst am: 26.08.08, 11:41 Titel: Hilfe mein Rechtsanwalt macht nichts
Hilfe,
mein Rechtsanwalt kommt nicht in die Gänge.
Mache zeit einer Woche darum um zu erfahren warum ich denn keine Kopie erhalte von der Klage zwecks eines Hundes (mag es nicht erläutern, die Gegenpartei könnte ja auch hier sein, gerne PN)
Kann ich einfach so den Anwalt wechseln??
Bitte könnte mir da jemand weiter helfen??
Zumindest sollte der Mandant versuchen, die Untätigkeit des RA möglichst gut nachzuweisen. Wenn man einfach so einen anderen RA beauftragt, bezahlt man beide. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Vielleicht gibt es keine Kopie, weil die Klage noch nicht fertig ist? Wann wurde denn der Anwalt beauftragt, die Klage zu fertigen? (Hoffentlich nicht erst vor ner Woche....) _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Das letzte Schreiben an den Gegner war mitte Juli.
Darauf kam keine Antwort und er wollte darauf hin 2 Wochen Später die Klage ein reichen.
Könnte jemand mir einen Rechtsanwalt vermitteln, mit tierrecht und vertragsbruch
MFG
Hmm... Schriftsatz mitte Juli, übliche Frist abwarten, da sind wir bereits im August. Vielleicht hat der Anwalt die Unverschämtheit besessen, seinen Jahresurlaub auf so einen exotischen Termin wie den August zu legen und hatte davor keine Zeit/keine Lust mehr, sich mit nem mangelhaften Hund zu befassen? ich denke, einen Monat "Verzug" im August wird den Mandanten beim Anwaltswechsel nicht von der Gebührenpflicht beim alten befreien. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Vor allem wird das bei dem auch nicht schneller gehen.
Und dann, wenn denn die Klage raus ist und der Gegner sich auch nen Anwalt genommen hat, was gilt die Wette, dass dessen erster Schriftsatz in der Angelegenheit Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ist - verbunden mit der Bitte um Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung, per Fax abgesandt am Tag des Fristablaufes (oder vielmehr abends. also, vielleicht nicht unbedingt um 23:55 Uhr, obgleich, gänzlich auszuschließen ist auch das nicht)?
Vielleicht hat der Anwalt die Unverschämtheit besessen, seinen Jahresurlaub auf so einen exotischen Termin wie den August zu legen und hatte davor keine Zeit/keine Lust mehr, sich mit nem mangelhaften Hund zu befassen?
Sich einen Urlaub im August zu nehmen ist m.E. nicht unverschämt. Ich keine jemanden, der paar Mal im Jahr Urlaub macht, z.B. im April, Juli und/oder November. Aber die Mandanten sollten schon informiert werden. Es sei denn, der RA hat so viele, dass er den Überblick verloren hat. Besonders wenn er vorhat, seine Versprechungen nicht zu erfüllen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Naja, oft ist es einfach die unterschiedliche Sprache... wenn der Anwalt sagt, man warte jetzt 2 Wochen auf eine Reaktion und macht dann die Klage, soll es tatsächlich Mandanten geben, die glauben, der Anwalt würde auf den Tag genau nach 2 Wochen morgens an seinen Tisch kommen und die Klage schreiben....
(Manchmal heisst es aber einfach, die Wiedervorlage wird nach 2 Wochen von "Reaktion?" auf "Klage fertigen" geändert und bei Zeiten je nach Eilbedürftigkeit und Relevanz bearbeitet.) _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Mache zeit einer Woche darum um zu erfahren warum ich denn keine Kopie erhalte von der Klage zwecks eines Hundes (mag es nicht erläutern, die Gegenpartei könnte ja auch hier sein, gerne PN)
Also, Candie, dass das so lange dauert, ist durchaus üblich. Die Justiz gehört nun mal zu den lahmarschigsten Sachen, die es in unserem Land gibt. Schon mal so lahmarschig, dass ein oberstes Gericht sagt, also der Kerl da, der ist zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit ein echter Verbrecher, aber jahrelang in U-Haft sitzen lassen, weil ihr nicht zu Potte kommt, dat is nich.
Je nach Fall ist eine Klageschrift auch kein Dingen, dass man mal so eben runterpinnt. Du willst den Prozess doch gewinnen, oder? Da kann ein Anwalt nicht einfach sagen, so is dat, nu gib mir mal Recht, Richter, und den Vollstreckungstitel. Du fürchtest, die Gegenpartei könnte auch hier sein. Nun, für Deinen Anwalt ist sie da. Die kriegt seinen Schriftsatz nämlich genau zur gleichen Zeit zu lesen, wie das Gericht. Und die wird natürlich den Teufel tun, dem, was Dein Anwalt sagt, zuzustimmen. Die zwei, drei Wochen, die sie Zeit hat (ohne Fristverlängerung ), wird sie natürlich nutzen, den Schriftsatz Deines Anwalts haarklein zu zerreißen und zu zerpfiücken. Und wenn Dein Anwalt seinen Schriftsatz einfach nur so dahin schludert, so dass der Gegner sagt, klasse, der ist ja doof, was haste dann davon? _________________ Grüße,
Abrazo
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