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Sagen wir mal so: Es wäre rechtens wenn der Campingplatzbetreiber eine Stellplatzvermietung verweigert, wenn der Gast die Mietbedingungen (hier u.a.: Abgabe des Ausweises) nicht akzeptiert. Also Abgeben oder Abreisen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 12.08.08, 08:15 Titel:
maconaut hat folgendes geschrieben::
Oder sagen wir mal: Da der Campingplatzbetreiber bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, wird er im Fall der Verweigerung der Überlassung des Platzes wohl in Schuldnerverzug kommen.
Warum wird hier im Forum eigentlich immer wieder die Meinung vertreten, jede vertraglich abgeschlossene Regelung sei gültig? Dem ist nicht so.
Grundsätzlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit. "Vertragsfreiheit!" bedeutet aber nicht, daß man wirksame Verträge beliebigen Inhaltes abschließen kann.
Aber die Grenze der Unwirksamkeit liegt schon niedriger.
Vertragsbestandteil werden z.B. auch nicht AGB-Klauseln, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht --> www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html
Oder es ist eine Abweichung von den gesetzlichen Regelungen ausdrücklich ausgeschlossen, hier z.B. zum Nachteil des Mieters --> www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html
Hier müßte also zunächst geprüft werden, ob der Vertrag schon im Vorfeld abgeschlossen wurde, wenn ja, zu welchen Bedingungen. Und sind die Bedingungen auch wirksamer Vertragsbestandteil geworden. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Soweit ich weiß sind Personalausweise Eigentum der Bundesregierung und dürfen nicht einbehalten werden. Außerdem besteht ein Mitführungspflicht (heißt vielleicht auch ähnlich)....
Meine persönliche Meinung...
Grüße
Claudia
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 12.08.08, 08:49 Titel:
ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Außerdem besteht ein Mitführungspflicht (heißt vielleicht auch ähnlich)....
Nein, die besteht nicht, weder direkt noch ähnlich. --> www.gesetze-im-internet.de/persauswg/__1.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Warum wird hier im Forum eigentlich immer wieder die Meinung vertreten, jede vertraglich abgeschlossene Regelung sei gültig? Dem ist nicht so. Grundsätzlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit. "Vertragsfreiheit!" bedeutet aber nicht, daß man wirksame Verträge beliebigen Inhaltes abschließen kann.
Ja aber das hieße dann ja, dass der Vertrag nichtig ist - also "Abreisen"
Zitat:
Hier müßte also zunächst geprüft werden, ob der Vertrag schon im Vorfeld abgeschlossen wurde, wenn ja, zu welchen Bedingungen. Und sind die Bedingungen auch wirksamer Vertragsbestandteil geworden.
Da stimme ich natürlich zu - wenn bei Vertragsschluss die Forderung nicht bekannt war, kann sie nicht Gegenstand des Vertrags sein (ob nun wirksam oder nicht). Dann würde ein Anspruch auf Vertragserfüllung (Stellplatzmiete) bestehen auch ohne Erfüllung der weiteren Bedingungen. Aber wenn ein Vertrag erst zustande kommt, wenn der Ausweis abgegeben wird, kann der Vertrag nicht wirksam werden. Denn entweder verweigert der Camper die Herausgabe des Ausweises und der Vermieter somit den Vertragsschluss oder aber der Vertrag ist aufgrund der Sittenwidrigkeit (oder anderem was Sie genannt haben) nichtig, unwirksam - ergo nicht geschlossen.
Zuletzt bearbeitet von maconaut am 12.08.08, 09:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 12.08.08, 09:06 Titel:
maconaut hat folgendes geschrieben::
Ja aber das hieße dann ja, dass der Vertrag nichtig ist - also "Abreisen"
Wenn er denn nichtig ist.
Ich habe nicht geschrieben, daß er das ist. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Da jeder Staatsbürger über 16 Jahre verpflichtet ist, ein amtliches Ausweisdokument hinsichtlich seiner Identität mit sich zu führen (Führerschein gilt nicht in diesem Sinn) und zwar innerhalb des gesamten EU-Raumes, ist es wohl müssig darüber zu diskutieren, ob die Zwangsabnahme eines Personalausweises für die Dauer des Campingplatzaufenthalts zulässig oder nicht zulässig ist.
Sie ist es sicherlich nicht, selbst wenn dies in den AGB's so stünde.
Es wird wohl aber nur die einzige Möglichkeit sein, dort einen Stellplatz zu bekommen...
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 25.08.08, 08:10 Titel:
mosaik hat folgendes geschrieben::
Da jeder Staatsbürger über 16 Jahre verpflichtet ist, ein amtliches Ausweisdokument hinsichtlich seiner Identität mit sich zu führen (Führerschein gilt nicht in diesem Sinn) und zwar innerhalb des gesamten EU-Raumes, ....
Bitte Angabe der entsprechenden Vorschrift. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht , wobei das Wort "Pflicht" vielleicht dahingehend von mir ergänzt werden sollte: hat man keinen Ausweis mit, musss man so lange in "Polizeigewahrsam" bleiben, bis die Identität festgestellt hat. Es kommt also auf Dasselbe hinaus.
Hallo
Zitat:
ist es rechtens, das ein Campingplatzbetreiber den Personalausweis eines Gastes für die Dauer des vorausbezahlten Aufenthaltes einbehält?
Weiß ich nicht, aber es ist gängige Praxis auf Campingplätzen.
Man kann ja auch CCI abgeben( Camping Card International ).
Wird auch viel lieber gesehen. Oftmals gibt es auch noch Rabatt wenn man die Karte hat.
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