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Ich entsinne mich, daß hier schon einmal ein Tread über die Voraussetzungen für die Entstehung neuer Staaten lief. Leider konnte ich ihn nicht finden. Als Ergebnis ist mir erinnerlich, daß dies eher eine politische als eine rechtliche Entscheidung war. Insbesondere ist eine Abspaltung unproblematisch, wenn der Staat, von dessem Gebiet sich ein Teil abspalten will, mit der Trennung einverstanden ist. So als Beispiel der Zerfall der Tschechoslowakei in die Tschechische und Slowakische Republik.
Diese Abspaltung von Abchasien und Südossetien scheint mir m.E. aber vergleichbar mit der Abspaltung des Kosovo von Serbien. Seinerzeit hat der "Westen" dieses Gebiet als eigenständigen Staat anerkannt, obwohl damit die territoriale Integrität Serbiens beeinträchtigt wurde, und Serbien mit der Abspaltung nicht einverstanden war/ist.
Warum sollte die Abspaltung/Anerkennung Abchasiens und Südossetiens völkerrechtswidrig sein, die Abspaltung/Anerkennung des Kosovo nicht?
Und wenn ja, welche Voraussetzungen müßten Abchasien und Südossetine mitbringen, damit die Anerkennung völkerrechtsgemäß ist?
Oder soll das Gerede vom Völkerrecht nur verbrämen, daß es in Wirklichkeit nur um Politik geht? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Ich entsinne mich, daß hier schon einmal ein Tread über die Voraussetzungen für die Entstehung neuer Staaten lief. Leider konnte ich ihn nicht finden. Als Ergebnis ist mir erinnerlich, daß dies eher eine politische als eine rechtliche Entscheidung war. Insbesondere ist eine Abspaltung unproblematisch, wenn der Staat, von dessem Gebiet sich ein Teil abspalten will, mit der Trennung einverstanden ist. So als Beispiel der Zerfall der Tschechoslowakei in die Tschechische und Slowakische Republik.
Ich kenne den alten Thread jetzt nicht.
Nach der herrschenden Lehre benötigt ein Staat ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt, die in der Lage sein muss, die Gesetze des Staates und ihre Anordnungen durchzusetzen. Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Staat auch die Anerkennung der anderen Staaten, zumindest einer größeren Anzahl von Staaten, benötigt.
Im Fall von Abchasien und Südossetien dürfte es an einer effektiven Staatsmacht fehlen. Die Regierungen der beiden Republiken sind vollständig von Russland abhängig. Und die Anerkennung durch einen einzigen Staat macht noch keinen Staat, auch wenn es der größte Flächenstaat der Erde ist. Ich halte somit die Existenz der beiden neuen Staaten völkerrechtlich für sehr unsicher.
Zitat:
Diese Abspaltung von Abchasien und Südossetien scheint mir m.E. aber vergleichbar mit der Abspaltung des Kosovo von Serbien. Seinerzeit hat der "Westen" dieses Gebiet als eigenständigen Staat anerkannt, obwohl damit die territoriale Integrität Serbiens beeinträchtigt wurde, und Serbien mit der Abspaltung nicht einverstanden war/ist.
Warum sollte die Abspaltung/Anerkennung Abchasiens und Südossetiens völkerrechtswidrig sein, die Abspaltung/Anerkennung des Kosovo nicht?
Und wenn ja, welche Voraussetzungen müßten Abchasien und Südossetine mitbringen, damit die Anerkennung völkerrechtsgemäß ist?
Die Abspaltung des Kosovo von Serbien erfolgte unter ganz anderen Vorzeichen. Während Abchasien und Südossetien praktisch von Russland abgespalten wurden, waren es im Fall des Kosovo die Amerikaner und die Nato gewesen. Auch wird der Kosovo inzwischen von weit mehr Staaten anerkannt, als die beiden im russischen Einfluss liegenden Republiken.
Ich denke, dass der Kosovo seine Staatsgewalt ohne die Anwesenheit der Natostreitkräfte nicht selbst ausüben könnte.
Auch hier ist seine Existenz völkerrechtlich fragwürdig.
Zitat:
Oder soll das Gerede vom Völkerrecht nur verbrämen, daß es in Wirklichkeit nur um Politik geht?
Völkerrecht ist das Recht der Staaten. Die Völker spielen eine untergeordnete Rolle. Und das Völkerrecht wird ständig weiter entwickelt. Und es kommt halt mal vor, dass erst Tatsachen geschaffen werden, und man versucht hinterher, das Völkerrecht diesen Tatsachen anzupassen.
In allen drei Fällen, Abchasien, Südossetien und Kosovo, unterscheidet sich die Bevölkerung in vielem vom Rest des Staates. Und es gibt nun mal noch Weltteile, in denen sich unterschiedliche ethnische Gruppen wie Feuer und Wasser zueinander verhalten.
Das Völkerrecht sollte in diesen Fällen auf das Wohl der Menschen abstellen, und nicht auf Dinge, für die sich die Bevölkerung nichts kaufen kann. Wenn eine gemeinsame Entwicklung ständig zu Reibereien führt, ist es besser, wenn man den Minderheiten eine eigene staatliche Verwaltung gibt und sie beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufbau unterstützt.
Nur, wenn sich Menschen in ihrem Staat wohlfühlen, sind sie in der Lage, mit den benachbarten Nationen in gutnachbarschaftlicher Beziehung zu leben. Die Staatsgrenzen haben keinen Ewigkeitsanspruch.
Dies ist nach hL gerade nicht erforderlich, so viel ich weiß.
Hmm,
es gibt aber selbsternannte "Staaten" die die übrigen Merkmale erfüllen könnten, aber mangels Anerkennung durch Teile der Völkergemeinschaft (und gleichzeitigem Verzicht auf eigene Souveränitätsrechte) nicht als Staat existieren können.
Beispiele:
Transnistrien, Kurdistan, evtl. Tschetschenien...
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Verfasst am: 05.09.08, 10:51 Titel: Re: Entstehung neuer Staaten
Cicero hat folgendes geschrieben::
Apifera hat folgendes geschrieben::
Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Staat auch die Anerkennung der anderen Staaten, zumindest einer größeren Anzahl von Staaten, benötigt.
Dies ist nach hL gerade nicht erforderlich, so viel ich weiß.
Ich habe geschrieben, dass ich davon ausgehe. Was ist schon ein Staat, der von keinem anderen anerkannt wird, oder allenfalls von einem, der zudem noch Geburtshelfer dieses Staates war.
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.09.08, 17:34 Titel: Re: Entstehung neuer Staaten
Apifera hat folgendes geschrieben::
Ich weiß, wovon ich spreche. Ich bin Saarländer.
Dann ist das ja ein wunderschönes Beispiel:
Ein Staat besteht 1. aus einam Staatsgebiet (das Saarland hat klar definierte Grenzen, 2. ein Staatsvolk (nämlich die Saarländer) und 3. eine Staatsgewalt (Legislative - der Landtag, Exekutuve - Landesregierung, Judikative - Gerichte wird es im Saarland auch geben).
Auf die völkerrechtliche Anerkennung kommt es nicht an. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Staatsgewalt bedeutet aber, dass diese innerhalb des Staatsgebietes auch unangefochten ausgeübt wird. Eine kurdische Staatsgewalt in diesem Sinne gibt es aber nicht, vielmehr wird sie dort ausgeübt von den Staaten, auf deren Territorium sich das Kurdengebiet befindet.
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